Laserschutzkurs für medizinische Anwendungen

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Laserschutzkurs für medizinische Anwendungen

Bei der Verwendung von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 in der Medizin und bei kosmetischen Anwendungen ist gemäß OStrV ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss die sogenannten Fachkenntnisse besitzen, die durch diesen Kurs erworben werden können. 

Die erworbenen Kenntnisse wurden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen.

Zielsetzung

Der Kurs dient dem Nachweis der Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 der "Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)" vom 19.07.2010 (geändert 03.12.2016) für Lasereinrichtungen bei medizinischen Anwendungen. 

Teilnehmerkreis

Personen, die zum Laserschutzbeauftragten für medizinische Anwendungen bestellt werden sollen, z.B. Ärzte.

Programm

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Fachliche Fragen:
Dr. rer. nat. Daniel Krämer
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