Am 1. Juni 2017 trat die Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft. Diese verpflichtet Betriebsbeauftragte für Abfall und Entsorger zum Erwerb der Fachkunde an einem staatlich anerkannten Grundkurs und spätestens alle zwei Jahre an einer staatlich anerkannten Fortbildung teilzunehmen. Betriebsbeauftragte nach § 5 Abs. 3 AbfAEV müssen alle 3 Jahre an einer anerkannte Fortbildung teilnehmen.
Im 5-tägigen Grundlehrgang mit zahlreichen Experten aus der betrieblichen und behördlichen Praxis stehen am 1. Tag insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz und weitere abfallrechtliche Reglungen im Fokus.
Am 2. Tag steht die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Abfallrechts im Unternehmen im Vordergrund. Ein systematischer Überblick über die in der Abfallwirtschaft geltenden Regeln und Gesetze wird gegeben. Die gefährlichen Abfälle bilden einen weiteren Schwerpunkt des 2. Tages.
Am 3. Tag des Fachkundelehrgangs gilt die Einführung dem Arbeitsschutz- und Gefahrgutrecht. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Darstellung der Rechte und Pflichten des Abfallbeauftragten mit umfassenden Beispielen aus der Praxis für diese Themen.
Am 4. Tag wird das Wissen um Rechte und Pflichten, Aufgaben und organisatorische Stellung im Betrieb sowie Haftung des Abfallbeauftragten intensiv erörtert und praxisnah diskutiert.
Am 5. Tag stehen die Besonderheiten für Entsorgungsfachbetriebe auf der Tagesordnung. Wie geht der Abfallerzeuger oder Abfallbesitzer mit den Forderungen der Entsorgungsfachbetriebsverordnung um?
Grundlehrgänge & Fortbildungen
Durch die Teilnahme an diesem Grundlehrgang erhalten Sie die Fachkunde als beauftrage Person. Diese Fachkunde bedarf alle zwei Jahre einer Auffrischung durch die Teilnahme an einer staatlich anerkannten Fortbildung. Hier finden Sie eine Auflistung der Grundlehrgänge und der dazugehörigen Fortbildungen: Umweltschutz – Seminare & Fortbildungen Haus der Technik e.V. | HDT