Zum Thema
Die neue seit 01.08.2017 bundesweit gültige Anlagenverordnung fordert eine regelmäßige (mindestens alle 2 Jahre) Weiterbildung von "Fachlich verantwortlichen Personen von Fachbetrieben nach WHG und AwSV". Basis der Bestellung dieser Personen ist, neben dem praktischen Fachwissen, insbesondere die Kenntnis der bundesweit gültigen Anlagenverordnung und der technischen Regeln (TRwS'en) für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diese Qualifikation ist im Rahmen der Fachbetriebsprüfung nachzuweisen.
Mit der neuen TRwS 779 ergeben sich grundlegende Änderungen für alle Fachbetriebe, insbeondere für die, die als Anlagenplaner tätig sind. Die im Juni 2023 eingeführte allgemeine technische Regel greift in die unterschiedlichsten Bereiche der Anlagenplanung ein. Dieses Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand.