Zum Thema
Der Begriff Gefährdungsbeurteilung ist seit einigen Jahren in alle Munde. Dahinter steht die Verpflichtung des Arbeitgebers, für die Beschäftigten sichere Arbeitsverhältnisse mit geringstmöglichen Restrisiken zu schaffen. Der Gesetzgeber beschreibt aus seiner Sicht erforderliche Schutzziele, die der Arbeitgeber auf seine konkreten betrieblichen Verhältnisse übertragen muss. Alle Unternehmen müssen sich nun mit der Thematik auseinandersetzen und die Tätigkeiten der Beschäftigten sowie die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel und jeweiligen Arbeitsumgebungen auf ihr Gefährdungspotential hin bewerten. Anschließend müssen die Vorgesetzten gefährdungsmindernde Maßnahmen umsetzen, diese auf Wirksamkeit überprüfen und den gesamten Prozess in geeigneter Weise dokumentieren.
Es ist für Unternehmen mit relativ viel Aufwand verbunden, für alle Tätigkeiten und Anlagenarten belastbare Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und aktuell zu halten. Daher ist es sinnvoll, dieses Thema strukturiert und ganzheitlich abzuarbeiten, um mit vertretbarem Aufwand ein gutes Ergebnis zu erzielen.