Zur Prüfung befähigte Person von Acetylenanlagen

Qualifikation für regelmäßige interne Prüfung auf Funktion und Sicherheit von Acetylenanlagen

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Zur Prüfung befähigte Person von Acetylenanlagen

Gemäß der BetrSichV muss eine befähigte Person aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer beruflichen Erfahrung und der Kenntnisse über Acetylenanlagen sowie der einschlägigen Normen und Regeln des Arbeitsschutzes in der Lage sein, eine Acetylenanlage zu prüfen und deren betriebssicheren Zustand zu beurteilen. Die TRBS 1203 „Befähigte Person“ konkretisiert diese Norm. Danach muss eine befähigte Person eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. In der Regel sollte dies eine handwerklich-technische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium sein.

Im Bereich Acetylenanlagen muss die befähigte Person eine berufliche Erfahrung aufweisen können, die sich über mehrere Jahre erstreckt. Zudem muss auch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in Bezug zu Acetylenanlagen und deren Prüfung nachgewiesen werden. So ist die Anforderung an die befähigte Person Acetylenanlagen nicht nur die gute technische Kenntnis einer Acetylenanlage, sie muss zudem die Arbeitsschutzvorschriften, die Betriebssicherheitsverordnung und die sie ergänzenden Technischen Regeln kennen und anwenden können.

Nicht erlaubnisbedürftige Acetylenflaschenbatterieanlagen sind Anlagen, die mehr als sechs aber weniger als 16 einzelne oder 41 im Bündel zusammengefasste Acetylenflaschen haben, denen gleichzeitig Acetylen entnommen wird. Diese Acetylenanlagen werden durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft. Diese Prüfung soll insbesondere verhindern, dass durch nicht ordnungsgemäße Acetylenanlagen Arbeitsunfälle ausgelöst werden, die die Gesundheit und das Leben der Mitarbeitenden gefährden. 

Zum Thema

Acetylen hat als hochentzündliches Brenngas besondere Eigenschaften, die das Gas beim autogenen Schweißen und Schneiden praktisch unersetzlich machen. 
Der sichere und zuverlässige Betrieb einer Acetylenanlage unterliegt besonderen Anforderungen, die in speziellen Regelwerken (Code of Practice Acetylen, TRAC 206, EN ISO 14114 etc.) spezifiziert sind.

Darüberhinaus muss der sichere Umgang mit Acetylen unter Berücksichtigung seiner physikalischen, chemischen und physiologischen Eigenschaften, das richtige Vorgehen im Gefahrenfall, der korrekte Aufbau von Acetylenanlagen sowie die sichere Vorgehensweise bei Inbetriebnahme und Wechsel von Flaschen- und Bündelbatterieanlagen sowie bei der Wartung und Instandsetzung gewährleistet sein.

Zielsetzung

Das 2-tägige Seminar des Haus der Technik e.V Essen, vermittelt die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur betriebsinternen Bestellung als zur Prüfung befähigte Person von Acetylenanlagen.

Teilnehmerkreis

Betriebliche Führungskräfte, (angehende) beauftragte Personen, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Acetylenanlagen bewerten bzw. durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte aller Branchen, die in ihren Unternehmen für den sicheren Umgang mit Acetylen verantwortlich sind.

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

USP

  • Zusatzqualifikation
  • praxisbetonte Ausbildung
  • 2-tägiges Kompakttraining

Programm

28.04.2026
09:00—17:00
Befähigte Person Acetylenanlagen I
29.04.2026
09:00—17:00
Befähigte Person Acetylenanlagen II

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz und mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Brandschutz bewertet.

Journal

Arbeitsschutz
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ab 1.290,00 €*
HDT-Mitglieder
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mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Termine

Essen
28.04.26—29.04.26
Auswählen
27.04.27—28.04.27
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+49 201 1803-1
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