Abfallbeauftragte Grundlehrgang

Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde gemäß § 60 Absatz 3 KrWG i. V. m. § 55 Absatz 2 BImSchG, § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV, 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG, § 5 Absatz 3 AbfAEV, § 56 Absatz 3 KrWG, § 9 Absatz 3 EfbV

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Präsenz
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Präsenz

Abfallbeauftragte Grundlehrgang

Am 1. Juni 2017 trat die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Diese verpflichtet Betriebsbeauftragte für Abfall und Entsorger zum Erwerb der Fachkunde an einem staatlich anerkannten Grundkurs und spätestens alle zwei Jahre an einer staatlich anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Betriebsbeauftragte nach § 5 Abs. 3 AbfAEV müssen alle 3 Jahre an einer anerkannte Fortbildung teilnehmen.

Im 5-tägigen Grundlehrgang mit zahlreichen Experten aus der betrieblichen und behördlichen Praxis stehen am 1. Tag insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Reglungen im Fokus.

Am 2. Tag steht die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes  und des Abfallrechts im Unternehmen im Vordergrund. Ein systematischer Überblick über die in der Abfallwirtschaft geltenden Regeln und Gesetze wird gegeben. Die gefährlichen Abfälle bilden einen weiteren Schwerpunkt des 2. Tages.

Am 3. Tag des Fachkundelehrgangs gilt die Einführung dem Arbeitsschutz- und Gefahrgutrecht. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten mit umfassenden Beispielen aus der Praxis für diese Themen.

Am 4. Tag wird das Wissen um Rechte und Pflichten, Aufgaben und organisatorische Stellung im Betrieb sowie Haftung des Abfallbeauftragten intensiv erörtert und praxisnah diskutiert.

Am 5. Tag stehen die Besonderheiten für Entsorgungsfachbetriebe auf der Tagesordnung. Wie geht der Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer mit den Forderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung um?

Grundlehrgänge & Fortbildungen

Durch die Teilnahme an diesem Grundlehrgang erhalten Sie die Fachkunde als beauftrage Person. Diese Fachkunde bedarf alle zwei Jahre einer Auffrischung durch die Teilnahme an einer staatlich anerkannten Fortbildung. Hier finden Sie eine Auflistung der Grundlehrgänge und der dazugehörigen Fortbildungen: Umweltschutz – Seminare & Fortbildungen Haus der Technik e.V. | HDT

Zum Thema

Als Abfallbeauftragter und oder Entsorger darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV und §§ 9 Abs. 2 N.3 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV Zuverlässigkeit besitzt. Betreiber müssen für die Entsorgung von Gefahrstoffen im Rahmen des Immissionsschutzes und für die Fortentwicklung der zuständigen Mitarbeiter Sorge tragen. Umweltgerechtes Entsorgen von gefährlichen Abfällen durch zuverlässiges Abfallmanagement ist für Unternehmen ein wichtiger Aspekt des Arbeitsschutzes.


Die Fachkunde für beide Fachbereiche kann mit der Teilnahme an diesem einem Grundlehrgang erworben werden - eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei den zuständigen Behörden wird jedem Teilnehmer ausgehändigt.

Zielsetzung
Sie erhalten bei einer erfolgreichen Teilnahme des 5-tägigen Grundkurses Abfallbeauftragter eine Bescheinigung zur Dokumentation Ihres Fachkundeerwerbs nach §§59, 60 KrWG und § 9 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2. AbfBeauftrV und den Nachweis gemäß §§ 9 Abs. 2 N.3 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV
 

Teilnehmerkreis

Der Grundlehrgang richtet sich an Personen, die die Funktion eines Abfallbeauftragten aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, an Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG wahrnehmen sollen. An Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV, an Entsorger nach §§ 9 Abs. 2 N.3 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV sowie an Umweltschutzbeauftragte oder sonstige Beauftragte.
Abfallbeauftragte gemäß §§ 59 und 60 KrWG; Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen § 54 KrWG; Abfallbeauftragte von Anlagen im Sinne des BImSchG, Abfallbeauftragte von Abfallentsorgungsanlagen. Entsorger im Sinne der Entsorgungsfachbetriebsverordnung – EfbV

