Leider ist der Zeitpunkt der Veröffentlichung der REACH Revision (REACH 2.0) immer noch unklar. Wir warten daher ab und können das Seminar frühestens 2027 anbieten.
Die EU-Kommission hat im Oktober 2023 ihr Arbeitsprogramm für 2024 verabschiedet. Die seit Langem erwartete Revision der REACH-Verordnung wurde darin jedoch noch nicht berücksichtigt. REACH 2.0 ist nun für Ende 2025 angekündigt. Wir werden unser Seminar diesbezüglich umstellen und ganz neu konzipieren. Dabei werden sicher auch die neuen Test/Datenanforderungen und Gefährdungsklassen (Endokrine Stoffe, Mobilität) eine zentrale Rolle spielen. Auch die zunehmende Bedeutung von in vitro/non-animal Ansätzen wird sicher berücksichtigt werden. Die nachfolgenden Texte beschreiben daher nur den Seminarablauf der vergangenen Veranstaltungen um den Charakter der Fortbildung einordnen zu können. Die Inhalte werden nach Veröffentlichung von REACH 2.0 dementsprechend aktualisiert.
Die allgemeinen Prinzipien und der einfachere Teil der toxikologischen Tests/Endpunkte zusammen mit grundlegenden physikalisch-chemischen Daten bilden den Schwerpunkt des Basisseminars.
Die Teilnehmenden lernen im Basisseminar zunächst die Ableitung einer Einstufung nach CLP-Verordnung.
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen beruht auf dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS). Die CLP-Verordnung soll ein hohes Schutzniveau für Gesundheit und Umwelt sowie den freien Verkehr von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen gewährleisten.
Im Vordergrund des Seminars steht hier die praktische Anwendung aus toxikologischen und physikalisch-chemischen Daten für bestimmte Endpunkte. Aber es werden auch die wichtigen Grundlagen vermittelt, die für das Aufbauseminar Toxikologie und Ökotoxikologie benötigt werden.
An Übungsbeispielen werden Stoffe nach dem 2010 in Kraft getretenen Global Harmonisierten System (CLP-1272/2008) eingestuft. Das Seminar stellt den Bezug zu den Anforderungen der Europäischen Chemikalienverordnung (REACH) her.
Zur Lernzielkontrolle können sich die Teilnehmer auf freiwilliger Basis auch einer Klausur unterziehen. Diese Klausur wird einige Zeit nach dem Seminar an die Teilnehmer verschickt und gilt auch zur Vorbereitung für das getrennt buchbare Aufbauseminar.