Zur Prüfung befähigte Person von Containern mit Praxisteil vor Ort

mit umfassender Einweisung in die praktische Prüfung an Containern

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Zur Prüfung befähigte Person von Containern mit Praxisteil vor Ort

Im Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Containern werden die wesentlichen technischen Bestimmungen und rechtlichen Grundlagen aufgezeigt. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten als Befähigte Person zur Prüfung von Containern und die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Container werden dargestellt.

Ebenso werden die Grundsätze der Wartung, Instandhaltung, Pflege und Prüfung von Containern näher gebracht wie auch die sicherheitstechnischen Aspekte, insbesondere bezüglich der Gefahren beim Umgang mit Containern. Praktische Übungen an Containern bieten einen Mehrwert durch unmittelbare Umsetzung des Gelernten.

Zum Thema

Container sind wichtige Arbeits- und Transportmittel im internationalen Warenumschlag und in der Entsorgungsbranche. Der Arbeitgebende hat seine Container regelmäßig - mindestens einmal pro Jahr - auf deren Sicherheit zu prüfen. Die (neue) Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet ihn, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen (Art, Umfang, Prüffrist und Qualifikation des Prüfers) selbst festzulegen und durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Ausschließlich Befähigte Personen zur Prüfung von Containern dürfen diese Prüfungen an Containern durchführen. Personen, die als Befähigte Person Container bestellt werden können, müssen aufgrund ihrer Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten und ggf. instand setzen dürfen.

Das zweitägige Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Containern bietet das Know-how zur Bestellung als Befähigte Person in Theorie und Praxis.

Zielsetzung

In der 2-tägigen Ausbildung "Zur Prüfung befähigte Person von Containern" des Haus der Technik e.V. Essen wird umfassendes Wissen in der Theorie und mit praktischen Übungen an Containern vermittelt, um Probleme der Wartung und Instandsetzung von Containern besser zu beherrschen. 

Teilnehmerkreis

Betriebsingenieure/Betriebsingenieurinnen, Meister/-innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Monteure, Mitarbeitende von Firmen, die Container umschlagen, Mitarbeitende von Containerterminals, Containerdiensten, Containerservices und Entsorgern, alle Mitarbeiter/-innen, die mit der Auswahl, Prüfung, Wartung sowie der Instandhaltung und dem Umgang von Containern beauftragt sind.

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

USP

  • Gefahren beim Arbeiten mit Containern
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen
  • Zusatzqualifikation Befähigte Person

Programm

12.11.2026
09:00—17:00
Befähigte Person Container I
Ralf Schnirch
RST Ausbildungsakademie
13.11.2026
09:00—17:00
Befähigte Person Container II
Ralf Schnirch
RST Ausbildungsakademie

Referenten

RS
Ralf Schnirch
RST Ausbildungsakademie

RST GmbH, Erftstadt

Ralf Schnirch ist als staatlich geprüfter Maschinenbautechniker auf die Ausbildung von befähigten Personen spezialisiert und bildet Fahr- und Steuerpersonal gemäß IAG-Lehre aus.

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Journal

Arbeitsschutz
Um die Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hervorzuheben und Teilnehmenden gleichzeitig aktuelle Einblicke und direkt umsetzbare Praxisanregungen zu bieten, veranstaltet das HDT jährlich seine große Arbeitsschutztagung. 2024 bot diese vom 24. bis 25. Januar zum mittlerweile 67. Mal umfangreiche Gelegenheiten, gemeinsam mit allen Teilnehmenden Beiträge zur Verbesserung der Sicherheit in der Arbeitswelt zu leisten.

Mehr zu diesem Thema

Häufig von Teilnehmenden gestellte Fragen zum Thema ‚Zur Prüfung befähigte Person von Containern‘

1. Was bedeutet „Zur Prüfung befähigte Person von Containern“?

Eine befähigte Person von Containern ist jemand, der über die erforderliche Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung verfügt, um Container regelmäßig und sachgerecht zu prüfen. Ziel ist die Sicherheit im Umgang mit Containern gemäß gesetzlichen Vorschriften und Normen.

