Zum Thema
Der Einsatz von Flurförderzeugen birgt ein hohes Gefährdungspotenzial in sich. Deshalb dürfen nur ausgebildete Personen diese Arbeitsmittel bedienen und nur geschulte Fachkräfte diese Personen ausbilden und anleiten. Sowohl die Flurförderzeugführer wie auch die Ausbilder sind gehalten, einen Nachweis über ihre Befähigung zu erbringen (ArbSchG, BetrSichV, DGUV V 1, DGUV V 68, DGUV G 308-001 und TRBS 2111).
Das Seminar bildet Sie theoretisch und praktisch aus, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Fahren von Staplern und anderen Flurförderzeugen auszubilden und regelmäßig zu unterweisen. Sie lernen, Lerninhalte verständlich aufzubereiten und zu vermitteln sowie Lernerfolge zu prüfen und zu dokumentieren.
Damit können Sie die innerbetriebliche Qualifizierung von Flurförderzeugen gemäß DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" umsetzen und den theoretischen und praktischen Teil der Ausbildung vor Ort eigenständig umsetzen.