Gewässerschutz Seminare und Fortbildungen

Abfallwirtschaft und Kreislaufwirtschaft Seminare und Weiterbildungen

Im August 2017 ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten, um den Schutz unserer Gewässer zu stärken. Die AwSV setzt bundesweite Standards, um die Freisetzung schädlicher Substanzen aus ortsfesten Anlagen zu regulieren und unsere Wasserressourcen zu sichern. Ob Sie Anlagenbetreiber, Planer oder Fachbetrieb sind – informieren Sie sich hier über die relevanten Anforderungen und Pflichten, um Gewässerverschmutzungen vorzubeugen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

18 Angebote
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Befähigte Personen
Das Seminar dient der jährlichen Unterweisung gemäß §9 Betriebssicherheitsverordnung für Befähigte-Mitarbeiter in Anlagen die dem WHG/AWSV unterliegen.
Nächster Termin24.08.26 - 25.08.26 + 3 weitere Termine09.03.27 - 10.03.2707.09.27 - 08.09.2721.03.28 - 22.03.28
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.410,00 €
Gewässerschutz
Grundkurs zur Erlangung der Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Nächster Termin07.09.26 - 10.09.26 + 3 weitere Termine18.01.27 - 21.01.2713.09.27 - 16.09.2724.01.28 - 27.01.28
Dauer4 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.990,00 €
Druckbehälter/Rohrleitungen
Der sicherer Betrieb von Rohrleitungen nach WHG und Anlagenverordnung - Anforderungen, Leckagevermeidung, Leckagesanierung, Prüfpflichten
Nächster Termin15.09.26 + 2 weitere Termine23.02.2714.09.27
Dauer1 Tag
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr750,00 €
Gewässerschutz
Up-date: Auswirkungen der neuen bundeseinheitlich geltenden AwSV zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf die Regelungen in den Bundesländern
Nächster Termin16.09.26 + 1 weiterer Termin15.09.27
Dauer1 Tag
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr780,00 €
Gewässerschutz
Seminar Sicherheitskonzepte für WHG-Anlagen erstellen und bewerten
Nächster Termin22.09.26 - 23.09.26 + 2 weitere Termine02.03.27 - 03.03.2721.09.27 - 22.09.27
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.410,00 €
Gewässerschutz
Dieses Basisseminar vermittelt Ihnen das Wissen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit als Anlagenplaner mit wassergefährdenden (WHG) Stoffen.
Nächster Termin03.11.26 - 04.11.26 + 2 weitere Termine27.01.27 - 28.01.2709.11.27 - 10.11.27
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.690,00 €
Gewässerschutz
Erfahren Sie neue Entwicklungen im Wasserrecht und im technischen Gewässerschutz in dieser 2tägigen Fortbildung
Nächster Termin29.06.26 - 30.06.26 + 4 weitere Termine03.11.26 - 04.11.2616.03.27 - 17.03.2728.06.27 - 29.06.2709.11.27 - 10.11.27
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortMaritim Strandhotel Travemünde
Teilnahmegebühr1.410,00 €
Gewässerschutz
Nächster Termin10.11.26 - 11.11.26 + 2 weitere Termine10.02.27 - 11.02.2716.11.27 - 17.11.27
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.410,00 €
Gewässerschutz
Der aktuelle Stand des Wasserrechtes wird erläutert. Es wird auf Fragen zur Umsetzung eingegangen. Erfahrene Referenten berichten zu wechselnden Themen über ihre Erfahrungen. Ziel ist die Weiterbildung von Fachplanern nach WHG und AwSV.
Nächster Termin25.11.26 + 2 weitere Termine03.03.2723.11.27
Dauer1 Tag
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr790,00 €
Gewässerschutz
Halten Sie Ihre Fachbetriebsprüfung aktuell: Nutzen Sie die regelmäßige Pflichtfortbildung für fachlich verantwortliche Personen in WHG-Fachbetrieben.
Nächster Termin26.11.26 + 1 weiterer Termin04.03.27
Dauer1 Tag
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr750,00 €
Immissionsschutz
Frischen Sie Ihr Wissen in den Bereichen Immissionsschutz, Störfallrecht, Abfallrecht und Gewässerschutz mit nur einer Veranstaltung auf.
Nächster Termin30.11.26 - 03.12.26 + 2 weitere Termine21.06.27 - 24.06.2706.12.27 - 09.12.27
Dauer4 Tage
VeranstaltungsortMaritim Strandhotel Travemünde
TeilnahmegebührAb 1.890,00 €
Gewässerschutz
Nächster Termin15.02.27 - 16.02.27 + 1 weiterer Termin11.10.27 - 12.10.27
Dauer2 Tage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Teilnahmegebühr1.440,00 €
Gewässerschutz
Neubau und Sanierung von Dichtflächen in Anlagen zum Umgang mit wasssergefährdenden Stoffen
Termin auf Anfrage
Veranstaltungsorthdt+ digitaler Campus
Gewässerschutz
Termin auf Anfrage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Gewässerschutz
Anforderungen von Planung, Bau, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserinstallationen, wie sie in der aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkW 20.06.2023, §5) gefordert sind (qualifizierte Probennahme, Legionellenvermeidung, etc.).
Termin auf Anfrage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Gewässerschutz
Seminar Rückhaltesysteme in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen planen und bewerten ✅ mit Beispielen
Termin auf Anfrage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Gewässerschutz
Termin auf Anfrage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
Gewässerschutz
Fundierte und systematische Einführung in die Strukturen des Wasserrechts für Neueinsteiger und diejenigen, die Ihr Know-how kompakt auffrischen wollen.
Termin auf Anfrage
VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.

