Zur Prüfung Befähigte Person von Gaswarneinrichtungen und Gaswarngeräten

Die Fortbildung erfüllt die Forderung nach wiederkehrender Unterweisung entsprechend, ArbSchG § 12 und DGUV Vorschrift 1

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Zur Prüfung Befähigte Person von Gaswarneinrichtungen und Gaswarngeräten

Anhand der aktuellen Rechtsgrundlagen werden neben den rein technischen Grundlagen der Gaswarntechnik zusätzlich die Themen Beauftragung und Unterweisung, Haftung und Verantwortung der fachkundigen Person für Gaswarneinrichtungen behandelt und Informationsquellen für die tägliche Praxisarbeit vorgestellt.

Die Teilnehmenden erwerben die spezifischen Kenntnisse und Handhabungen, die notwendig sind, um die vorgeschriebenen Sichtkontrollen (nach T 021, T 023 bzw. DGUV-I 213-056 und DGUV-I 213-057) an Gaswarneinrichtungen durchzuführen und erhalten weiterführende Informationen zu den Mindestvoraussetzungen der notwendigen Funktions- und Systemkontrollen.

Zum Thema

Durch die Seminarteilnahme werden die Forderungen nach jährlicher Unterweisung aus DGUV Vorschrift 1 und Arbeitsschutzgesetz im Bereich von Tätigkeiten mit stationären und transportablen Gaswarneinrichtungen der 1., 2. und 4. Gasfamilie erfüllt.

Das mehrtägige Seminar behandelt die Besonderheiten der verschiedenen tragbaren, transportablen und ortsfesten Gaswarneinrichtungen sowie die generellen Planungsaspekte gemäß DIN EN 60070-29-2 (VDE0400-2) und DIN EN 45544-4 (VDE 0400-22-4) und der verschiedenen Messtechniken.

Nur "geeignete Personen" dürfen die Überprüfung solcher Warngeräte fachmännisch durchführen. Das sichere Arbeiten - auch bei In- und Außerbetriebnahme - ist u.a. durch regelmäßige Funktionsprüfungen immer zu gewährleisten. 

Sicheres Arbeiten ist kein Zufall - und wird vom Fachpersonal selbst gesteuert. Die Konsequenzen des Nichteinhaltens sind uns aus der Fachpresse durch verheerende Schadensereignisse bekannt. 

Zielsetzung

Das viertägige Seminar zur Befähigten Person von  Gaswarneinrichtungen des Haus der Technik e.V. vermittelt das Know-how, das Voraussetzung zur Bestellung als Befähigte Person Gaswarngeräte durch den Arbeitgeber ist. 

  • Sichtkontrolle nach T 021/T 023
  • Grundkenntnisse über Basisfunktion und Aufbau der verschiedenen Gaswarngeräte
  • Basiskenntnisse der allgemeinen Justierungs- und Kalibrierungsaufgaben und Beurteilung der Ergebnisse an Fallbeispielen
  • Ausbreitungsverhalten von Gasen und Dämpfen
  • Messverfahren zur Messung von Gasen und Dämpfen
  • Messprinzipien
  • Betriebssicherheitsverordnung und TRBS
  • Gefahrstoffverordnung und TRGS 407 (Gefährdungsbeurteilung Technische Gase)

Teilnehmerkreis

Das Seminar wendet sich an Personen, die mit den wiederkehrenden Prüfungen und dem Betreiben von ortsfesten Gaswarneinrichtungen betraut sind, wie z. B. Anlagenbetreibende und deren beauftragte Mitarbeitende.
Diese Fortbildung ist nicht für Dienstleistungsanbieter und Service-Firmen geeignet, die Leistungen für Dritte erbringen, da hierfür Hersteller- und Gerätespezifische Kenntnisse zu vermitteln sind.

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

USP

  • Rechtliche Grundlagen: Aktueller Stand
  • Anforderungen an die Gaswarneinrichtungen: Stand der Technik
  • Geeignete technische Schutzmaßnahmen

Programm

16.03.2026
09:00—10:30
Begrüßung und Vorstellung
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—11:30
Rechtliche Grundlagen 2024
11:30—12:30
Gastechnische Grundlagen
12:30—13:30
Mittagspause
13:30—14:45
Gefährdungsbeurteilung TRGS 407
14:45—15:00
Kaffeepause
15:00—16:30
Allgemeine Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit Gaswarneinrichtungen
16:30—17:00
Zusammenfassung, Diskussionsrunde
17.03.2026
09:00—10:30
Gasfachkunde
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—11:30
Gefahren durch Gase und Sauerstoffverdrängung
11:30—12:30
Explosionsschutz
12:30—13:30
Mittagspause
13:30—14:45
Arbeitsplatzgrenzwerte
14:45—15:00
Kaffeepause
15:00—16:30
Allgemeine Hinweise Gaswarneinrichtungen der Unfallversicherungsträger
16:30—17:00
Zusammenfassung, Diskussionsrunde
18.03.2026
09:00—10:30
Gaswarnindustrie
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—11:30
Gasmesstechniken
11:30—12:30
Auslegung und Planung von Gaswarneinrichtungen Teil 1
12:30—13:30
Mittagspause
13:30—14:45
Auslegung und Planung von Gaswarneinrichtungen Teil 2
14:45—15:00
Kaffeepause
15:00—16:30
Messprinzipien und Sensoren
16:30—17:00
Zusammenfassung, Diskussionsrunde
19.03.2026
09:00—10:30
Übersicht Europäische Normen Gaswarneinrichtungen
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—11:30
Betrieb stationärer Gaswarnanlagen Teil 1
11:30—12:30
Betrieb stationärer Gaswarnanlagen Teil 2
12:30—13:00
Mittagspause
13:00—14:00
Betrieb stationärer Gaswarnanlagen Teil 2
14:00—14:15
Kaffeepause
14:15—15:00
Schriftlicher Abschlusstest
15:00—15:15
Zusammenfassung und Verabschiedung

Journal

Arbeitsschutz
Um die Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hervorzuheben und Teilnehmenden gleichzeitig aktuelle Einblicke und direkt umsetzbare Praxisanregungen zu bieten, veranstaltet das HDT jährlich seine große Arbeitsschutztagung. 2024 bot diese vom 24. bis 25. Januar zum mittlerweile 67. Mal umfangreiche Gelegenheiten, gemeinsam mit allen Teilnehmenden Beiträge zur Verbesserung der Sicherheit in der Arbeitswelt zu leisten.

Preise

Präsenz-Teilnahme
2.440,00 €*
Für HDT-Mitglieder
2.340,00 €*
Online-Teilnahme
2.440,00 €*
Für HDT-Mitglieder
2.340,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Mo. 16.03.2026, 09:00 Uhr —
Do. 19.03.2026, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA26-00367

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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24.02.26—25.02.2624.02.27—25.02.2716.06.26—17.06.2609.06.27—10.06.2710.11.26—11.11.2622.11.27—23.11.27
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