Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.

Dieser Kurs vermittelt in 15 Unterrichtseinheiten das notwendige Wissen, um die Fachkunde im Strahlenschutz für den Betrieb von Laserbearbeitungsmaschinen und Laseranlagen (UKP-Laser) in einem umschließenden Schutzgehäuse mit einer Bestrahlungsstärke von kleiner 10^16 W/cm2 sowie für anzeigebedürftige Laseranlagen zu erwerben.
Die Fachkunde ist eine zentrale Voraussetzung, um eine Laserbearbeitungsmaschine bei der zuständigen Behörde anzeigen zu können oder genehmigt zu bekommen. Seit der Novelle des Strahlenschutzrechts zum 31.12.2018 wurde eindeutig geregelt, dass wenn Laserstrahlung mit einer Bestrahlungsstärke von mehr als 10^13 Watt pro Quadratzentimeter auf Material trifft (wie z. B. bei ultrakurzen Laserpulsen mit UKP-Lasern) und ionisierende Strahlung erzeugen kann oder in 0,1 Meter Abstand von der berührbaren Oberfläche mehr als 1 Mikrosievert durch Stunde Dosisleistung überschritten wird, eine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz erforderlich ist. Durch das erste Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes 2021 wurde eine weniger bürokratische Möglichkeit der Anzeige einer Laserbearbeitungsmaschine durch den Gesetzgeber realisiert.
In diesem Kurs wird Ihnen das notwendige rechtliche Wissen vermittelt, um die strahlenschutzgesetzlichen Vorgaben beim Betrieb Ihrer Laserbearbeitungsmaschine einhalten zu können. Darüber hinaus werden Sie in die Grundlagen des technischen und operativen Strahlenschutzes eingeführt und über die verschiedenen physikalischen Gründe der Entstehung von ionisierender Strahlung bei der Lasermaterialbearbeitung aufgeklärt.
Dieser Kurs ist nur für Laserbearbeitungsmaschinen/Laseranlagen mit Laserbestrahlungsstärken bis 10^16 W/cm2 in einem umschließenden Schutzgehäuse sowie für anzeigebedürftige Laseranlagen geeignet.
Für Laserbearbeitungsmaschinen ohne umschließendes Schutzgehäuse (offene Laseranlagen) und Laserbearbeitungsmaschinen mit umschließenden Schutzgehäuse aber mit einer Laserbestrahlungsstärke von 10^16 W/cm2 oder mehr, wird zusätzlich zu diesem Kurs noch ein Strahlenschutzkurs mit dem Modul BG gemäß der Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Strahlenschutzverordnung benötigt.
Zum Thema
In den letzten 20 Jahren hat sich die Bearbeitung von Werkstoffen mittels gepulster Laserstrahlung einer zunehmenden Beliebtheit erfreut und der Laser als Werkzeug ist schon lange nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig hat sich die technische Leistungsfähigkeit mit Laserpulsdauern im Piko- bis Femtosekundenbereich, Pulswiederholfrequenzen im MHz bis GHz Bereich und die zu erreichenden mittleren Laserleistungen von einigen kW stark gesteigert. So kann es unter bestimmten Umständen zur unerwünschten Erzeugung von ionisierender Strahlung/Röntgenstrahlung bei Ultrakurzpulslasern (UKP-Laser) kommen.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber ab einer bestimmten Leistungsfähigkeit von Lasern Regulierungen zum Schutz der langfristigen Gesundheit des Menschen installiert. Entsprechende Geräte müssen angezeigt oder genehmigt werden.
Eine zentrale Rolle bei beiden Verwaltungsverfahren spielt hierbei die Fachkunde im Strahlenschutz, zu dessen Erwerb die erfolgreiche Teilnahme eines anerkannten Strahlenschutzkurses notwendig ist.
Zielsetzung
Um die Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 StrlSchV erwerben zu können, ist es notwendig, an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Strahlenschutzkurs erfolgreich teilgenommen zu haben. Die Fachkunde ist u. a. erforderlich, um eine Laserbearbeitungsmaschine gemäß der gesetzlichen Vorgaben in Betrieb nehmen zu können.
Mit diesem Kurs werden das notwendige rechtliche Wissen, Grundlagen des technischen und operativen Strahlenschutzes und naturwissenschaftliche Grundlage vermittelt.
Teilnehmerkreis