Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten
Bundesweit staatlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV


Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten
Einführend werden Genehmigungsvoraussetzungen und der Ablauf eines Genehmigungsverfahrens erläutert inkl. aller rechtlichen Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung.
Die Anforderungen an Antragsunterlagen und Antragsbearbeitung werden spezifiziert und die Gutachtertätigkeiten für Natur- und Landschaftsschutz, Bauplanungsrecht, Umweltverträglichkeitsprüfungen und Emissionshandel detailliert erörtert.
Abschließend werden Beschleunigungsmöglichkeiten der Genehmigung an Fallbeispielen präsentiert und mit der Gruppe diskutiert.
Zum Thema
Vermeiden Sie Fehler und sparen Sie Zeit.
Eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz BImSchG ist für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, die Gefahren, erhebliche Nachteile und Belästigung für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft durch schädliche Umwelteinwirkungen herbeiführen können, gesetzlich notwendig.
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen vor Neubau oder Änderung Anforderungen erfüllen und der zuständigen Behörde diese notwendigen Informationen in Form eines Genehmigungsantrages zur Verfügung stellen.
Das Tagesseminar liefert kompakt und verständlich aufbereitetetes Fachwissen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
Zielsetzung
Erfahren Sie, mit welchen Vorbereitungen und Maßnahmen Genehmigungsverfahren nach BImSchG beschleunigt werden können. Vortragende aus einer genehmigenden Behörde und Sachverständige unterstützen Sie mit ihren Fachwissen aus erster Hand und zeigt Ihnen welche Fehler vermeidbar sind.
Teilnehmerkreis
An Genehmigungsverfahren mitwirkende Fach- und Führungskräfte in Unternehmen, Ingenieurbüros und Behörden, Umweltbeauftragte, Gutachter, Anlagenplaner.
Programm
- Genehmigungsvoraussetzungen
- Ablauf des Genehmigungsverfahrens
- Öffentlichkeitsbeteiligung inkl. Erörterungstermin, Umweltverträglichkeitsprüfung
- Umweltrechtsbehelfsgesetz
- Anforderungen an die Antragsunterlagen
- Rechtliche Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung, auch bei Klagen
- Lärm
- Naturschutz
- Ausgangszustandsbericht
- IED / BAT Schlussfolgerung
- Störfallrechtliches Abstandsgebot (mit Abschlussdiskussion)
Referenten
Bezirksregierung Arnsberg
Ass. jur., Regierungsdirektorin
Studium der Rechtswissenschaften an der WWU Münster, Referendariat am OLG Oldenburg.
Seit 1993 juristische Dezernentin bei der Staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung NRW, seit 1994 Staatliches Umweltamt Lippstadt, zuständig für Genehmigungsverfahren und Anlagenüberwachung
nach dem BlmSchG. Seit 2003 Leiterin der Abteilung Anlagenüberwachung beim staatlichen Umweltamt Lippstadt bzw. Bezirksregierung Augsburg. Lehrauftrag an der TFH Bochum zum Thema Umweltrecht und Immissionsschutzrecht.
Hinweise
Zusätzlich wird das Buch „Bundes-Immissionsschutzgesetz“ ausgegeben. Der Preis für dieses Buch ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Mit der Teilnahme an diesem staatlich anerkannten Lehrgang erfüllen Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte die gesetzliche Auflage, sich alle zwei Jahre fortzubilden (§ 9 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV).
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Di. 08.04.2025, 16:15 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388



