Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677

Kombi-Qualifikation mit Praxis-Begehung und schriftlicher Abschlussprüfung

Präsenz
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Prüfung von Brandschutztüren und Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677

Türen zwischen verschiedenen Gebäudeabschnitten sollten aus Gründen des Brandschutzes stets verschlossen werden. Rauchentwicklungen und Brände können sich bei geöffneten Türen schneller verbreiten und im schlimmsten Fall die Nutzung der Rettungs- und Fluchtwege verhindern.
Selbstschließende Brandschutztüren mit Feststellanlage sichern stets den Zugang zu Rettungs- und Fluchtwegen.
Die DIN-Norm 14677 beschreibt zudem die Anforderungen an die Fachkraft für Feststellanlagen als berechtigte Person zur Durchführung der Prüfungen an beiden Bauarten.
In der Einführung des Seminars erfahren Sie Schadensereignisse sowie Schadensursachen und die rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes mit BetrSichV und den TRBS1203. Sie lernen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Befähigten Person kennen.
Den zentralen Schwerpunkt bilden Rechtsvorschriften zu Brandschutztüren und -toren sowie zu Feststellanlagen. Hier werden Zulassungen, Abnahme, Prüfung und Dokumentation mit Praxisbeispielen erörtert.
In einer Übung wird das Erlernte vom Brandschutzkonzept bis zur Abnahme einer T30 mit Feststellanlage vertieft. Eine schriftliche Abschlussprüfung und ein Rundgang im Haus der Technik schließen das Seminar ab.

Zum Thema

Eine (elektrisch gesteuerte) Feststellanlage hat die Aufgabe, selbstschließende Brandschutztüren und -tore sowie Rauchschutzabschlüsse zuverlässig in geöffnetem Zustand festzustellen und im Brandfall zum frühest möglichen Zeitpunkt auszulösen, so dass ein Brand sich nicht in benachbarte Bereiche ausbreiten kann.
Sie muss vom Anlagenbetreiber jederzeit funktionsfähig gehalten werden und ist regelmäßig nach festgelegten Zeitintervallen einer Funktionsprüfung bzw. Wartung durch eine (prüf-)befähigte Person zu unterziehen.
Die DIN-Norm 14677 gibt als Intervall für die Funktionsprüfung den Zeitraum von höchstens drei Monaten und als Intervall für die Wartung den Zeitraum von höchstens einem Jahr vor. Weiterführende Angaben der bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und Herstellervorgaben sind z. B. gemäß Betriebsanleitung zu beachten. Dies gilt für autark arbeitende Feststellanlagen sowie für Feststellanlagen, deren Auslösevorrichtungen zusätzlich auf Brandmeldeanlagen aufgeschaltet sind.

Zielsetzung

Das 2-Tages-Seminar ist eine Kombi-Qualifikation zur Fachkraft für Feststellanlagen und Befähigung zur Prüfung von Brandschutztüren. Sie erfahren Fachwissen, um die periodischen Überprüfungen an Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen selbstständig und rechtssicher durchzuführen.
Sie verfügen über die nach DIN 14677 geforderten Kenntnisse. Neben technischen Grundlagen und möglichen Schadensaspekten kennen Sie auch Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verantwortung der Befähigten Person.

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen der Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01 bzw. VdS 3111 mit 16 Unterrichtseinheiten.

Teilnehmerkreis

  • Service, Wartungs- und Instandhaltungspersonal,
  • Mitarbeiter, die wiederkehrende Prüfungen von Brandschutztüren und -toren sowie erforderliche Prüfungen der Feststellanlagen in Anlehnung an die DIBt-Richtlinien durchführen sollen,
  • Brandschutzverantwortliche, Brandschutzbeauftragte
  • Facility Manager

Programm

07.05.2026
09:00—17:00
Feststellanlagen/Brandschutztüren Teil 1
08.05.2026
09:00—17:00
Feststellanlagen/Brandschutztüren Teil 2

Hinweise

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen der Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01 bzw. VdS 3111 mit 16 Unterrichtseinheiten.

Journal

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Ansprechpartner

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info@hdt.de
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Fachliche Fragen:
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