Atemschutz zählt zur persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Unternehmen sind im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht durch den DGUV Grundsatz 312-190 Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz verpflichtet, vor der ersten Benutzung der erforderlichen Geräte die versicherten Mitarbeitenden theoretisch und praktisch (DGUV Regel 112-190) ausbilden zu lassen.
Mit dieser Schulung erfüllen Unternehmer die gesetzlichen Pflichten nach § 3 Abs. 1 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) in Verbindung mit § 31 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1) zur Schulung der Beschäftigten. Diese Unterweisung enthält praktische Übungen und wird von erfahrenen Ausbildungskräften im Haus der Technik in Essen, oder in einem Inhouse-Seminar vor Ort, durchgeführt. Nach der Erstunterweisung (vor der ersten Benutzung) sind jährliche Wiederholungsunterweisungen durchzuführen.
Die Erstunterweisung darf nur durch speziell geeignete Personen durchgeführt werden (Ausbilder im Atemschutz).
Die Teilnehmenden erfahren wichtige Punkte zur sicheren und wirkungsvollen Benutzung von Atemschutzgeräten und können Atemschutzgeräte ordnungsgemäß anlegen und benutzen. Sie sind mit der Pflege der Geräte vertraut und kennen die Wirkungsweise und Eigenschaften der Geräte. Im Seminar werden die Teilnehmenden über die Rechte und Pflichten von Geräteträgern informiert.
Bitte beachten Sie auch die Teilnahmevoraussetzungen unter "Hinweise"!