Das zweitägige Hybrid-Seminar vermittelt die zentralen Grundlagen des Arbeitsrechts mit klarem Bezug zur praktischen Betriebsratsarbeit. Im Mittelpunkt stehen der rechtliche Aufbau des Arbeitsverhältnisses, die maßgeblichen gesetzlichen und tariflichen Regelungen sowie die daraus folgenden Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden im Betrieb und im Unternehmen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Arbeitszeit als einem der häufigsten Konfliktfelder in der betrieblichen Praxis. Behandelt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung, Überstunden, Ruhezeiten sowie typische Abgrenzungsfragen zwischen Vergütungspflicht und Freizeit. Ergänzend werden Entgeltansprüche, Pflichtverletzungen, Haupt- und Nebenpflichten sowie erste Fragen rund um Kündigung und Kündigungsschutz eingeordnet.
Darüber hinaus wird erläutert, wie Betriebsrat und Belegschaft mit ihren Mitbestimmungsrechten in arbeitsrechtlich relevanten Angelegenheiten umgehen können und welche Rolle Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag und Gewerkschaft in diesem Zusammenhang spielen.
Die Schulung verbindet eine klare juristische Struktur mit konkreten Praxisbezügen. Es zeigt, an welchen Stellen Betriebsratsmitglieder frühzeitig reagieren müssen, wo rechtliche Risiken bestehen und welche Fehler in der Praxis regelmäßig auftreten. Ergänzend erfolgt eine erste Einordnung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie eine Abgrenzung zu anderen Interessenvertretungen wie Personalrat und Auszubildendenvertretung, um die betriebliche Mitbestimmung im Gesamtsystem verständlich einzuordnen.