Programm

23.11.2026
09:00—09:15
Begrüßung und Einführung Recht
Michael Jurchen
09:15—10:30
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
Michael Jurchen
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—12:45
Fortsetzung
Michael Jurchen
12:45—13:45
Mittagspause
13:45—15:45
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz
Dr. rer. nat. Angela Küster
15:45—16:00
Kaffeepause
16:00—18:00
Fortsetzung
Dr. rer. nat. Angela Küster
24.11.2026
09:00—09:30
Abfallrecht – Abfallwirtschaft
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf
09:30—10:30
Das Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsbereichen
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—12:45
Fortsetzung
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf
12:45—13:45
Mittagspause
13:45—15:45
Fortsetzung
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf
15:45—16:00
Kaffeepause
16:00—18:00
Fortsetzung
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf
25.11.2026
09:00—10:30
Gefährliche Abfälle
Michael Jurchen
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—12:45
Fortsetzung
Michael Jurchen
12:45—13:45
Mittagspause
13:45—15:45
Arbeitsschutz - Gefahrgutrecht
Uwe Manske
GBM Gefahrgutberatung MANSKE
15:45—16:00
Kaffeepause
16:00—18:00
Fortsetzung
Uwe Manske
GBM Gefahrgutberatung MANSKE
26.11.2026
09:00—10:30
Abfallmanagement als Ressourcenpolitik
Michael Jurchen
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—11:30
Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall
Michael Jurchen
11:30—12:45
Die Haftung des Abfallbeauftragten
Michael Jurchen
12:45—13:45
Mittagspause
13:45—15:15
Die Erfordernisse der Gewerbeabfallverordnung
Michael Jurchen
15:15—15:30
Kaffeepause
15:30—17:30
Der Abfallbeauftragte in der betrieblichen Praxis
Marc Krüger
thyssenkrupp Steel Europe AG
27.11.2026
08:30—09:15
Fortsetzung "Die Erfordernisse der Gewerbeabfallverordnung"
Michael Jurchen
09:15—10:15
Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Unternehmen
Michael Jurchen
10:15—10:30
Kaffeepause
10:30—11:30
Fortsetzung "Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes im Unternehmen"
Michael Jurchen
11:30—12:30
Prozesse von der Entstehung bis zur Entsorgung von Abfällen (Produktverantwortung)
Michael Jurchen

Referenten

UM
Uwe Manske
GBM Gefahrgutberatung MANSKE

GBM, Essen

Qualifikationen:
Chemotechniker, Umwelttechniker, Ausbilder, Sicherheitsfachkraft
Gefahrgutbeauftragter (alle Verkehrsträger)
Umweltschutzbeauftragter: Abfall, Gewässerschutz, ImmissionsschutzFachreferent REACH / GHS
Sicherheitsfachkraft Bergbau

Berufserfahrungen:
1990 - 1995 Ausbilder für Chemielaboranten u. Ver& Entsorger1995 - 2007  Gefahrgutbeauftragter für die RAG/ DSK,
Bergwerke, Kokereien, Bahn- und Hafenbetriebe
2008 - 2016 RAG / Zentralbereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
strategische Aufgaben im Arbeitsschutz, bergrechtliches
Genehmigungsmanagement und Behördenverkehr
Interessenvertretung RAG im Bereich                   
Stoffpolitik, Verbandsarbeit
2013 Interessenvertretung für den Bergbau im BDI, AK- Arbeitsstoffe
2015 Mitglied im Ausschuss gefährlicher Stoffe (AGS), UAI
Seit 2006 GBM Gefahrgutberatung MANSKEReferenzen: EON-Waste, GelsenLog, Stadtwerke Solingen, Dr. Suwelack, Wiegel Feuerverzinkung GmbHReferententätigkeit: Haus der Technik Essen, Concada Dortmund, TÜV Rheinland Köln, Gefahrstofftage München
IHK Dortmund: Referent und Ausbilder für Gefahrgutbeauftragte (Straße& Schiene) 



MK
Marc Krüger
thyssenkrupp Steel Europe AG

Marc Krüger, thyssenkrupp Steel Europe ENV, Duisburg

Ausbildung
• Energieelektroniker Betriebstechnik
• Elektromeister
• Maschinenbauingenieur
• AwSV-Sachverständiger

