Die TRGS 526 findet Anwendung auf Laboratorien, in denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Ggf. ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ergänzend zu beachten (TRBA 100). Auf die TRBA 100 wird in einem kleinen Exkurs eingegangen.
Die TRGS 526 konkretisiert die entsprechenden Inhalte der Gefahrstoffverordnung und weitere Rechtsvorschriften.
Die TRGS 526 ist eng verknüpft mit der Laborrichtlinie "Sicheres Arbeiten im Laboratorien (DGUV Information 213-850)". Der Fachausschuss Chemie hat die berufsgenossenschaftliche Regel "Richtlinien für Laboratorien" (BGR 120) erstellt. Der AGS hat diese Anwendung des Kooperationsmodells (BArbBl. 5/2001 S. 61) als TRGS 526 in sein technisches Regelwerk aufgenommen. Die DGUV Information 213-850 ist aus diesem Grund ebenfalls Inhalt dieses Seminars!