Bauabfallrecht aktuell

ErsatzbaustoffVO, LAGA M23, Abfallende, Aktuelle Urteile

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Bauabfallrecht aktuell

Das Bauabfallrecht ist in Deutschland nicht in einem einheitlichen Normenwerk geregelt, sondern auf mehrere Gesetze, Verordnungen und ein untergesetzliches Regelwerk verteilt.
Für einen wichtigen Teilbereich hat die Mitte 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung neue Grundlagen geschaffen und die LAGA M20 verdrängt. Letztere hat aber für die Verwertung mineralischer Bauabfälle außerhalb technischer Bauwerke weiterhin ihre Bedeutung. Dies gilt auch für die im Jahr 2023 novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung.

Ebenfalls seit 2023 ist die „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (LAGA M23)“ in Kraft getreten, die u.a. den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten regelt.

Des Weiteren sind in den letzten Jahren eine ganze Reihe von wichtigen Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichte zu Fragen der Entsorgung mineralischer Bauabfälle ergangen. Diese betreffen u.a. das Ende der Abfalleigenschaft für mineralische Abfälle, das möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode in einer eigenen Verordnung geregelt werden soll.

Zum Thema

Das Seminar gibt einen praxisbezogenen Überblick über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen des Bauabfallrechts und ihrer Verzahnung. Es werden die Voraussetzungen und Besonderheiten der verschiedenen Entsorgungswege für mineralische Bauabfälle geklärt und häufig auftretene Zweifels- und Auslegungsfragen geklärt.

Zielsetzung

Die Verteilung des Bauabfallrechts auf verschiedene Regelwerke erschwert die Handhabung in der Praxis und führt zu zahlreichen Auslegungs- und Abgrenzungsproblemen.

Ziel des Seminares ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die Entsorgung von mineralischen Bauabfällen rechtssicher und wirtschaftlich zu handhaben.

Teilnehmerkreis

Verantwortliche für abfallrechtliche Fragestellungen aus dem Bereich der Bauauftraggeber/-innen, Bauauftragnehmer/-innen sowie der Verwaltung und aus Planungsbüros. Bauleiter/-innen, Bausachverständige, Architekten/-innen, Fach- und Führungskräfte der Bauwirtschaft.

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Programm

18.03.2026
09:00—10:30
Änderungen im bisherigen Bauabfallrecht durch Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und Bundes-Bodenschutzverordnung
10:30—10:45
Kaffeepause
10:45—12:30
Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle
12:30—13:30
Mittagspause
13:30—15:00
Ende der Abfalleigenschaft von Bodenaushub und Bauschutt
15:00—15:15
Kaffeepause
15:15—17:00
Rechtsprobleme der Entsorgung von Bauabfällen im Rahmen von Bauverträgen

Hinweise

Das Seminar ist bei der Ingenieurkammer-Bau NRW mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.

Journal

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Mitte 2024 werden mit der sogenannten „Mantelverordnung“ und ihren Kernbestandteilen „Ersatzbaustoffverordnung“ und „Novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung“ die bisherigen geltenden Länderregelungen ersetzt. Welche Konsequenzen das hat, besprachen wir mit dem ausgewiesenen Experten Dr. jur. Harald Freise.
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Das Highlight der Pariser Weltausstellung von 1889 sollte ursprünglich nach 20 Jahren abgerissen werden. Weil das Ganze unendlich viel mehr ist als die Summe seiner 18.038 Einzelteile, wird uns der Eiffelturm so lange erhalten bleiben, wie man es schafft, den Rost zu bändigen.

Preise

Präsenz-Teilnahme
750,00 €*
HDT-Mitglieder
700,00 €*
Online-Teilnahme
750,00 €*
HDT-Mitglieder
700,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Termine

Essen
18.03.26
Auswählen

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

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