Beruf
Seit 2000 bei thyssenkrupp Steel Europe ENV in folgenden Bereichen tätig:
• 2007 - 2010 Team Kreislaufwirtschaft
• 2012 – 2019 Team Gewässerschutz
• 2019 – 2024 Projektleitung Umweltinspektionen
• Seit 2024 Teamleitung Umweltschutz
• Seit 2024 Betriebsbeauftragter für Abfall

AK
Dr. rer. nat. Angela Küster

Dr. rer. nat. Angela Küster, Leiterin der Abteilung 5, Umwelt und Ar-beitsschutz bei der Bezirksregierung Düsseldorf

Studium der Chemie an der RWTH Aachen, Promotion in technischer Chemie; Seit mehr als 25 Jahren Erfahrungen in der Umweltverwal-tung in unterschiedlichen Funktionen; Tätigkeit in verschiedenen Bund-/Länder-Arbeitsgruppen zur Abfallwirtschaft
1991 - 1999:
Dezernentin im Bereich Abfallwirtschaft bei der Bezirksregierung Düsseldorf; Sachgebietsleiterin Abfallstromkontrolle
1999 - 2002:
Dezernatsleiterin Anlagenzulassung Abfallbehandlungsanlagen, Ge-fahrstofflager, öffentliche Einrichtungen beim Staatlichen Umwelt-amt Düsseldorf
2002 - 2005:
Persönliche Referentin und Büroleiterin des Regierungspräsidenten Düsseldorf
2005 - 2008:
Leiterin des Dezernates für Organisationsangelegenheiten, IuK-Tech-nik, In-nenrevision bei der Bezirksregierung Düsseldorf
2008 - 2016:
Leiterin des Dezernates für Abfallwirtschaft – einschl. anlagenbezo-gener Umweltschutz bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Seit 2016:
Leiterin der Abteilung 5, Umwelt und Arbeitsschutz bei der Bezirks-regierung Düsseldorf

JZ
Dr. rer. nat. Jürgen Zentgraf
vormals Leiter des Amtes für Umweltschutz, Stadtverwaltung Mülheim/Ruhr

Studium von Biologie und Chemie an der Universität Heidelberg, Ab-schluss als Doktor der Naturwissenschaften, Tätigkeiten bei einem Gartenbauunternehmen und der Stadt Bochum
1990 – 05/2021 Leiter des Amtes für Umweltschutz der Stadt Mül-heim an der Ruhr, verantwortlich für Umweltbehörden (Untere Ab-fallwirtschafts-, Bodenschutz-, Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserbehörde), kommunale Entsorgung (Abfallentsorgung, Abwas-serbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst, Gebührenerhe-bung), Umweltplanung (Lärmminderung, Landschaftsplanung, Luft-qualität, Stadtklima), Wasserwirtschaft (Gewässerunterhaltung, Hochwasserschutz, Wasserversorgung, Wasserrahmenrichtlinie) und Forstverwaltung
MJ
Michael Jurchen

Umweltberater und Auditor im Umweltschutz, Ummendorf

Schwerpunkt der Ausbildung im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik sowie der Galvanosicherheitstechnik. Über 36 Jahre als Leiter im Unternehmen der BMV tätig gewesen, der industriellen Instandsetzung für sämtliche Luftfahrtzeuge der Bundeswehr.

  • Produktionsleitung Betreiber einer chemischen Anlage der oberen Klasse
  • Beauftragter für die Gebiete Gewässerschutz, Immissionsschutz, Störfälle, WHG und Abfall
  • Person zur Begrenzung von Störfällen
  • Befähigte Person Druckbehälter QM-Auditor / eingetragen in der BAFA Liste als Energieauditor für Betriebe Werkschutzleitung, Arbeitsplanung und Steuerung


Über 30 Jahre Erfahrung in der Erwachsenenbildung, freiberuflich im Bereich der Schulung und betrieblichen und umweltrelevanten Analyse von Betrieben und Unternehmen.