2. Wer darf Container prüfen?

Nur Personen, die durch eine entsprechende Schulung und Zertifizierung als befähigte Person anerkannt sind, dürfen Container nach Vorschrift prüfen. Dazu zählen:

  • Regelprüfungen
  • Sichtprüfungen
  • Funktionsprüfungen

Relevante Gesetze und Normen:

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • DGUV Vorschrift 1 & 100-500
  • EN 1090 (für Stahl- und Aluminiumtragwerke)
  • EN 12079 (Offshore-Container)
  • International Convention for Safe Containers (CSC)

3. Wie oft muss ein Container geprüft werden?

Die Prüfhäufigkeit hängt von der Art des Containers und den gesetzlichen Vorgaben ab:

  • Regelprüfungen: in der Regel einmal jährlich gem. BetrSichV §14
  • CSC Prüfung für Übersee-Container: alle 2,5 Jahre
  • Zwischenprüfungen: abhängig von Nutzung, Einsatzbedingungen und Vorschriften (z. B. nach Reparaturen oder besonderen Belastungen)

4. Welche Qualifikation benötige ich?

  • Teilnahme an einer Fortbildung für befähigte Personen, z.B. das HDT-Seminar „Zur Prüfung befähigte Person von Containern mit Praxisteil vor Ort“
  • Kenntnisse der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen (BetrSichV, DGUV, EN 1090, EN 12079)
  • Praktische Berufserfahrung im Umgang mit Containern und Prüftechniken (TRBS 1203, Ziffer 2.2 bis 2.4)

5. Welche Inhalte vermittelt der Kurs?

  • Rechtliche Grundlagen und Vorschriften zur Containerprüfung
  • Praxis: Vor-Ort-Prüfungen von Containern
  • Erstellung von Prüfprotokollen und Dokumentation
  • Risikobewertung und Gefährdungsanalyse

6. Darf ich nach Teilnahme am Kurs die CSC-Plakette anbringen?

Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs sind die Teilnehmenden berechtigt, die nationale Abnahme nach §14 BetrSichV jährlich durchzuführen. Für die CSC-Prüfung von Übersee-Containern, die alle 2,5 Jahre fällig ist, bildet die Schulung die erforderliche Qualifikation. Wichtig: Der Containerbetreiber muss sich für die CSC-Prüfung bei der zuständigen Behörde registrieren. Im Kurs erhalten die Teilnehmenden eine Liste mit relevanten Behördenadressen in Deutschland, um die Registrierung und Prüfung durchführen zu können.

7. Wer sollte an dem Seminar teilnehmen?

  • Mitarbeiter:innen in Logistik, Industrie oder Hafenbetrieben
  • Führungskräfte, die für die Sicherheit von Containern verantwortlich sind
  • Sicherheits- und Qualitätsbeauftragte

8. Wie lange dauert die Schulung?

Das Seminar geht 2 Tage, mit Praxisteil am 2. Tag. Die Kombination aus Theorie und Praxis ermöglicht einen direkten Transfer in den Arbeitsalltag.

9. Gibt es Online-Optionen?

Nein, der Praxisteil muss vor Ort durchgeführt werden, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist (BetrSichV, DGUV)

10. Welche Vorteile bietet die Qualifikation?

  • Eigenverantwortliche Durchführung von Containerprüfungen nach BetrSichV und DGUV
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen (EN 1090, EN 12079)
  • Verbesserung der Sicherheitsstandards im Unternehmen
  • Anerkennung als qualifizierte Fachkraft im Bereich Containerprüfung

Preise

Präsenz-Teilnahme
1.350,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.250,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Do. 12.11.2026, 09:00 Uhr —
Fr. 13.11.2026, 17:00 Uhr
RST Ausbildungsakademie
Albert-Einstein-Ring 13
50374 Erftstadt
Veranstaltungsnummer: VA26-00641

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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