Funktionserhalt sicherheitstechnischer Anlagen im Brandfall

Baurechtliche Anforderungen, Umgang mit Prüfzeugnissen, Planung und Auslegung

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Funktionserhalt sicherheitstechnischer Anlagen im Brandfall

Bei baurechtlich geforderten sicherheitstechnischen Anlagen (z.B. Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, Feuerlöschanlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Rauchabzugsanlagen, Betten- und Feuerwehraufzüge in Krankenhäusern, Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung) gibt es oft die Forderung aus dem Brandschutzkonzept oder der Baugenehmigung nach dem Funktionserhalt der Anlage im Brandfall. Dies bedeutet, dass die sicherheitstechnische Anlage auch im Falle eines Brandes funktionsfähig bleiben muss. Der Funktionserhalt für Verteiler (Brandschutzgehäuse) und die Leitungsanlage ist in der MLAR (Musterleitungsanlagen Richtlinie) beschrieben, die in allen Bundesländern umgesetzt werden muss. Planer und Errichter müssen über die Vorgaben des Ver- und Anwendbarkeitsnachweise und der notwendigen Dokumentation verfügen, da sonst eine Abnahme durch den baurechtlich anerkannten Sachverständigen verweigert werden könnte und die Nutzungsaufnahme oder der Weiterbetrieb der baulichen Anlage bzw. des Gebäudes gefährdet ist.

zum Thema

Die Bestätigung der "Wirksamkeit und Betriebssicherheit" für die sicherheitstechnische Anlage ist ein wichtiger Meilenstein für eine erfolgreiche Nutzungsaufnahme oder den Weiterbetrieb des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage. Gerade bei Sonderbauten hängt hier alles von dem Vorliegen dieser Bestätigung ab. Da ein fehlender Funktionserhalt der sicherheitstechnischen Anlage fast immer bei den baurechtlich anerkannten Sachverständigen dazu führt, dass die Anlage nicht "wirksam und betriebssicher" ist, ist eine gute Planung und eine handwerklich korrekte Errichtung von Verteilern (Brandschutzgehäuse) und Leitungsanlagen mit integriertem Funktionserhalt unerlässlich. Im Seminar werden die wichtigen Aspekte des Funktionserhaltes von der MLAR sowie der DIN 4102-12 und der Ver- und Anwendbarkeitsnachweise behandelt. Auch der Umgang mit Abweichungen von Ver- und Anwendbarkeitsnachweisen und das Erstellen der Übereinstimmungserklärung wird im Seminar besprochen.

Zielsetzung

Durch die Beachtung der Ver- und Anwendbarkeitsnachweise sowie die Kenntnis der DIN 4102-12 sind Sie gerüstet für die Abnahme der Anlage durch einen baurechtlich anerkannten Sachverständigen. Ferner können Sie guten Gewissens die Übereinstimmungserklärung unterschreiben. Im Seminar werden Sie weiterhin sensibilisiert für typische Fehler bei der Verlegung von Leitungen mit integriertem Funktionserhalt bzw. bei Verteilern mit Funktionserhalt.

Teilnehmerkreis

  • Errichter sicherheitstechnischer Anlagen, die baurechtlich oder aus anderen Gründen gefordert sind
  • Planer für sicherheitstechnische Anlagen, die baurechtlich oder aus anderen Gründen gefordert sind
  • Sachverständige, die diese Seminar als Fachkundeerhalt besuchen möchten
  • Beamte, Angestellte der Bauauchsichtsbehörde
  • Brandschutzsachverständige
  • Architekten
  • Bauherren
  • verantwortliche Elektrofachkräfte, die für den Betrieb sicherheitstechnische Anlagen verantwortlich sind

Programm

16.09.2026
09:00—17:00
Funktionserhalt von Leitungsanlagen im Brandfall für sicherheitstechnische Anlagen (MLAR)
Dipl.-Ing. Daniel Müller

Referenten

DM
Dipl.-Ing. Daniel Müller
Seit 2016 Sachverständiger für das Prüfen von elektrischen Anlagen bei einer namhaften Prüforganisation. Neben seiner Haupttätigkeit führt er seit vielen Jahren Schulungen auch bei externen Bildungsträgern durch. Die Kombination von Prüferfahrung und Wissensvermittlung sind Schwerpunkte seiner Seminare.

Journal

Preise

Präsenz-Teilnahme
785,00 €*
HDT-Mitglieder
695,00 €*
Online-Teilnahme
785,00 €*
HDT-Mitglieder
695,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Termine

Essen
16.09.26
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Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Katharina Röder
k.roeder@hdt.de

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