Hinweise

Grundlehrgänge & Fortbildungen

Durch die Teilnahme an diesem Grundlehrgang erhalten Sie die Fachkunde als beauftrage Person. Diese Fachkunde bedarf alle zwei Jahre einer Auffrischung durch die Teilnahme an einer staatlich anerkannten Fortbildung. Hier finden Sie eine Auflistung der Grundlehrgänge und der dazugehörigen Fortbildungen: Umweltschutz – Seminare & Fortbildungen Haus der Technik e.V. | HDT

Journal

Umweltschutz
Als zukunftsweisender Ansatz in der Gestaltung wirtschaftlicher Prozesse entstand die Kreislaufwirtschaft als Reaktion auf die lineare Wirtschaftsweise, welche Ressourcen nach und nach erschöpft. Im folgenden Beitrag gehen wir auf die Grundprinzipien der Kreislaufwirtschaft ein, betrachten einige der bisherigen Meilensteine und erörtern das künftige Potenzial.

Mehr zu diesem Thema

Wichtige Fakten rund um die Abfallbeauftragten

  • Definition Abfallbeauftragter: Ein Abfallbeauftragter ist eine fachkundige Person, die Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Bereich Abfallmanagement unterstützt.
  • Rechtsgrundlage: Die Bestellung eines Abfallbeauftragten ist in Deutschland gemäß § 59 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) für bestimmte Unternehmen verpflichtend.
  • Verpflichtung zur Bestellung: Unternehmen, die regelmäßig gefährliche Abfälle produzieren oder mit solchen umgehen, müssen einen Abfallbeauftragten bestellen.
  • Aufgaben des Abfallbeauftragten: Die Hauptaufgaben umfassen die Überwachung der Abfallströme, Beratung in Sachen Abfallvermeidung und -entsorgung sowie Schulungen der Mitarbeiter.
  • Qualifikationen: Ein Abfallbeauftragter muss über Fachwissen im Bereich Abfallwirtschaft verfügen und regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
  • Meldung an Behörden: Der Abfallbeauftragte ist dafür verantwortlich, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zu dokumentieren und ggf. den zuständigen Behörden zu melden.
  • Schulungspflicht: Der Abfallbeauftragte muss regelmäßig an Schulungen und Weiterbildungen teilnehmen (alle 2 Jahre, Ausnahme bestimmte Bereiche unter der AbfAEV alle 3 Jahre), um stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen zu bleiben.
  • Beratungspflicht: Unternehmen sind verpflichtet, sich durch den Abfallbeauftragten hinsichtlich der Optimierung ihrer Abfallwirtschaft beraten zu lassen.
  • Haftung: Bei Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften kann der Abfallbeauftragte persönlich haftbar gemacht werden, sofern er seine Pflichten verletzt.
  • Kostenfaktor: Die Bestellung eines Abfallbeauftragten kann Kosten verursachen, spart jedoch langfristig durch effizienteres Abfallmanagement und Vermeidung von Strafen.
  • Dokumentationspflicht: Der Abfallbeauftragte ist verpflichtet, alle abfallwirtschaftlichen Vorgänge umfassend zu dokumentieren.
  • Schutz der Umwelt: Durch die Tätigkeit des Abfallbeauftragten wird ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung geleistet.
  • Schlüsselrolle in der Kreislaufwirtschaft: Der Abfallbeauftragte spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Kreislaufwirtschaft in Unternehmen.
  • Integration in das Umweltmanagement: Oft ist der Abfallbeauftragte in das übergeordnete Umweltmanagementsystem des Unternehmens integriert.
  • Vorteile für Unternehmen: Ein gut arbeitender Abfallbeauftragter trägt zur Optimierung der betrieblichen Abläufe und Reduzierung von Entsorgungskosten bei.
  • Pflicht in der Praxis: Die Anforderungen an die Bestellung und Aufgaben eines Abfallbeauftragten sind für Unternehmen, die gefährliche Abfälle produzieren, verpflichtend.
  • Strafen bei Nichtbestellung: Unternehmen, die keinen Abfallbeauftragten bestellen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.
  • Berichtspflichten: Der Abfallbeauftragte muss regelmäßig Berichte über die Abfallströme und -mengen im Unternehmen erstellen.
  • Fachkunde und Zuverlässigkeit: Ein Abfallbeauftragter muss zuverlässig und fachkundig sein, um die gesetzlichen Anforderungen erfüllen zu können.

