In diesem Seminar werden Sie über Anwender- bzw. Betreiberpflichten und den jeweils aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik informiert, wie sie in der TrinkwV (20.06.2023) im §5 gefordert sind.
Vorgestellt werden wesentliche Anforderungen der TrinkwV zum bestimmungsgemäßen Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Neben Sanierungs-vorschlägen bei Erreichen des Maßnahmewertes für Legionellen werden auch die Möglichkeiten einer dezentralen Trinkwasserbehandlung zur Korrosionsvermeidung vorgestellt. Behandelt wird zudem die Bedeutung der qualifizierten Trinkwasser-Probennahme.
Die Veranstaltung ist bei der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt: Sie erhalten 13 Fortbildungspunkte.
Nach über zwei Jahrzehnten ist am 21. Juni 2023 eine umfassend aktualisierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Sie orientiert sich weitgehend an den tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen des Verbraucherschutzes. Erstmals wurden verpflichtende Regelungen zu Risikobewertung/Risikomanagement (vom Einzugsgebiet bis zur Entnahmearmatur beim Verbraucher) konkretisiert aufgenommen und Grenzwerte neu definiert. Hinzu kommen weitere Überwachungs- und Meldepflichten für die Betreiber einer Trinkwasser-Installation. Einen Schwerpunkt bildet dabei der verpflichtende Austausch oder die Stilllegung von Bleirohrleitungen in Trinkwasserversorgungsanlagen bis zum 12. Januar 2026 sowie eine Meldepflicht von Wasserversorgungsunternehmen bzw. Installateurunternehmen bei der Feststellung von Trinkwasserleitungen oder Teilstücken aus dem Werkstoff Blei.