Befähigte
Personen zur Prüfung von Fernwärmestationen sind vom Arbeitgeber zu
ernennen und müssen neben Fachkenntnissen (Sachkunde) eine technische
Berufsausbildung (z.B. als Facharbeiter, Meister, Techniker oder
Ingenieur) abgeschlossen haben oder eine andere abgeschlossene
Berufsausbildung (z.B. Naturwissenschaftler) und zusätzlich eine andere
technische Qualifikation besitzen.
Bezogen auf ihre
Berufserfahrung muss die befähigte Person zur Prüfung von
Fernwärmestationen eine mindestens einjährige Erfahrung mit Herstellung,
Errichtung, Betrieb und/oder Instandhaltung der zu prüfenden Anlagen
oder Anlagenkomponenten besitzen. Die berufsbezogenen Anforderungen sind
in der Regel bei fast allen langjährigen Mitarbeitern erfüllt.
In
diesem Seminar wird den Teilnehmern vermittelt, wie durch regelmäßige
Überprüfung der betriebssichere Zustand der Fernwärmestation
festgestellt und dokumentiert wird. Die Teilnehmer lernen Risse, Schäden
und Gefahren zu erkennen, bevor ein Unfall entstehen kann.