Ausbilder für Nutzer der PSAgA

Zur Ausbildung befähigte Personen von Nutzern der PSAgA

Dieses Seminar ist speziell nur für die Nutzung der PSAgA ausgelegt (DGUV R 112-198). NICHT für die Höhenrettung. (DGUV R 112-199). Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl!
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Präsenz
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Dieses Seminar ist speziell nur für die Nutzung der PSAgA ausgelegt (DGUV R 112-198). NICHT für die Höhenrettung. (DGUV R 112-199). Achtung: Begrenzte Teilnehmerzahl!
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Präsenz

Ausbilder für Nutzer der PSAgA

Dieses Seminar ist speziell nur für die Nutzung der PSAgA ausgelegt (DGUV R 112-198). NICHT für die Höhenrettung (DGUV R 112-199).

Ein Absturz zählt zu den schwersten Risiken in der Arbeitssicherheit – besonders bei Arbeiten in der Höhe oder in anderen absturzgefährdeten Bereichen. Damit Personen, Höhenarbeiter und Mitarbeiter die Schutzausrüstung korrekt einsetzen, braucht es klare Vorgaben, eine fachgerechte Einweisung und regelmäßige Unterweisung. Genau hier setzt die HDT-Weiterbildung „Ausbilder für Nutzer der PSAgA“ an: Sie qualifiziert Sie dazu, die Anwendung und Benutzung der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) bzw. PSA gegen Absturz im Betrieb praxisnah zu schulen – mit Fokus auf die DGUV Regel/Normen für die Nutzung (DGUV R 112-198) und ausdrücklich nicht auf Höhenrettung (DGUV R 112-199).

Warum diese Weiterbildung für Unternehmen wichtig ist

Ob Montage, Instandhaltung, Anlagenbetrieb oder Bau: Sobald Absturzgefahr besteht, müssen Unternehmen die Einhaltung der relevanten Vorschriften sicherstellen. Eine strukturierte Qualifizierung schafft:

  • mehr sicheren Umgang mit Ausrüstung und Absturzsicherung
  • klare Rollen, Zuständigkeiten und Verantwortung
  • nachweisbare Erfüllung der Unterweisungspflichten im Unternehmen
  • höhere Akzeptanz bei Mitarbeitenden durch praxisnahe Anwenderschulungen

Zum Thema

Von Grundlagen bis Praxis – damit Sie Schulungen selbst durchführen können

Das Seminar kombiniert Theorie und Praxis und behandelt u. a. Regelwerke und Vorschriften, Nutzungsarten und Möglichkeiten sowie den praktischen Umgang mit PSAgA inklusive Material- und Sichtkontrolle.
Im Mittelpunkt stehen die Grundlagen der sicheren Verwendung sowie die didaktische Befähigung, Anwenderschulungen im Betrieb zu planen und durchzuführen.

Typische Themenfelder (Auszug):

  • Grundsatz und Normen / Regelwerke zur Nutzung von PSAgA (DGUV R 112-198)
  • Auswahl und Einsatz von Anschlagpunkten und geeigneter Ausrüstung
  • Nutzung an Gestellen, in verschiedenen Anwendungsbereichen sowie der sichere Umgang in unterschiedlichen Bereichen
  • Besonderheiten bei Steigschutzsystemen (z. B. Sicherung, richtige Anwendung, typische Fehlerbilder)
  • Lernerfolgskontrolle/Prüfung, Schulungsplanung, Dokumentation und betriebliche Umsetzung

Wichtig: Für das Thema Rettung aus Höhen und Tiefen ist ein eigenes Format erforderlich; dieses Seminar ist gezielt auf die Nutzung/Unterweisung der PSAgA ausgerichtet.

Zielsetzung

Nach dem bestandenen Seminar können Sie als Teilnehmer oder Teilnehmerin

  • fachkundig die korrekte Nutzung der PSAgA schulen,
  • fachkundig Seminare planen und durchführen,
  • den Unternehmen in seinen Entscheidungen bezüglich der PSAgA unterstützen und beraten

Teilnehmerkreis:

Personen, die

  • die als Ausbilder von Nutzern der PSAgA eingesetzt werden sollen,
  • dem Unternehmer oder den leitenden Stellen fachkundig Hilfestellungen geben sollen.

