Im Rahmen dieser eintägigen Veranstaltung wird vermittelt, was eine zur Prüfung befähigte Person ist und welche Anforderungen an diese Funktion gestellt werden. Hier im Seminar erfahren Sie, welche fachlichen Voraussetzungen, Kenntnisse und Erfahrungen eine zur Prüfung befähigte Person mitbringen muss und wofür sie verantwortlich ist. Das Thema besitzt hohe praktische Relevanz, weil Steigleitern und Steigeisengänge in vielen Betrieben genutzt werden und Mängel an diesen Einrichtungen erhebliche Absturz- und Unfallgefahren verursachen können. Das Seminar bietet den Nutzen, rechtliche Anforderungen mit konkreter Prüfpraxis zu verbinden und dadurch Sicherheit bei der Beurteilung und Organisation von Prüfungen zu schaffen.
Behandelt werden die rechtlichen, technischen und organisatorischen Grundlagen für die fachgerechte Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen im betrieblichen Umfeld. Erläutert werden wichtige Begriffe wie befähigte Person, Arbeitsmittel, wiederkehrende Prüfung, außerordentliche Prüfung, Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Zustandsbewertung, Gefährdungsbeurteilung, Steigschutzsystem, Rückenschutz, Austrittsstelle, Podest, Ruhebühne, Befestigungseinrichtung und Korrosionsschaden. Die Teilnehmenden lernen, typische Mängel wie Verformungen, lose Verbindungen, Verschleiß, Korrosion, unzulässige Veränderungen oder beschädigte Schutzeinrichtungen sicher zu erkennen, richtig zu bewerten und nachvollziehbar zu dokumentieren.
Ein besonderer Nutzen der Veranstaltung liegt in der klaren Verbindung zwischen rechtssicherer Organisation, technischer Beurteilung und praktischer Anwendbarkeit im Unternehmen. Die Teilnehmenden erhalten Orientierung dazu, wann Prüfungen erforderlich sind, welche Prüfkriterien anzuwenden sind und wie Prüfergebnisse belastbar festgehalten werden.
Dadurch unterstützt diese Weiterbildung Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Prüfpflichten und stärkt die Handlungssicherheit der Teilnehmenden bei der Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen.