Zum Thema
Nicht alle Krane werden ausschließlich zum Heben von Lasten eingesetzt. Es gibt Krane, die vom Hersteller zusätzlich bestimmungsgemäß zum Heben von Personen konzipiert sind. Außerdem gibt es Einsätze, bei denen ein Kran, der nicht dafür vorgesehen ist, ausnahmsweise zum Heben von Personen eingesetzt wird. In jedem Fall sind die sicherheitstechnischen Anforderungen beim Heben von Personen verständlicher Weise sehr hoch.
Besonders wichtig ist deshalb die Prüfung der eingesetzten Ausrüstung (Kran, Anschlagmittel, Personenaufnahmemittel). Grundvoraussetzung dafür ist die Expertise zum jeweiligen Kran. Zusätzlich ist spezielles Wissen über Vorschriften, technische Anforderungen und Abläufe zum Heben von Personen notwendig.
Besondere Anforderungen stellt der Gesetzgeber außerdem an Gefährdungsbeurteilungen beim ausnahmsweisen Heben von Personen mit Kranen. Hierfür wurde eigens eine TRBS (2121-4) erarbeitet, die es zu beachten gilt.
In dieser Veranstaltung werden die Bestimmungen der TRBS 1203, TRBS 2121-4 und DGUV Regel 101-005 (BGR 159) auf Grundlage der gültigen Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgestellt.