FAQ – Befähigte Person Steigleitern und Steigeisengänge
1. Sie interessieren sich für die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen nach DGUV Information 208-032, ASR A1.8 und BetrSichV?
Die Prüfung von ortsfesten Steigleitern und Steigeisengängen ist in Deutschland durch mehrere Regelwerke klar geregelt.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsmittel – dazu zählen auch Steigleitern – regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 14 BetrSichV).
Die DGUV Information 208-032 konkretisiert diese Anforderungen speziell für Steigleitern und Steigeisengänge und beschreibt u. a. Prüfumfang, Prüffristen und typische Mängelbilder.
Die ASR A1.8 „Verkehrswege“ legt ergänzend Anforderungen an Planung, Bau und Nutzung von Steigleitern als Bestandteil von Verkehrswegen fest.
2. Gelten Fachkräfte für Arbeitssicherheit automatisch als befähigte Personen?
Nein, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht automatisch eine „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV und TRBS 1203 muss eine befähigte Person:
- eine geeignete Berufsausbildung besitzen,
- über einschlägige Berufserfahrung verfügen,
- eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Prüfbereich nachweisen.
Die Qualifikation ist also tätigkeitsbezogen. Auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit muss zusätzliche spezifische Kenntnisse für Steigleitern nachweisen.
3. Welchen persönlichen Nutzen ziehen Sie aus der Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern?
Die Ausbildung zur befähigten Person bietet sowohl fachliche als auch berufliche Vorteile:
Rechtssicherheit: Sie erfüllen gesetzliche Anforderungen gemäß BetrSichV
- Haftungsminimierung: Durch sachgerechte Prüfungen reduzieren Sie Risiken für sich und Ihr Unternehmen
- Karrierevorteile: Zusatzqualifikation im Arbeitsschutz ist stark nachgefragt
- Praxiskompetenz: Sie erkennen Mängel frühzeitig und vermeiden Unfälle
Hintergrund: Arbeitgeber müssen geeignete befähigte Personen bestellen – qualifizierte Fachkräfte sind daher besonders gefragt.
4. Darf eine befähigte Person für Leitern und Tritte auch Steigleitern bzw. Steigleitersysteme prüfen?
Nein, das ist nicht automatisch zulässig.
Leitern und Tritte (z. B. Anlegeleitern) und ortsfeste Steigleitern unterscheiden sich technisch und sicherheitstechnisch deutlich. Steigleitern verfügen häufig über:
SteigschutzsystemeRückenschutzkomplexe Befestigungen
Daher fordert die DGUV Information 208-032 zusätzliche spezifische Kenntnisse.
Fazit: Eine separate Qualifikation für Steigleitern ist erforderlich.
5. Für wen eignet sich die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern?
Die Ausbildung eignet sich für Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln betraut werden sollen, insbesondere:
Fachkräfte für ArbeitssicherheitTechnische Mitarbeitende / InstandhaltendeFacility ManagerSicherheitsbeauftragteVerantwortliche Personen im Unternehmen
Voraussetzung ist in der Regel eine technische Grundqualifikation.
6. Was beinhaltet die Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Steigleitern?
Die Inhalte orientieren sich an den gesetzlichen Anforderungen und umfassen typischerweise:
- Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, TRBS, DGUV)
- Aufbau und Arten von Steigleitern
- Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV
- Festlegung von Prüffristen
- Durchführung von Sicht- und Funktionsprüfungen
- Dokumentation der Prüfung
- Praxisübungen
7. Befähigt diese Weiterbildung zur Prüfung ortsfester Steigleitern an Gebäuden?
Ja, da diese Weiterbildung die Anforderungen der TRBS 1203 erfüllt und praxisorientierte Inhalte vermittelt.
Entscheidend ist, dass die Teilnehmer nach Abschluss:
- die erforderlichen Fachkenntnisse besitzen
- typische Gefährdungen erkennen
- Prüfungen eigenständig durchführen können
8. Warum ist es wichtig, ortsfeste Leitern regelmäßig zu prüfen?
Steigleitern sind sicherheitskritische Arbeitsmittel mit erhöhtem Absturzrisiko.
Regelmäßige Prüfungen:
- erkennen Schäden wie Korrosion oder Lockerungen
- verhindern schwere Arbeitsunfälle
- stellen die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicher
9. Wer darf eine Steigleiterprüfung durchführen?
Nur eine vom Arbeitgeber beauftragte befähigte Person.
Die Arbeitgeber/innen sind verpflichtet zu prüfen, ob die Person die Anforderungen erfüllt.
10. Welche Rechtsnormen regeln die Prüfung?
Die wichtigsten Regelwerke sind:
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- TRBS 1201 (Prüfungen von Arbeitsmitteln)
- TRBS 1203 (befähigte Personen)
- DGUV Information 208-032
- ASR A1.8
11. Warum ist eine regelmäßige Prüfung von Steigleitern wichtig für die Arbeitssicherheit?
Abstürze gehören zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen. Steigleitern sind besonders risikobehaftet.
Prüfungen tragen wesentlich dazu bei:
- Gefahren frühzeitig zu erkennen
- Unfälle zu vermeiden
- sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten
12. Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Prüfung ortsfester Leitern?
BetrSichVTRBS 1201 / 1203ASR A1.8DGUV Informationen
Diese regeln sowohl die Pflicht zur Prüfung, als auch die Qualifikation der prüfenden Person.
13. Muss die Prüfung von Steigleitern dokumentiert werden?
Ja. Die Dokumentation ist verpflichtend.
Sie muss enthalten:
- Datum der Prüfung
- Prüfer
- Ergebnis
- festgestellte Mängel
14. Welche Ziele & Inhalte haben Steigleiter-Seminare?
Ziel ist die Qualifizierung zur befähigten Person.
Schwerpunkte:
- rechtliche Sicherheit
- praktische Prüfkompetenz
- Gefährdungsbeurteilung
- Dokumentation
15. Für wen ist das Seminar geeignet und welche Voraussetzungen gelten?
Geeignet für Personen mit:
- technischer Ausbildung
- Erfahrung im Umgang mit Arbeitsmitteln
Diese Voraussetzungen sind notwendig, um die Anforderungen der TRBS 1203 zu erfüllen.
16. Wer darf im Sinne der BetrSichV Arbeitsmittel prüfen?
Nur befähigte Personen, die durch den Arbeitgeber beauftragt wurden.
17. Müssen Steigleitern und Steigeisengänge geprüft werden?
Ja, verpflichtend:
- regelmäßig
- nach außergewöhnlichen Ereignissen
- vor Erstinbetriebnahme
18. Darf die befähigte Person defekte Leitern selbst reparieren?
Nur wenn sie zusätzlich fachlich qualifiziert ist.
Wichtig: Die Rollen Prüfung und Instandsetzung sollten getrennt betrachtet werden, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
19. Wo ist die Prüfung von Steigleitern geregelt?
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus:
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)DGUV Regelwerk
Diese bilden zusammen den verbindlichen Rahmen für die Prüfung.