
Befähigte Person zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (Erweiterungskurs)
Bei der Ausbildung von Personen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen / Flüssiggasverbrauchsanlagen werden folgenden Lehrinhalte zu Grunde gelegt:
- Chemisch-physikalische Eigenschaften der Flüssiggase
- Anlagenkunde
- Staatliche Arbeitsschutzvorschriften
- Vorschriften/Regelwerk der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (z.B. Unfallverhütungsvorschriften)
- Allgemein anerkannte Regeln der Technik
- Rechtsfragen
Prüfung
Der Lehrgangsteilnehmer hat am Ende der Ausbildung in einer Prüfung seine Kenntnisse nachzuweisen.
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen und praktischen Test.
zum Thema
Die DGUV Vorschrift 79 § 37 „Fahrzeuge mit Flüssiggas-Verbrennungsmotor“ sagt Folgendes aus:
1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zusätzlich zu § 33 Abs. 3 Treibgasanlagen von Fahrzeugen wiederkehrend in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen, auf: Dichtigkeit ordnungsgemäße Beschaffenheit Funktion und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtung.
2. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass der Schadstoff-Gehalt im Abgas wiederkehrend, mindestens jedoch halbjährig, durch einen Sachkundigen geprüft und auf den erreichbaren niedrigsten Wert gebracht wird.
Zielsetzung
Bei dieser Ergänzungs-Ausbildung ist das Ziel, ausgewählte Personen auf dem Gebiet der Flüssiggasanlagen/Flüssiggasverbrauchsanlagen so weit mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik vertraut zu machen, dass sie den arbeitssicheren Zustand der vorstehend genannten Anlage beurteilen können. Die Ausbildung dieser Veranstaltung ist gekoppelt an die Teilnahme von unserem Sachkunde-Grundkurs.
Teilnehmerkreis
Techniker, Arbeitssicherheitsingenieure, Sicherheitsfachkräfte, Betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte
Programm
- Vorschriften Gasanlagen in FFZ DGUV V 79
- Praxis an Treibgasstapler
- Zerlegen und Abdichten einer Gasanlage, eines Mischers, eines Verdampfers
- Abgasprüfung durchführen
- Offene Fragen
- Ausgabe der Teilnehmerbescheinigung
Hinweise
Dieser Kurs kann nur als Ergänzung zu dem Grundkurs Sachkundeerwerb zur Prüfung von Flurförderzeugen und fahrerlosen Transportsystemen mit Praxis gebucht werden.
Voraussetzung zur Teilnahme an einem Ausbildungslehrgang ist, dass die erforderliche fachliche Ausbildung (z. B. einschlägige handwerkliche oder industrielle Ausbildung, Technikerausbildung) und eine mindestens einjährige Erfahrung mit Flüssiggasanlagen / Flüssiggasverbrauchsanlagen in dem zu prüfendem Sachgebiet bescheinigt ist. In der Regel wird diese Bescheinigung vom Unternehmer für das Sachgebiet, für das die Ausbildung erfolgen soll, ausgestellt.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Fr. 20.10.2023, 17:00 Uhr
Albert-Einstein-Ring 13
50374 Erftstadt
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388
