Finden Sie nachfolgend weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen zum Lehrgang Arbeiten unter Spannung (AuS) bis 1000 V AC beziehungsweise 1500 V DC gemäß gesetzlichen Vorschriften:
Was zählt zu Arbeiten unter Spannung in der elektrischen Energietechnik?
Arbeiten unter Spannung (AuS) ist jede Art von Arbeit, bei der ein Mitarbeiter mit Körperteilen oder Gegenständen (Ausrüstungen oder Vorrichtungen, Werkzeuge, Geräte) unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt. Genauso wie im Bereich der Schaltberechtigung gibt es für diese „Arbeiten unter Spannung“ Regeln und Vorschriften (DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen). Elektrofachkräfte müssen also eine Spezialausbildung zum Arbeiten unter Spannung absolvieren.
Was ist bei Arbeiten unter Spannung zu beachten?
Das Arbeiten unter Spannung ist erlaubt, wenn es nicht zu einer Gefährdung durch Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung kommen kann. Ansonsten darf unter Spannung nur gearbeitet werden, wenn zwingende Gründe vorliegen und besondere technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen eingehalten werden.
Wer darf Arbeiten unter Spannung ausbilden?
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeiten unter Spannung an elektrotechnischen Anlagen nur Mitarbeitern übertragen werden, die für diese AuS-Tätigkeiten ausgebildet wurden und dafür befähigt sind, z. B. durch den Besuch eines AuS-HDT-Seminars. Nur Elektrofachkräfte dürfen Arbeiten unter Spannung an elektrotechnischen Anlagen ausführen.
Welche Qualifikation ist für das Arbeiten unter Spannung erforderlich?
Nur Elektrofachkräfte dürfen Arbeiten unter Spannung ausführen.
Nach Abschnitt 3.1 der DGUV Regel 103-011 muss der Ausführende, der Arbeiten unter Spannung durchführt, grundsätzlich die Qualifikation einer Elektrofachkraft besitzen.
Welche Normen und Vorschriften regeln das Arbeiten unter Spannung?
Für das Arbeiten unter Spannung (AuS) ist u. a. die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ heranzuziehen. Sie definiert die Gefahrenzone um unter Spannung stehenden Teilen, deren Erreichen oder Unterschreiten durch geeignete Schutzmaßnahmen zur Vermeidung einer elektrischen Gefahr zu verhindern ist. Weitere Normen und Vorschriften: DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, die DIN VDE 0105-100 sowie die DGUV Regel 103-011 und VDE 0105.
Welche persönliche Schutzausrüstung muss beim Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Spannung getragen werden?
Zum Schutz vor elektrischen Schlägen und Störlichtbögen ist die richtige und passende persönliche Schutzausrüstung (PSA) unerlässlich. Dazu zählen: Elektriker-Schutzhelm, Elektriker-Gesichtsschutzschild, Elektriker-Handschuhe, Elektriker-Schutzjacke, Elektriker-Schutzhose, Schuhe.
Welche Arbeiten dürfen an unter Spannung stehenden Anlagen nach VDE 0105 100 ohne weitere organisatorische Regelungen ausgeführt werden?
Arbeiten unter Spannung (AuS) dürfen nur von dafür ausgebildeten Elektrofachkräften ausgeführt werden. Sie müssen über eine nachweisliche Befähigung verfügen. Hier steht mehr: DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3, die DIN VDE 0105-100 sowie die DGUV Regel 103-011 und VDE 0105.
Gültigkeit der Ausbildung zum Arbeiten unter Spannung
Mindestens alle vier Jahre sollten Mitarbeiter die Schulung zum Arbeiten unter Spannung (DGUV) wiederholen. Ausschließlich Elektrofachkräfte dürfen Arbeiten unter Spannung ausführen.
Wichtige Normen zum Thema Arbeiten und Spannung
Bei Arbeiten unter Spannung sind strenge Normen und Sicherheitsvorschriften einzuhalten, um das Risiko von Unfällen zu minimieren. Hier sind einige der wichtigsten Normen:
1. Europäische und internationale Normen
- DIN VDE 0105-100: Betrieb von elektrischen Anlagen. Diese Norm regelt die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen beim Betrieb und bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
- DIN EN 50110-1 (VDE 0105-1): Betrieb von elektrischen Anlagen – Allgemeine Anforderungen
- DIN EN 61140 (VDE 0140-1): Schutz gegen elektrischen Schlag – Allgemeine Anforderungen für Schutzmaßnahmen
- DIN EN 60900 (VDE 0682-201): Handwerkzeuge für Arbeiten unter Spannung
- DIN EN 61482-1-2 (VDE 0682-306-1-2): Schutzkleidung gegen thermische Gefahren eines elektrischen Lichtbogens
- IEC 60364: Elektrische Installationen von Gebäuden – beinhaltet grundlegende Sicherheitsanforderungen
2. Arbeitsschutzgesetzgebung
- ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): Verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
- DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3): Elektrische Anlagen und Betriebsmittel – definiert Regeln zur Unfallverhütung.
Schutzausrüstung für Arbeiten unter Spannung
Arbeiten unter Spannung erfordert spezielle persönliche Schutzausrüstung (PSA), die den Anforderungen der genannten Normen entspricht. Die notwendige PSA umfasst:
- Schraubendreher, Zangen und andere Handwerkzeuge gemäß DIN EN 60900
- Spannungstester und Messgeräte für Arbeiten unter Spannung
- Gemäß DIN EN 60903 (Schutzhandschuhe für Arbeiten unter Spannung)
- Je nach Spannungsklasse (Klasse 00 bis Klasse 4)
- Schutzkleidung gegen Lichtbogen
- Kleidung gemäß DIN EN 61482-1-2 mit entsprechender Lichtbogenschutzklasse (z. B. Klasse 1 oder 2)
- Hitzebeständige und flammhemmende Materialien
- Gesichtsschutz und Schutzbrille
- Gesichtsschutz mit Visieren, die gegen Lichtbogen geschützt sind (z. B. nach EN 166)
- Schutzbrille zur Vermeidung von Augenschäden
- Isolierende Schuhe oder Stiefel
- Schutz vor Stromschlägen, z. B. Schuhe gemäß EN 50321
- Bodenisolierung für Standflächen gemäß DIN EN 61111
- Elektrikerhelme mit integriertem Lichtbogenschutzschild gemäß DIN EN 50365
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
- Arbeiten nur durch Elektrofachkräfte oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft.
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung und eines Arbeitsplans.
- Einsatz von Absperrungen und Warnschildern zur Kennzeichnung der Arbeitsstelle.
- Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter.
Die konsequente Anwendung dieser Normen und PSA sorgt für einen hohen Sicherheitsstandard und minimiert Risiken.