Was ist AwSV?

Seit August 2017 ist die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wirksam. Diese neue Bundesverordnung soll die Wasserwirtschaft in Deutschland verbessern, indem es den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen regelt. 

Die AwSV definiert bundesweit die Anforderungen an alle Anlagenbetreiber, Planer und Fachbetriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten. Diese Regelungen sind wichtig zum Schutz der Gewässer vor aus ortsfesten Anlagen freigesetzten wassergefährdenden Stoffen, um die Sicherheit der Wasserressourcen in Deutschland zu gewährleisten. Die AwSV legt zulässige Höchstkonzentrationen für Schadstoffe in Gewässern fest und legt Genehmigungspflichten für Anlagen fest, die Schadstoffe in Gewässer abgeben. Es schafft auch spezifische Vorschriften für bestimmte Arten von Pflanzen und legt Meldeverfahren für Verschüttungen fest.

Es werden Eignungsfeststellungen von LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen wassergefährdender Stoffe) sowie HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe) gefordert, um Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen. Dazu regelt die AwSV die Einstufung von Stoffen und Gemischen nach ihrer Gefährlichkeit sowie die technischen Anforderungen an Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen und Gemischen umgehen. Anlagenbetreiber haben bestimmte Pflichten, die sie zum Schutz der Gewässer erfüllen müssen, sie müssen die eingesetzten Stoffe und Gemische entsprechend ihrer Wassergefährdung einstufen. Substanzen können in eine von vier Kategorien eingeordnet werden: unbedeutend, niedrig, mittel oder hoch. Wird ein Stoff als hochgefährlich eingestuft, muss der Anlagenbetreiber zusätzliche Vorkehrungen treffen, um eine mögliche Kontamination zu vermeiden.

Verordnung über den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 

Im Bemühen um eine einheitlichere und konsequentere Gewässerschutzpolitik hat die Bundesregierung eine bundesweite Verordnung erlassen, die alle landesspezifischen VAwS-Verordnungen ersetzt. Diese neue Verordnung vereinheitlicht die Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Diese neue Richtlinie ist schlanker aber auch strenger als die vorherigen staatlichen Verordnungen. Unternehmen, die gegen die Bestimmungen der Verordnung verstoßen, können mit erheblichen Bußgeldern und in einigen Fällen sogar mit strafrechtlicher Verfolgung belegt werden.

