Brandschutz ist sehr komplex und gerade die Beurteilung von Situationen, Mängeln und Abweichungen muss auf Grundlage von solidem Fachwissen basieren. Technische Regeln zum Brandschutz dienen dazu, vermehrt und vertieft dieses Wissen zu vermitteln, was im Grundlagenkurs „Der Brandschutzbeauftragte“ nicht vermittelt werden kann/soll. Und der Brandschutz ist bei jeder Gefährdungsbeurteilung mit zu berücksichtigen. Die hierfür zuständigen Personen müssen über tiefes Fachwissen verfügen, um ihrer anspruchsvollen Arbeit gerecht zu werden. Profitieren Sie davon, dass der 29-fache Fachbuchautor Dr. Wolfgang J. Friedl Ihnen nicht nur die Thematik interessant herüber bringt, sondern Sie können auch konkrete Fragen und Problemstellungen in den Kurs einbringen und gemeinsam zielorientiert diskutieren.
Schwerpunkte der Ausbildung sind Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz nach den zahlreichen Bestimmungen u.a. von ArBSchG, BetrSichV, GefStV und Brandschutzmanagement.
Weiterhin werden brandschutztechnisch relevante Bestimmungen behandelt, insbesondere die Brandschutzvorgaben der Bauordnungen der Länder, Bewertung des Bestandsschutzes, die Abgrenzung zu den Aufgaben und der Stellung vom Brandschutzbeauftragten. Auf die relevanten Bedingungen der Feuerversicherung und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung wird besonders intensiv eingegangen.
Die besonderen Aufgaben und die Stellung des Brandschutzmanagers wird betont und zahlreiche praxisorientierte Hilfestellungen für den Brandschutz-Manager gegeben: vom Aufbau eines Brandschutzkonzepts bzw. Brandschutznachweises für Gebäude bis zum Aufbau einer betrieblichen Brandschutz-Organisation und der Gestaltung der Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherungen.