Das 1,5-tägige Seminar vermittelt fundiertes Grundlagenwissen zum Umgang mit naturschutzrechtlichen Anforderungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Zunächst werden die wichtigsten rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Erlasse, internationale Abkommen) sowie die fünf Instrumente des Naturschutzrechts erläutert. Zudem erfolgt eine Abgrenzung zwischen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine Darstellung der Aufgaben und Zuständigkeiten von Naturschutzbehörden und Verfahrensbeteiligten.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Begriffe wie „Eingriff“, „Kompensation“ und „Verursacherprinzip“ werden erklärt, ergänzt durch Themen wie gute fachliche Praxis, Bauleitplanung, Ökokonten, Flächenpools, Ersatzgeld und spezielle Bauvorhaben (z.B. Masten,Türme).
Weitere Inhalte betreffen geschützte Teile von Natur und Landschaft, Biotopverbund, Schutzgebiete und -objekte sowie deren Berücksichtigung in Verfahren.
Im Themenblock Arten- und Biotopschutz geht es u.a. um gesetzlich geschützte Biotope, artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des BNatSchG, planungsrelevante Arten in NRW, Stufen der Artenschutzprüfung und Anforderungen an Fachbeiträge.
Anschließend wird der europäische Habitatschutz behandelt – insbesondere Natura 2000-Gebiete, FFH-Verträglichkeitsprüfungen, Prüfanforderungen, Prüftiefe und Summationswirkungen.
Zum Abschluss werden alle Inhalte systematisch zusammengefasst. Relevante Gutachtenformate (z.B.Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag, FFH-Prüfung) werden dargestellt.
Ein optionaler Vertiefungsteil beleuchtet Spezialthemen wie Bauleitplanung, sektorale Genehmigungsverfahren (z.B. Windkraft, Netzausbau) und Flächenbewirtschaftung.