Die Weiterbildung richtet sich an Personen, die im Unternehmen als Ausbilder eingesetzt werden sollen oder die Unternehmer/leitende Stellen fachkundig unterstützen und beraten sollen.
Ideal ist der Kurs für Verantwortliche aus Arbeitsschutz, Instandhaltung, Montage, Bauleitung und alle, die Beschäftigte im sicheren Einsatz von PSA gegen Absturz schulen.

Programm

01.03.2027
09:00—17:00
Ausbilder PSAgA - Teil 1
02.03.2027
09:00—17:00
Ausbilder PSAgA - Teil 2
03.03.2027
09:00—17:00
Ausbilder PSAgA - Teil 3

Hinweise

Bitte beachten Sie:

Dieses Seminar ist speziell nur für die Nutzung der PSAgA ausgelegt (DGUV R 112-198). NICHT für die Höhenrettung. (DGUV R 112-199).

Journal

Arbeitsschutz
Um die Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hervorzuheben und Teilnehmenden gleichzeitig aktuelle Einblicke und direkt umsetzbare Praxisanregungen zu bieten, veranstaltet das HDT jährlich seine große Arbeitsschutztagung. 2024 bot diese vom 24. bis 25. Januar zum mittlerweile 67. Mal umfangreiche Gelegenheiten, gemeinsam mit allen Teilnehmenden Beiträge zur Verbesserung der Sicherheit in der Arbeitswelt zu leisten.

Mehr zu diesem Thema

Erstunterweisung, Wiederholungsunterweisung und jährliche Pflicht – was bedeutet das in der Praxis?

In der betrieblichen Umsetzung gilt: Vor der ersten Benutzung ist eine Erstunterweisung notwendig; danach ist mindestens eine jährliche bzw. regelmäßige Wiederholungsunterweisung sinnvoll bzw. gefordert, um Kenntnisse aufzufrischen und Fehlanwendungen zu vermeiden.
Mit Ihrer Ausbilder-Qualifikation schaffen Sie die Grundlage, diese Schulungen intern strukturiert, rechtskonform und praxisnah zu gestalten – bis hin zu einem unternehmensinternen Nachweis (z. B. Sicherheitspass).

Abschluss: Zertifikat & Kompetenznachweis

Nach erfolgreicher Teilnahme verfügen Sie über die notwendigen Fähigkeiten, Schulungen fachkundig zu planen und durchzuführen sowie Unternehmen zu unterstützen und zu beraten.
Je nach Ausgestaltung des Lehrgangs erhalten Sie einen dokumentierbaren Kompetenznachweis/Zertifikat für Ihre Tätigkeit als Ausbilder.

Warum sich der Lehrgang besonders lohnt

  • Sie erhöhen die Sicherheit bei Arbeiten mit Absturzsicherung und reduzieren Unfallrisiken
  • Sie stärken die Umgang- und Anwendungskompetenz der Mitarbeitenden
  • Sie schaffen klare Prozesse zur Einhaltung von Vorgaben und pflicht-relevanten Unterweisungen
  • Sie professionalisieren Ihre internen Anwenderschulungen – vom Grundkurs/Grundlehrgang bis zur jährlichen Wiederholung
  • Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit gesetzlichen Anforderungen, Regeln und Normen

Ist der Umgang mit PSAgA zwingend nach DGUV Regel 112-198 zu schulen?

Ja – Unterweisungen mit praktischen Übungen sind für die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) im Regelfall erforderlich. Die DGUV Regel 112-198 konkretisiert, dass Versicherte vor der ersten Benutzung und mindestens alle 12 Monate (sowie „nach Bedarf“) zu unterweisen sind – inkl. Inhalten wie bestimmungsgemäße Benutzung, richtiges Anschlagen, Erkennen von Schäden und Aufbewahrung.
Diese Unterweisungen „mit Übungen“ sollen sich außerdem an den Rahmenbedingungen des DGUV Grundsatzes 312-001 orientieren.

Erfüllt das HDT-Seminar die Anforderungen des DGUV Grundsatzes 312-906?

Das HDT-Seminar „Ausbilder für Nutzer der PSAgA“ ist speziell auf die Nutzung der PSAgA nach DGUV R 112-198 ausgelegt und nicht auf Höhenrettung (DGUV R 112-199). Zudem werden DGUV G 312-001 und DGUV G 312-906 „besprochen und angewandt“, inkl. Sicht- und Funktionskontrolle des Materials.

