Zum Thema
Die Effizienz und der Betrieb von Gasanlagen können auf lange Sicht infolge von Verschleiß, Alterung, physischer Beschädigung und Abnutzung nachlassen. Eine Routineinspektion ist zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass die Ausrüstung keine potenziellen Sicherheitsrisiken birgt.
Die Sicherheit beim Betrieb von Gasanlagen und Gasleitungen ist wie für alle anderen Betriebsmittel und Anlagen Aufgabe des Anlagenbetreibers.
Der Arbeitgebende ist durch die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Prüfungen in Art und Umfang sowie die Prüffristen selbst festzulegen.
Das zweitägige Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Gasanlagen" des Haus der Technik e.V. vermittelt die zur Prüfung von Gasanlagen notwendigen Kenntnisse sowie die Qualifikation zur Bestellung als befähigte Person von Gasanlagen nach BetrSichV.