Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Sichere und wirkungsvolle Benutzung von Atemschutzgeräten. Gesetzliche Einordnung Ihrer Aufgaben.

Präsenz
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Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger

Atemschutz zählt zur persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Unternehmen sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht durch den DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz verpflichtet, vor der ersten Benutzung der erforderlichen Geräte die versicherten Mitarbeitenden theoretisch und praktisch (DGUV Regel 112-190) ausbilden zu lassen.

Mit dieser Schulung erfüllen Unternehmer die gesetzlichen Pflichten nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) zur Schulung der Beschäftigten. Diese Unterweisung enthält praktische Übungen und wird von erfahrenen Ausbildungskräften im Haus der Technik in Essen, oder in einem Inhouse-Seminar vor Ort, durchgeführt. Nach der Erstunterweisung (vor der ersten Benutzung) sind jährliche Wiederholungsunterweisungen durchzuführen.

Die Erstunterweisung darf nur durch speziell geeignete Personen durchgeführt werden (Ausbilder im Atemschutz).

Die Teilnehmenden erfahren wichtige Punkte zur sicheren und wirkungsvollen Benutzung von Atemschutzgeräten und können Atemschutzgeräte ordnungsgemäß anlegen und benutzen. Sie sind mit der Pflege der Geräte vertraut und kennen die Wirkungsweise und Eigenschaften der Geräte. Im Seminar werden die Teilnehmenden über die Rechte und Pflichten von Geräteträgern informiert.

Bitte beachten Sie auch die Teilnahmevoraussetzungen unter "Hinweise"!

Zum Thema

Atemschutzgeräte sind nicht nur vorgeschriebener Bestandteil der Rettungsausrüstung, sondern sie werden auch bei vorhandenen Gasgefahren als Arbeitsgerät eingesetzt. Atemschutzgeräte sind gemäß PSA-Verordnung der Kategorie III zugeordnet. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) der Kategorie III sind unterweisungspflichtig mit praktischer Übung. Dabei ist es egal, um welche Art von Atemschutzgerät es sich handelt.

Die Ausbildung im Umgang mit Fluchtgeräten/Selbstrettern ist genauso wichtig und auch vorgeschrieben, wie die Ausbildung mit den Arbeitsgeräten. Weiterhin haben die Unternehmen dafür zu sorgen, dass Tragende von Isoliergeräten und mit Atemschutz zur Flucht oder Selbstrettung ausgerüstete Personen regelmäßig unterwiesen werden. Die Wiederholung soll nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, anhand einer theoretischen Unterweisung und praktischen Übungen durchgeführt werden. Diese Ausbildungen dürfen nur von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden.

Zielsetzung

Während der Ausbildung nach DGUV Grundsatz 312-190 / DGUV Regel 112-190 durchlaufen Sie eine Vielzahl von Belastungs- und Arbeitsübungen in Theorie und Praxis. Sie gewöhnen sich an die zusätzlichen Belastungen und entwickeln die Routine,

  • das Gerät mit sich zu führen,
  • das Gerät für den Einsatz vorzubereiten,
  • ein Atemschutzgerät zu tragen und
  • mit diesem und den Kollegen zu kommunizieren und zu interagieren.

Teilnehmerkreis

Diese Veranstaltung richtet sich an

  • Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (filtrierend, isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z.B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke).
  • Tragende von Atemschutzgeräten - Vor der ersten Benutzung und danach in regelmäßigen Abständen ist eine gerätebezogene Unterweisung der Mitarbeitenden durchzuführen.
  • Mitarbeitende, die als Sicherungsposten eingesetzt werden, um im Notfall mit einem umluftunabhängigen Atemschutzgerät Personen zu retten, benötigen eine Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger (Feuerwehr, Rettungsdienst).

Programm

31.03.2025
09:00—17:00
Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger Teil 1
01.04.2025
09:00—17:00
Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger Teil 2

Hinweise

Für die Teilnahme am Seminar gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung durch eine Vorsorgeuntersuchung (alt G26.2 oder G26.3 je nach Gerätetyp), die nicht älter als 12 Monate ist.
  • Keine Gesichtsbehaarung (auch kein Dreitagebart oder Koteletten) und kein Gesichtsschmuck im Bereich der Dichtlinie der Maske. Eine Teilnahme ist nur möglich, sofern die Dichtlinie der Atemmaske gegeben ist.
  • Nicht kontaminierte, saubere persönliche Schutzausrüstung (PSA) analog zum Arbeitseinsatz unter Atemschutz inkl. eventuell Maskenbrille bei Brillenträgern
  • Mindestalter: 18 Jahre

Journal

Arbeitsschutz
Um die Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hervorzuheben und Teilnehmenden gleichzeitig aktuelle Einblicke und direkt umsetzbare Praxisanregungen zu bieten, veranstaltet das HDT jährlich seine große Arbeitsschutztagung. 2024 bot diese vom 24. bis 25. Januar zum mittlerweile 67. Mal umfangreiche Gelegenheiten, gemeinsam mit allen Teilnehmenden Beiträge zur Verbesserung der Sicherheit in der Arbeitswelt zu leisten.

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Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
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