In der Kranpraxis gibt es immer wieder unvollständige Gutachten, Gutachten, die schlicht an der Sache vorbeigeschrieben sind oder auch Gutachten, die mit Unterstellungen und Spekulationen arbeiten. All dies führt zu Beanstandungen durch die beteiligten Anwälte, ein oder mehrere Ergänzungsgutachten und Rückfragen bis hin zu einem Obergutachten.
Dies verzögert nicht nur den Prozess und verteuert das Verfahren, sondern kann u. U. auch für den betroffenen Sachverständigen bis hin zum Befangenheitsantrag führen. Das ist nicht nur für die beteiligten Anwälte und das Gericht mühsam, sondern kann auch dem eigenen Ruf als gerichtlich bestellter und vereidigter Sachverständiger schaden. Es gilt nach wie vor der Grundsatz: „Die Zeugen sind die Augen des Gerichts und der Sachverständige sein Gehirn!“. Entsprechend sachlich, objektiv und unvoreingenommen haben solche Gutachten auszusehen und abgesehen davon auch für einen technischen Laien lesbar und logisch gegliedert zu sein.
In diesem 2-tägigen Hybrid-Seminar werden die grundlegenden Vorschriften, die in einem Fachgutachten zu berücksichtigen sind, vorgestellt.