Kalenderblatt
- Michael Graef
Wie es der Zufall wollte, gelang Antoine Henri Becquerel am 01. März 1896 eine Beobachtung, die zu den wichtigsten Meilensteinen in der Geschichte der Wissenschaft gezählt werden darf.

Mit diesem 8-stündigen Kurs (4 Stunden E-Learning und 4 Stunden Präsenz) können Sie Ihre Kenntnisse im Bereich der technischen Durchführung von nuklearmedizinischen Untersuchungen und/oder strahlentherapeutischen Anwendungen aktualisieren. Es wird aktuelles Wissen über gesetzliche Regelungen (StrlSchG und StrlSchV), neue gerätetechnische Entwicklungen und über Neuerungen im Strahlenschutz vermittelt.
Zum Thema
Die Aktualisierung der Kenntnisse muss laut Strahlenschutzgesetzgebung alle fünf Jahre auf den Tag genau erfolgen. Fristüberschreitungen sind nur im Einzelfall und nach Rücksprache mit Ihrer zuständigen Behörde möglich. Das Zertifikat des Aktualisierungskurses muss in der Regel nicht an die zuständige Stelle gesendet, sondern nur auf Verlangen vorgezeigt werden.
Zielsetzung
Der Kurs dient der Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz gemäß § 74 des StrlSchG vom 27.06.2017 und § 49 Abs. 3 der StrlSchV in der Fassung vom 29.11.2018.
Teilnehmerkreis
Personen, die ursprünglich einen 24- oder 40-stündigen Kenntniskurs für den Bereich Strahlentherapie und/oder Nuklearmedizin absolviert haben, z.B. Medizinische Fachangestellte, MTLA etc.