Für Unternehmen ist es wichtig, sich mit der neuen Verordnung vertraut zu machen und sicherzustellen, dass sie ihre Bestimmungen einhalten. Unkenntnis des Gesetzes ist keine Entschuldigung, und Verstöße werden zur Rechenschaft gezogen.
Die Wasserverschmutzung ist ein riesiges Umweltproblem, das viele Länder anzugehen versuchen. Um Unternehmen dabei zu helfen, ihre Wasserverschmutzung zu reduzieren, wurden bestimmte Vorschriften erlassen. Die Umsetzung und Einhaltung dieser Vorschriften wird in den Betrieben durch behördliche Überwachung und auch durch interne Maßnahmen überprüft.
Eine Möglichkeit, wie Unternehmen ihre Gewässerbelastung reduzieren können, ist der richtige Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Beim Umgang mit diesen Stoffen sind einige Dinge zu beachten, wie zum Beispiel die Menge, die verwendet wird, und wie sie entsorgt werden. Für den sachgerechten Umgang mit diesen Stoffen ist es für Unternehmen wichtig, über ein effektives Abfallmanagementsystem zu verfügen. Wenn ein Unternehmen kein Abfallmanagementsystem installiert hat, kann es mit Geldstrafen der Regierung oder sogar mit der Schließung rechnen.
Eine weitere Möglichkeit, wie Unternehmen ihre Wasserverschmutzung reduzieren können, besteht darin, ihre Prozesse zu überwachen und gegebenenfalls Änderungen vorzunehmen.

WANN MUSS GEWÄSSERSCHUTZBEAUFTRAGTER BESTELLT WERDEN?

Gewässerschutzbeauftragte werden von Unternehmen zur Einhaltung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bestellt. Die Hauptaufgabe eines Gewässerschutzbeauftragten besteht darin dafür zu sorgen, dass das Unternehmen Gewässer nicht verschmutzt, wenn pro Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser abgeleitet werden. Die Beamten müssen auch mit dem Gesetz und seiner Anwendung auf ihr Geschäftsfeld vertraut sein. Verstöße gegen das WHG können hohe Bußgelder nach sich ziehen, daher ist die Einhaltung von entscheidender Bedeutung.

WER DARF ZU EINEM GEWÄSSERSCHUTZBEAUFTRAGTEN BESTELLT WERDEN?

Wasserschutzbeauftragte sind ein wesentlicher Bestandteil der Sicherheit unserer Wasserressourcen. Sie verfügen über das notwendige Fachwissen und die Zuverlässigkeit, um sicherzustellen, dass unser Wasser für uns sauber und sicher ist. Dieses erforderliche Fachkunde kann durch den Besuch von qualifizierten Seminaren erworben werden, um dafür zu sorgen, dass unsere Wasserressourcen für zukünftige Generationen geschützt werden.
Ein naturwissenschaftliches Studium ist nicht notwendig.

AUFGABEN GEWÄSSERSCHUTZBEAUFTRAGTER

Der vom Unternehmen bestellte Gewässerschutzbeauftragte berät den Gewässernutzer oder dessen Vertreter in gewässerschutzrelevanten Belangen. Der Gewässerschutzbeauftragte trifft sich mit dem Werksleiter und überprüft die Genehmigung für die Einleitung des Werks und alle anderen Genehmigungen, die möglicherweise erforderlich sind. Gemeinsam entwickeln sie einen Plan zum Schutz der Umwelt und zur Einhaltung von Vorschriften. Der Gewässerschutzbeauftragte überprüft auch die Ergebnisse der Abwasserprobenahme, um sicherzustellen, dass die Anlage die Genehmigungsgrenzen einhält.
Rechtliche Grundlagen ist §§ 64 bis 66 des WHG (Wasserhaushaltsgesetz).

SCHNITTSTELLEN IM UNTERNEHMEN

Der Gewässerschutzbeauftragte steht in engem Kontakt mit anderen Betriebsbeauftragten, wie dem Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz, Abfall, Gefahrgut oder Störfall oder übt dies in Personalunion aus. Sie arbeiten zusammen, um potenzielle Risiken für die Wasserversorgung zu identifizieren und zu mindern. Der Wasserschutzbeauftragte überwacht auch Schulungs- und Compliance-Programme in Bezug auf die Wassersicherheit. Diese Position ist entscheidend für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit der Wasserversorgung.