Das Bauabfallrecht ist in Deutschland nicht in einem einheitlichen Normenwerk geregelt, sondern auf mehrere Gesetze, Verordnungen und ein untergesetzliches Regelwerk verteilt.
Für einen wichtigen Teilbereich hat die Mitte 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung neue Grundlagen geschaffen und die LAGA M20 verdrängt. Letztere hat aber für die Verwertung mineralischer Bauabfälle außerhalb technischer Bauwerke weiterhin ihre Bedeutung. Dies gilt auch für die im Jahr 2023 novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung.
Ebenfalls seit 2023 ist die „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle (LAGA M23)“ in Kraft getreten, die u.a. den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen mit geringen Asbestgehalten regelt.
Des Weiteren sind in den letzten Jahren eine ganze Reihe von wichtigen Entscheidungen der Verwaltungs- und Zivilgerichte zu Fragen der Entsorgung mineralischer Bauabfälle ergangen. Diese betreffen u.a. das Ende der Abfalleigenschaft für mineralische Abfälle, das möglicherweise noch in dieser Legislaturperiode in einer eigenen Verordnung geregelt werden soll.