
Prüf- und Hinweispflichten für Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure
Die Rechtsprechung der letzten Jahre hat die Bedeutung der Prüf- und Hinweispflichten dramatisch erhöht. In allen Phasen der Auftragsabwicklung begegnen uns Prüf- und Hinweispflichten, von der Auftragsakquisition bis zur Abnahme und darüber hinaus. Sie bilden ein System gegenseitiger Aufklärung und Kontrolle von Auftragnehmenden und Auftraggebenden und deren Architekt/-innen und Ingenieur/-innen, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen und Mängel und Schäden zu vermeiden. Das Seminar stellt die Zusammenhänge dar und zeigt, wie sich die Praxis auf die gerichtlichen Anforderungen einzustellen hat.
Zum Thema
Die gesetzgeberischen Entscheidungen der letzten Jahre haben den Bedarf an Prüf- und Hinweispflichten insbesondere bei Auftragnehmenden der Bau- und Stahlindustrie sowie des Anlagenbaus erhöht. Immer öfter versuchen Kunden/Kundinnen (erfolgreich), die eigenen Fehler und Versäumnisse an das beauftragte Unternehmen weiterzugeben.
Ebenso verschärfen gesetzliche Auslegungen die Prüf- und Hinweispflichten in Materiallieferverträgen – auch zu Lasten des Auftragnehmenden, der Komponentenlieferungen benötigt.
Auch wenn die Gesetzgebung bislang zu kurz kommt, versucht die Rechtsprechung, alle relevanten strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, um das Auftraggebenden-Auftragnehmenden-Verhältnis zu erleichtern. Die Bandbreite möglicher rechtlicher Kontexte macht es jedoch nicht einfach für die Parteien, schlüssige Prozesse festzulegen.
Die Leidtragenden sind diejenigen, die aktiv ein konfliktfreies Verhältnis anstreben, aber ihre Bemühungen werden häufig aufgrund eines Mangels an verbindlichen Richtlinien behindert.
Zielsetzung
Dieser Kurs vermittelt Ihnen das Wissen, Prüf- und Hinweispflichten einzuordnen und als Argumente zu nutzen, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Sie erhalten vertiefte Kenntnisse im Bau-, Werk- und Werklieferungsvertragsrecht. Zudem lernen Sie die neueste höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abgrenzung an den Schnittstellen zwischen den Baubeteiligten im Bau- und Architektenrecht kennen.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an alle, die für die Projektabwicklung bei Auftragnehmenden oder Auftraggebenden Ergebnisverantwortung tragen, an die Planenden in Ingenieurinnen- und Architekturbüros, sowie an Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen im Bau- und Architektenrecht.
Programm
- Prüf- und Hinweispflichten zur Vermeidung und Lösung von Konflikten
- Unterscheidung von Hauptpflichten, Nebenpflichten, Obliegenheiten und rechtliche Konsequenzen
- Prüf- und Hinweispflichten im Kaufvertrag/Werklieferungsvertrag, § 377 HGB
- Prüf- und Hinweispflichten vor und ohne Vertrag, deliktische Haftung
- Prüf- und Hinweispflichten im Angebotsstadium für den Auftraggeber
- Prüf- und Hinweispflichten hinsichtlich der Ausschreibungsunterlagen (Lücken) für den Auftragnehmer
- Prüf- und Hinweispflichten des Auftraggebers in Bezug auf Planung, Beistellung, angemeldete Bedenken, drohende Risiken
- Grundlegende und aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zur Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers im Werkvertragsrecht, Funktionalität, Befreiungstatbestand
- Zumutbare Prüfung hinsichtlich Planung, Vorleistung, beigestelltem Material, Baugrundrisiko
- Anforderungen an den Hinweis des Auftragnehmers
- Prüf- und Hinweispflichten der planenden und überwachenden Architekten, Statiker etc.
- Rechtsprechung zum Erfüllungsgehilfen
- Anwendbarkeit des Mitverschuldens, § 254 BGB
- Aktuelle Rechtsprechung zur Quotelung
- Gesamtschuldverhältnisse
Hinweise
Zusätzlich zur Arbeitsunterlage wird das Buch „Prüf- und Hinweispflichten, Bauvertrag – Werkvertrag – Werklieferungsvertrag“ von Herrn Dr. Peter Hammacher ausgehändigt.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 23.03.2023, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239