Wichtig für die Abgrenzung „Sichten“ vs. „Prüfen“:

  • Sicht-/Funktionskontrolle durch Anwender (z. B. vor Einsatz) ist Bestandteil einer guten Unterweisungspraxis und wird in vielen Schulungen behandelt.
  • Eine „sachkundige Überprüfung und Beurteilung“ im Sinne des DGUV Grundsatzes 312-906 zielt auf die Qualifizierung/Fortbildung zur sachkundigen Person ab und setzt i. d. R. auch Prüfungsnachweise und eine Bescheinigung voraus.

Das HDT-Seminar dient der Qualifikation als Ausbilder/Unterweisender für Nutzer. Für die formale Prüfer-Qualifikation ist ein dedizierter „Sachkundigen“-Lehrgang nach 312-906 erforderlich.

PSAgA – Ausbildung gemäß DGUV Grundsatz 312-001: Pflicht?

Wenn PSAgA benutzt wird, sind Unterweisungen mit praktischen Übungen erforderlich; der DGUV Grundsatz 312-001 liefert dafür Maßstäbe zu Art, Inhalt und Anforderungen an Ausbildende/Unterweisende.
Der Grundsatz ist eine Hilfestellung mit beispielhaften Lösungen (gleich sichere Alternativen sind möglich), aber er ist der zentrale Orientierungsrahmen für qualifizierte praktische Unterweisungen.

Wer darf an der PSAgA-Schulung teilnehmen – Voraussetzungen?

Typisch sind Teilnehmende, die in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten oder künftig dort eingesetzt werden (z. B. Montage, Instandhaltung, Dach-/Anlagenarbeiten) sowie Personen, die als Ausbilder/Unterweisende fungieren sollen. Entscheidend ist: gesundheitliche Eignung, Verständnis für Sicherheitsregeln und Bereitschaft zu praktischen Übungen.

Hilfreich sind praktische Erfahrungen aus der Höhe/Absturzsicherung, technisches Verständnis sowie die Bereitschaft, Wissen strukturiert weiterzugeben.

Wer darf Anwender von PSAgA unterweisen?

Unterweisen darf, wer dafür befähigt ist: Der DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt, dass Ausbildende/Unterweisende wegen der besonderen Gefährdungen über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen müssen; Unterweisungen können durch befähigte interne Mitarbeitende oder externe Anbieter erfolgen. Die erfolgreichen Teilnehmer dieses Seminars dürfen unterweisen.

Reicht eine jährliche Online-Unterweisung im Umgang mit PSAgA aus?

Meist nicht, wenn PSAgA eingesetzt wird: Die DGUV fordert Unterweisung mit Übungen und verweist auf den DGUV Grundsatz 312-001 für die Durchführung praktischer Übungen.
Online kann Theorie gut ergänzen – die praktische Anwendung (Anschlagen, Systemcheck, korrektes Anlegen, Rettungs-/Notfallaspekte im Rahmen des Nutzens) muss aber üblicherweise hands-on geübt werden.

Brauchen wir einen Ausbilder für PSAgA?
Wenn Beschäftigte in absturzgefährdeten Bereichen arbeiten, sind Unterweisungen zur sicheren Verwendung der PSA gegen Absturz erforderlich – eine qualifizierte Person als Ausbilder erleichtert die ordnungsgemäße Umsetzung.

Was ist der Unterschied zu Rettung/Höhenrettung?
Dieses Seminar fokussiert die Nutzung/Unterweisung der PSAgA nach DGUV R 112-198 und ist nicht für Rettung nach DGUV R 112-199 ausgelegt.

Ist eine Auffrischung für die Ausbilder von Anwendern von PSAgA notwendig?

Ja – eine Auffrischung ist für Ausbilder/Unterweisende von PSAgA-Anwendern erforderlich bzw. ausdrücklich vorgesehen.

Der DGUV Grundsatz 312-001 (Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten) sagt klar, dass Ausbildende regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen müssen – mindestens im Dreijahres-Rhythmus.

Was heißt das praktisch?

Mindestens alle 3 Jahre sollten Ausbilder ihre Qualifikation durch eine Fortbildung/Refresher aktualisieren.

Zusätzlich ist eine frühere Auffrischung sinnvoll (und häufig im Sinne der Gefährdungsbeurteilung geboten), z. B. bei neuen PSAgA-Systemen, geänderten Einsatzbedingungen, neuen Regelwerken/Normen oder nach Ereignissen/Beinaheunfällen.

Preise

Präsenz-Teilnahme
1.660,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.494,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Mo. 01.03.2027, 09:00 Uhr —
Mi. 03.03.2027, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA27-00172

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen.