Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)

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Reach für Down-Stream-User (Nachgeschaltete Anwender)

Downstream User müssen prüfen, ob in den Produkten besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC: Substance of Very High Concern) enthalten sind, und müssen diese Information an die Abnehmer der Produkte weitergeben.
Gefährliche Produkte müssen eingestuft und gekennzeichnet werden, und es ist ein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen und dem Abnehmer zu übermitteln.
Da REACH einen sehr intensiven Informationsaustausch in der Lieferkette fordert, müssen Downstream User sowohl sicherheitsrelevante Informationen von ihren Lieferanten einfordern, auswerten und auf die eigene Produktion anwenden, als auch Informationen an ihre Kunden weitergeben, sowie die von den Kunden erhaltenen Informationen auswerten und darauf reagieren.
Downstream User müssen anhand erweiterter Sicherheitsdatenblätter prüfen, ob die Bedingungen der sicheren Verwendung im eigenen Betrieb eingehalten werden.
Ist ein für die eigene Produktion wichtiger Stoff als besonders besorgniserregend (SVHC) eingestuft und außerdem als zulassungspflichtig in REACH Anhang XIV aufgeführt, müssen Downstream User den Stoff entweder substituieren oder sich an einem Zulassungsverfahren beteiligen, um die eigene Verwendung fortsetzen zu können.
Im Seminar werden alle diese Punkte ausführlich beschrieben und mit den Teilnehmern unter Einbringung der eigenen Erfahrungen diskutiert..

Zum Thema

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) ist seit 1.6.2007 in Kraft und zeigt seitdem große Auswirkungen auf alle Branchen. Nicht nur Unternehmen, die Chemikalien herstellen oder importieren, sind von REACH betroffen, vor allem durch Registrierungs-, Zulassungs- und Informationsverpflichtungen. Auch Betriebe, die Chemikalien lediglich als nachgeschaltete Anwender (Downstream User) für eigene Zwecke sowie zur Herstellung von Formulierungen (Gemischen) oder Erzeugnissen verwenden, wie z.B. Farben und Lacke, Kleb- und Dichtungsmittel, Baustoffe, Elektro- und Elektronikartikel, Kunststoffe, Hilfsmittel für die Papier-, Textil-, Leder- und Metallindustrie, Fahrzeuge, Möbel, Geräte, Maschinen und Anlagen sowie Lifestyle-Produkte und Konsumgüter, werden durch REACH mehr als bisher in die Produktverantwortung genommen.

Zielsetzung

Die Teilnehmer kennen die Grundzüge der REACH-Verordnung, können die gesetzlichen Anforderungen identifizieren und besitzen Kenntnisse zur Anwendung im eigenen Unternehmen.

Teilnehmerkreis

Gefahrstoff- und REACH-Beauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffmanagement, Sicherheits- und Umweltbeauftragte, Personen aus Forschung und Entwicklung aus Unternehmen, die als nachgeschaltete Anwender chemische Produkte verarbeiten und an Umsetzung und Implementierung der REACH-Verordnung arbeiten.

Programm

14.04.2026
09:00—17:00
Europäisches und nationales Chemikalienrecht
15.04.2026
09:00—17:00
Neue Einstufung und Kennzeichnung nach EU-GHS/CLP:

Hinweise

Der Sachkundenachweis ist 6 Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden. Das HDT bietet dazu das Seminar „Auffrischung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV“ an.

Journal

Anlagentechnik
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Preise

Präsenz-Teilnahme
1.390,00 €*
HDT-Mitglieder
1.320,00 €*
Online-Teilnahme
1.390,00 €*
HDT-Mitglieder
1.320,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Termine

Essen
14.04.26—15.04.26
Auswählen
22.09.26—23.09.26
Auswählen
13.04.27—14.04.27
Auswählen
21.09.27—22.09.27
Auswählen

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Ing. Kai Brommann
k.brommann@hdt.de
+49 201 1803-251

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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Sicherheitsdatenblätter fachgerecht erstellen. Qualifizieren Sie sich zur fachkundigen Person nach Chemikalienrecht und EG-Verordnung Nr.1907/2006 (REACH).
Termine
17.03.26—19.03.2613.10.26—15.10.26
Orte
Essen
Präsenz
In Zusammenarbeit mit der DENIOS Akademie
Seminar zum Erlernen der wesentlichen Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten (Rechtliche Grundlagen, Aufgaben aus dem Gefahrstoffrecht, Dokumentation)
Termine
15.04.26—16.04.2603.11.26—04.11.26
Orte
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Bad Oeynhausen