
Jahresunterweisung für Beschäftigte in der Instandhaltung
Die Teilnehmer lernen den Inhalt der neuen Betriebssicherheitsverordnung kennen, insbesondere im Hinblick auf die Maßgaben für Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung. Es wird ausführlich auf den Unterschied zwischen einer Änderung und einer wesentlichen Veränderung mit den entsprechenden Rechten und Pflichten bei der Instandhaltung eingegangen. Es werden Gefährdungsbeurteilungen erläutert und exemplarisch dargestellt, die seit Oktober 2002 für alle Arbeitsmittel, insbesondere nach Instandsetzungsarbeiten vorgenommen und dokumentiert werden müssen.
Die Funktion und Stellung von "Arbeitgeber" im Unterschied zum "Betreiber" wird erläutert und an praktischen Beispielen erklärt. Es wird herausgestellt, wann und unter welchen Bedingungen eine Altanlage nach einer Instandsetzung wie eine Neuanlage zu behandeln ist. Weiterhin wird erklärt, wann und wie Altanlagen auch ohne eine Instandsetzung wie Neuanlagen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung zu warten und zu prüfen sind.
Ein Schwerpunkt wird die Bauartzulassung sowie die Bauteilkennzeichnung von Ersatzteilen und Komponenten im Hinblick auf die CE-Kennzeichnung von Ersatzteilen und Komponenten im Hinblick auf die CE-Kennzeichnungspflicht im Europäischen Binnenmarkt sein. Im Gegensatz dazu werden Herstellererklärungen behandelt. Abschließend wird ausführlich auf die spezielle Unterweisungspflicht im Rahmen von Instandsetzungsmaßnahmen bei Anlagen in explosionsfähiger Atmosphäre eingegangen.
Zum Thema
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass eingesetzte Arbeitnehmer und auch Fremdfirmenmitarbeiter im Bereich der IH (Instandhaltung), besonders unterrichtet bzw. unterwiesen werden müssen.
In der zweitägigen Veranstaltung werden die oben genannten Forderungen praxisorientiert mit Schwerpunktthemen u.a. aus den Bereichen Rechtsgrundlagen, EG-Richtlinien, Wartung, Instandsetzung, ArbSchG, Prüfung von Arbeitsmitteln und EX-Schutz erfüllt.
Zielsetzung
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung müssen Beschäftigte (Arbeitnehmer und Fremdfirmen), die mit Arbeiten in der Instandhaltung beauftragt sind, eine besondere Unterrichtung und Unterweisung erhalten.Mit diesem Seminar erfüllt der Arbeitgeber seine Pflicht im Rahmen der o. g. Verordnung.
Teilnehmerkreis
Techniker, Meister der Instandhaltung, Leiter der Arbeitsvorbereitung, Betriebsleiter, Leiter des Qualitätswesen, Schweißfachingenieure, Planungsingenieure, Projektleiter, Claim- und After Sales Manager
Programm
- Einleitung
- Aufbau Richtlinien / Verordnungen
- Beschaffenheit, Herstellung, Hersteller
- Betrieb / Allgemein
- Hersteller, Arbeitgeber und Betreiber
- Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung
- Betrieb / Prüfen von Arbeitsmitteln
- Prüfungen an überwachungsbedürftigen Anlagen
- Änderungen und wesentliche Veränderungen
- Betreiben nach BGR 500
- Instandhaltung an Energieanlagen, z.B. Erdgasanlagen
- Explosionsschutz
- Auswirkungen von Explosionen (§ 3 Abs. 2 BetrSichV)
Anmerkung: Programmablauf ist abhängig vom Fortschritt
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Di. 27.09.2022, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388