Fachkunde zur Freigabe von Feuer- und Schweißarbeiten

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Fachkunde zur Freigabe von Feuer- und Schweißarbeiten

Inhalt

  • Rechtsvorschriften: Zahlreiche Vorschriften der Berufsgenossenschaften und Feuerversicherer stellen Anforderungen an eine vorherige Beurteilung auftretender Brand- und Explosionsgefahren sowie die schriftliche Festlegung erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen (Schweißerlaubnis). Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass mit den Arbeiten erst nach Wirksamwerden aller festgelegten Maßnahmen begonnen wird (Freigabesystem).
  • Sicherheitsvorschriften und technische Regeln zur sicheren Durchführung feuergefährlicher Arbeiten
  • Betriebsanweisungen für gleichartige, wiederkehrende feuergefährliche Arbeiten
  • Einführung und Etablierung eines Freigabesystems für feuergefährliche Arbeiten (Schweißerlaubnis)
  • Verantwortung und Haftung: Der Aussteller einer Schweißerlaubnis bestätigt durch seine Unterschrift, dass die angeordneten Sicherheits- und Schutzmaßnahmen den durch die örtlichen und betrieblichen Bedingungen entstehenden Gefahren genügen. Ist diese Gefährdungsbeurteilung nicht ausreichend oder vollständig und entsteht in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang ein Brand, spricht bereits der Anscheinsbeweis für deren Ursächlichkeit (OLG Düsseldorf Az. 22 U 28/91). Daraus können sich eine Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes, sowie zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für den Auftraggeber, den Ausführenden und die beteiligten Unternehmen ergeben.
  • Pflichtenübertragung und Weisungsrecht
  • Straf- und zivilrechtliche Haftung des Auftraggebers, des Aufsichtsführenden und der beteiligten Unternehmen
  • Dokumentation und Nachweis der angeordneten und durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen
  • Gefährdungsbeurteilung: Tätigkeiten, bei denen offenes Feuer bzw. ein Lichtbogen benötigt wird, um Stoffe miteinander zu verbinden (schweißen), zu trennen (schneiden) oder um Stoffe verarbeitungsfähig zu machen (z. B. Bitumen) bergen naturgemäß ein erhöhtes Gefährdungspotential. Bei Bau-, Montage, -Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten müssen diese gefährlichen Arbeitsverfahren außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze ausgeführt werden und führen so zu erheblichen Brandgefahren in der Umgebung.
  • Verfahrensspezifische Brandgefahren (z.B. offene Flammen, Funkenflug, heiße Metallteilchen, Brenngase)
  • Grundlagen der Thermodynamik (z.B. Wärmeleitung, Wärmekonvektion in Rohren und Behältern)
  • Systematik der Gefährdungsbeurteilung vor Genehmigung feuergefährlicher Arbeiten anhand von Schadenfällen, Arbeitshinweisen, Lösungsbeispielen und Checklisten
  • Besondere Gefahren bei feuergefährlichen Arbeiten an Behältern, in engen Räumen und in ex-gefährdeter Umgebung
  • Sicherheitsmaßnahmen: Für feuergefährliche Arbeiten, die außerhalb hierfür vorgesehener Werkstätten und Arbeitsplätze vorgenommen werden, müssen zur Kompensation sonst üblicherweise eingerichteter Schutzeinrichtungen zahlreiche Maßnahmen vor, während und nach Durchführung der Feuerarbeiten umgesetzt werden.
  • Prüfung alternativer Verfahren
  • Auftragsvergabe und Anforderungen an den Ausführenden
  • Sachgerechte Auswahl und Anordnung erforderlicher Schutzmaßnahmen vor, während und nach Feuerarbeiten
  • Koordination: Für die Festlegung der Sicherheitsmaßnahmen ist die enge Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und ausführender Werkstatt- oder Instandsetzungsabteilung bzw. beauftragter externer Fremdfirmen notwendig. Alle beteiligten Personen müssen über den Ablauf der Feuerarbeiten und erforderliche Schutzmaßnahmen unterrichtet sein.
  • Koordination und Kommunikation zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen bei gefährlichen Arbeiten
  • Planung, Organisation und Arbeitsvorbereitung von der Baustelleneinrichtung bis zur Abnahme
  • Unterweisungs- sowie Aufsichts- und Kontrollpflichten

Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Schneiden, Trennen, Löten, Auftauen, Heißkleben usw. außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze sind immer wieder Auslöser für Großbrände. Diese gefährden Menschenleben, vernichten erhebliche industrielle Sachwerte und ziehen unternehmensgefährdende Betriebsunterbrechungen nach sich. Daher müssen bei der Ausführung solcher Arbeiten besondere gesetzliche, berufsgenossenschaftliche und versicherungstechnische Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Für eine rechtssichere Organisation und Abstimmung dieser feuergefährlichen Arbeiten ist eine Arbeitsfreigabe durch eine verantwortliche Person zu erteilen.

