Im Mittelpunkt des Seminars steht die „Für die Instandhaltung von Fahrzeugen zuständige Stelle“ (ECM) mit der für sie maßgeblichen Verordnung (VO) 2019/779/EU. Diese Verordnung zieht die „Gemeinsamen Sicherheitsmethoden“ (CSM) VO 402/2013/EU „Bewertung von Risiken“ und die VO 1078/2012/EU „Monitoring“ heran, wodurch diese von der ECM anzuwenden sind und wesentlicher Bestandteil des Seminars sind.
Für ein umfängliches Verständnis der Rechte und Pflichten der ECM werden auch die Rechte und Pflichten bzgl. Instandhaltung der Fahrzeughersteller und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), sowie die Wechselbeziehungen und Schnittstellen zwischen diesen Akteuren, im Seminar behandelt.
Fachlich liegt dabei der Focus auf den Methoden der Risikobewertung als grundlegender Bestandteil des Gefährdungs- oder Sicherheitsmanagements und auf der Organisation des Gefährdungs- oder Sicherheitsmanagements selbst. Immer mit der Zielstellung sicherer Eisenbahnfahrzeuge und rechtsicherem Handeln der Akteure.
Dazu werden Technische Spezifikationen Interoperabilität (TSI), grundlegende Normen wie auch vorgenannte Verordnungen herangezogen. Zudem die CSM VO 2018/762/EU „Sicherheitsmanagementsystem“, welche sich an Eisenbahnen richtet und den Grundsätzen der ISO an ein Managementsystem mit High-Level-Struktur folgt.