 

Grundlehrgang für Abfallbeauftragte und Beauftragte von Entsorgerfachbetrieben

  • Ziel des Grundlehrgangs: Der Grundlehrgang vermittelt das notwendige Fachwissen für die Tätigkeit als Abfallbeauftragter oder Beauftragter von Entsorgerfachbetrieben.
  • Rechtsgrundlage: Die Teilnahme an einem Grundlehrgang ist gemäß der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und § 60 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) verpflichtend.
  • Zielgruppe: Der Grundlehrgang richtet sich an Personen, die als betriebliche Abfallbeauftragte oder in zertifizierten Entsorgerfachbetrieben tätig sind.
  • Inhalte des Grundlehrgangs: Wichtige Themen sind Abfallrecht, Gefahrstoffrecht, Abfallwirtschaft, Entsorgung und Recycling.
  • Dauer des Grundlehrgangs: Der Grundlehrgang umfasst 5 Tage.
  • Prüfung und Zertifikat: Nach Abschluss des Grundlehrgangs erhalten Teilnehmer eine Bescheinigung, die sie zur Ausübung ihrer Funktion berechtigt.
  • Anerkannte Bildungsträger: Der Grundlehrgang muss bei einem von den zuständigen Behörden anerkannten Bildungsträger absolviert werden.
  • Voraussetzungen für die Teilnahme: Vorkenntnisse in Abfall- und Umweltrecht sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
  • Rechtliche Verpflichtung: Der erfolgreiche Abschluss des Grundlehrgangs ist für die Bestellung zum Abfallbeauftragten oder Beauftragten von Entsorgerfachbetrieben verpflichtend.

 

Fortbildungen für Abfallbeauftragte und Beauftragte von Entsorgerfachbetrieben

  • Notwendigkeit der Fortbildung: Regelmäßige Fortbildungen sind gesetzlich vorgeschrieben, um das Wissen auf dem aktuellen Stand zu halten.
  • Häufigkeit der Fortbildungen: Abfallbeauftragte und Beauftragte von Entsorgerfachbetrieben müssen alle zwei bzw. alle 3 Jahre an einer Fortbildung teilnehmen.
  • Ziel der Fortbildungen: Die Fortbildungen dienen der Auffrischung und Erweiterung der Kenntnisse im Bereich Abfallwirtschaft und -recht.
  • Inhalte der Fortbildungen: Fortbildungsthemen umfassen aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht, technische Neuerungen und Praxisbeispiele.
  • Dauer der Fortbildungen: Fortbildungen dauern meist 1 bis 2 Tage.
  • Relevanz der Fortbildung: Ohne regelmäßige Fortbildung verliert der Abfallbeauftragte oder der Beauftragte von Entsorgerfachbetrieben seine Qualifikation.
  • Anerkannte Fortbildungsträger: Fortbildungen müssen bei von den Behörden anerkannten Bildungsträgern absolviert werden.
  • Praktische Vorteile: Durch Fortbildungen bleiben Abfallbeauftragte und Beauftragte von Entsorgerfachbetrieben auf dem neuesten Stand der Technik und Gesetzgebung.
  • Vermeidung von Sanktionen: Regelmäßige Fortbildungen schützen Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen durch mangelnde Qualifikation ihrer Beauftragten.

Preise

Präsenz-Teilnahme
1.990,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.790,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Mo. 23.11.2026, 09:00 Uhr —
Fr. 27.11.2026, 12:30 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA26-00031

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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Präsenz
Bundesweit staatlich anerkBundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde gemäß § 60 Absatz 3 KrWG i. V. m. § 55 Absatz 2 BImSchG, § 9 Absatz 2 AbfBeauftrV, 54 Absatz 1 Nummer 2 KrWG, § 5 Absatz 3 AbfAEV, § 56 Absatz 3
Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 2 AbfBeauftrV, § 9 Abs. 3 EfbV und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Termine
25.03.26—26.03.2617.03.27—18.03.2726.08.26—27.08.2609.09.27—10.09.27
Orte
Timmendorfer Strand
,
Essen
,
Hamburg
Präsenz
Bundesweit staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 Abs. 3 EfbV, §§ 58 - 60 des KrWG und § 5 Abs. 3 AbfAEV
Veranstaltung zur Auffrischung der Fachkunde des Abfallbeauftragten nach §9 Abs. 2
Termine
17.02.26—18.02.2609.03.27—10.03.2710.11.26—11.11.26
Orte
Essen