Sowohl die Maschinenrichtlinie 2006/42/EC als auch die „Outdoor“-Richtlinie 2000/14/EC bzw. die entsprechenden neuen Verordnungen (EU) 2023/1230 und (EU) 2024/1208 stellen erhebliche Anforderungen an Maschinenhersteller bezgl. der Geräuschemission ihrer Maschinen. Ziel ist die Förderungen des Konzepts „Sell and Buy Quiet“ d.h. die Anregung von Marktkräften zur Entwicklung und Verbreitung leiserer Maschinen. Darin eingebunden ist damit auch über die LärmVibrationsArbSchV der Verwender (Unternehmer) von Maschinen.
Die europäische Marktaufsichtsstudie hat nun gezeigt, dass mehr als 80 % der Maschinenhersteller den Anforderungen der europäischen Richtlinien, national umgesetzt in der ProdSV, nicht nachkommen. Die Gründe sind vielfältig aber im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die dafür erforderlichen Kenntnisse nicht verfügbar sind. Wer ist schon mit den akustischen Kenngrößen vertraut? Wer weiß, wie sie zu ermitteln und anzugeben sind und wer kennt ihren Nutzen? Harmonisierte Normen wie die Geräuschemissionsmess- und Angabenormen sind meist nicht bekannt oder werden nicht verstanden. Dies führt zu unbelastbaren Geräuschemissionsangaben und zu Missverständnissen und Problemen mit Einkäufern, Nutzern von Maschinen als auch Marktaufsichtsbehörden und Vertretern des staatlichen Arbeitsschutzes und der Berufsgenossenschaften.
Das Seminar soll daher die erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dabei werden die akustischen Grundlagen, die relevanten Kenngrößen, die verfügbaren Normen, die Messverfahren, die Angabe- und Nachprüfungsverfahren sowie die genauen gesetzlichen Anforderungen besprochen.
Ein wichtiger Punkt sind neben praxisnahen Übungen auch Beispiele zu den vermeidbaren Missverständnissen zwischen Maschinenhersteller und Einkäufer von Maschinen.
Am Ende werden die Teilnehmer verstehen, dass die folgenden Aussagen falsch sind:
Da 3 dB + 3 dB = 6 dB sind 54dB + 54 dB gleich 108 dB! dB ist doch dB also ein Lärmpegel von 85 dB eindeutig.