
Nachträge, Abrechnung und Mängelhaftung nach VOB/B
Im 2-tägigen Intensivseminar zu Nachträgen, Abrechnung und Mängelhaftung nach VOB/B werden am 1. Tag die Schwerpunkte bei Art und Umfang der Vertragsleistungen, Leistungssoll und Widersprüche, Preistypen der VOB, Nachträge wegen inhaltlicher Änderungen sowie Behinderungstatbeständen gesetzt.
Am 2. Tag des Intensivseminares zur VOB/B werden die Schwerpunkte Abnahme, Mängelhaftung und Abrechnungsprobleme erarbeitet und an Fallbeispielen diskutiert.
Bitte beachten Sie auch unsere Veranstaltung "Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A" am Vortag.
Zum Thema
Sie haben viel mit der VOB/B zu tun. Trotzdem haben Sie von Zeit zu Zeit spezielle Fragen bezüglich der Abwicklung von Bauvorhaben oder sind unsicher, ob Sie noch in allen Punkten auf dem aktuellen Stand sind?
Zielsetzung
Ausgehend vom Leistungssoll, dem vereinbarten Vertragsinhalt, der ggf. durch Auslegung ermittelt werden muss, werden am 1. Tag die Voraussetzungen für Nachträge dem Grunde und der Höhe nach besprochen. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Nachträge stellen oder prüfen wollen.
Der 2. Tag wendet sich der Abnahme der Bauleistung und der Problematik von Mängeln und den daraus abzuleitenden Ansprüchen zu, ebenso den Fragen der Abrechnung, die in der Praxis immer wieder auftauchen.
Teilnehmerkreis
Freiberuflich tätige/angestellte Ingenieure und Architekten, Projektsteuerer, kaufmännische Mitarbeiter, öffentliche und private Auftraggeber, Bauunternehmen
Programm
Ausgehend vom Leistungssoll, dem vereinbarten Vertragsinhalt, der ggf. durch Auslegung ermittelt werden muss, werden am 1. Tag die Voraussetzungen für Nachträge dem Grunde und der Höhe nach besprochen. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Nachträge stellen oder prüfen wollen.
- Art und Umfang der Vertragsleistungen (§ 1 VOB/B)
- Leistungssoll und Widersprüche (§§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 VOB/B)
- Preistypen der VOB
Einheitspreisvertrag - Pauschalpreisvertrag - Stundenlohnvertrag - Selbstkostenerstattungsvertrag
- Nachträge wegen inhaltlicher Änderungen
Mehr- oder Mindermengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B) - vom AG selbst übernommene Leistungen (§ 2 Abs. 4 VOB/B) - Planungsänderungen und andere Anordnungen des AG (§ 2 Abs. 5 VOB/B) - zusätzliche Leistungen (§ 2 Abs. 6 VOB/B) - Besonderheiten bei Pauschalverträgen - Vergütung nicht beauftragter Leistungen
- Behinderung
Behinderungstatbestände/-anzeige - Schadensersatz (§ 6 Abs. 6 VOB/B) - Entschädigung wegen Annahmeverzuges (§ 642 BGB)
Der zweite Tag befasst sich mit Abwicklung und Abrechnung des fertiggestellten Objekts sowie den Fragen der vorzeitigen Vertragsbeendigung.
- Abnahme der Leistung ( § 12 VOB/B): Abnahmewirkungen, Abnahmeverweigerung, Arten der Abnahme
- Mängelhaftung (§ 13 VOB/B): Mangelbegriff, Mangelansprüche (Nacherfüllung, Drittnacherfüllung, Minderung, Schadensersatz), Verjährung
- Abrechnungsfragen (§§ 14, 16 VOB/B): Form und Prüfbarkeit der Rechnung, Aufmaß, Prüfungsfristen, Wirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung, Eigenaufstellung der Schlußrechnung durch den Auftraggeber
- Beendigung des Vertrages (§§ 8, 9 VOB/B): Aufhebung, Kündigung, Teilkündigung, Kündigungsgründe und Vergütungsfolgen, Abwicklung gekündigter Bauverträge
Referenten
RA`e Osenbrück, Bubert, Kirsten & Voppel, Köln
Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im zivilrechtlichen Bereich, Universität Köln. Langjährig studentische und wissenschaftliche Hilfskraft, Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte; dort Promotion bei Professor Dr. H. Hübner mit einer Doktorarbeit zum Thema "Der Einfluss des Naturrechts auf den Usus modernus".
Seit 1994 - zunächst als freier Mitarbeiter, seit 2011 als Partner - Tätigkeit für die Kanzlei RAe Osenbrück, Bubert, Voppel, Kirsten, Köln, mit Spezialisierung auf das private Baurecht in allen Bereichen. Ein Schwerpunkt mit entsprechenden Veröffentlichungen liegt im Vergaberecht. Beschäftigung besonders mit allgemeinen vertragsrechtlichen Fragen und dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Seit November 2009 ist Herr Dr. Voppel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Hinweise
Der aktuelle VOB-Text für innerdeutsche und europäische Vergabe ist Teil der Unterlagen.
Bei gemeinsamer Buchung mit dem eintägigen VOB/A Seminar gilt für das VOB/B Seminar eine rabattierte Teilnahmegebühr von € 1240,- für HDT-Mitglieder und € 1340,- für Nichtmitglieder.
Das Seminar ist anerkannt von der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 14 Fortbildungspunkten und bei der Architektenkammer-NRW mit 14 Unterrichtsstunden.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 19.03.2026, 16:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239