Zielsetzung

Feuergefährliche Arbeiten, wie z.B. Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren sowie Trennschleifen, Löten, Auftau- und Heißklebearbeiten, dürfen außerhalb hierfür vorgesehener Werkstätten und Arbeitsplätze nur mit einer schriftlichen Arbeitserlaubnis (Schweißerlaubnisschein) durchgeführt werden. Personen, die Erlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten ausstellen und die Schutzmaßnahmen überwachen, müssen über brandschutzspezifische Kenntnisse verfügen und die erforderliche Fachkunde besitzen, um die entstehenden Gefahren vollständig zu erfassen und richtig zu beurteilen. In diesem Seminar werden Führungskräfte, Anlagen- und Prozeßverantwortliche, Bauleiter und Facilitymanager für die sicherheitsgerechte Erteilung eines Erlaubnisscheines für Feuerarbeiten außerhalb dafür eingerichteter Arbeitsplätze befähigt.

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen der Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01 bzw. VdS 3111 mit 16 Unterrichtseinheiten.

Teilnehmerkreis

Unternehmer bzw. Arbeitgeber, technische Führungskräfte wie Betriebs- oder Schichtleiter, verantwortliche Personen (z.B. Leiter der Instandhaltung), die Schweißerlaubnisscheine ausstellen sowie Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die ein Arbeitsfreigabesystem einrichten und interne oder externe Auditoren, Risikoingenieure u.ä., die die Einhaltung der technische und organisatorische Anwendung überprüfen.

Programm

20.01.2026
09:00—10:30
Einführung in das Thema
10:30—11:00
Kaffeepause
11:00—12:30
Rechtsgrundlagen
12:30—13:30
Mittagspause
13:30—15:00
Gefährdungsbeurteilung I
15:00—15:30
Kaffeepause
15:30—17:00
Gefährdungsbeurteilung II
21.01.2026
09:00—10:30
Sicherheitsmaßnahmen
10:30—11:00
Kaffeepause
11:00—12:30
Besondere Gefahrenbereiche
12:30—13:30
Mittagspause
13:30—15:00
Aufbau eines Freigabesystems
15:00—15:30
Kaffeepause
15:30—17:00
Arbeitsfreigabe in der Praxis
Lars Oliver Laschinsky
Institut Laschinsky Sicherheits-und Gefahrentraining

Referenten

LL
Lars Oliver Laschinsky
Institut Laschinsky Sicherheits-und Gefahrentraining
Institut für Sicherheits- und Gefahrentraining, Berlin und Mitglied im vfdb-Referat 9 Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement

Er arbeitet seit seinem Studium des Brand- und Explosionsschutzes am Fachbereich Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal als Fachlehrer für das Institut für Sicherheits- und Gefahrentraining. Als Dozent ist er für Fachhochschulen und Universitäten, für weitere technische Bildungseinrichtungen und Berufsgenossenschaften, sowie als Lehrbeauftragter im Studiengang Security & Safety Engineering der Hochschule Furtwangen tätig. Weiterhin ist er 1. Vorsitzender des Vereins der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (VBBD)und Mitglied im Referat 9 - Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement des Technisch- wissenschaftlichen Beirates der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb.

Hinweise

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen der Fortbildung für Brandschutzbeauftragte nach DGUV Information 205-003, vfdb 12-09/01 bzw. VdS 3111 mit 16 Unterrichtseinheiten.

Journal

Konstruktion/Entwicklung
Der Schutz von Innovationen, Design und Marken ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor geworden. Schätzungen, wonach sich die jährlichen Schäden durch Produktfälschungen für die deutsche Industrie auf Dutzende Milliarden Euro summieren, erscheinen gar nicht so hoch, wenn man sich vor Augen führt, dass heutzutage bei der Verletzung von Schutzrechten vor nichts mehr Halt gemacht wird …

Preise

Präsenz-Teilnahme
1.390,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.320,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Di. 20.01.2026, 09:00 Uhr —
Mi. 21.01.2026, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA26-00779

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Ing. Kai Brommann
k.brommann@hdt.de
+49 201 1803-251

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
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