Das Seminar vermittelt einen umfassenden Überblick über die Betreiberpflichten nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Sowohl Betreiber neuer als auch bestehender Anlagen sind durch die AwSV zu weitreichenden technischen und organisatorischen Maßnahmen verpflichtet. Diese wirken sich unmittelbar auf den täglichen Betriebsablauf aus – etwa bei der Handhabung von Anlagen, der Unterweisung von Personal, der Planung und Änderung von Anlagen sowie bei Prüf- und Dokumentationspflichten.
Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen und zentralen Begriffe der AwSV erläutert und praxisnah auf betriebliche Anforderungen übertragen. Ein Schwerpunkt liegt auf der korrekten Anlagenabgrenzung, der Ermittlung von Gefährdungsstufen sowie der Selbsteinstufung. Die Teilnehmenden lernen, Prüfpflichten, Fachbetriebspflichten, Instandsetzungs- und Handhabungspflichten sicher einzuordnen und umzusetzen. Weitere Inhalte sind die Gefährdungsabschätzung von Rohrleitungen sowie besondere Anforderungen an Anlagen in Schutzgebieten.
Der zweite Seminartag widmet sich den Zulassungspflichten, insbesondere der Eignungsfeststellung, möglichen Ausnahmen sowie Anzeigeverfahren. Darüber hinaus werden die Anforderungen an eine rechtssichere Anlagendokumentation und den Aufbau eines Anlagenkatasters behandelt. Auch Betriebsanweisungen sowie der sachgerechte Umgang mit Anlagenänderungen und internen Änderungsprozessen werden praxisnah dargestellt.
Ergänzend werden relevante technische Regeln, insbesondere die TRwS 779, sowie Aspekte der qualifizierten Planung von AwSV-Anlagen aufgegriffen. Anhand konkreter Betriebsfälle werden typische Fragestellungen aus dem Unternehmensalltag diskutiert. Zusammenfassungen und Diskussionsrunden an beiden Seminartagen ermöglichen den Teilnehmenden, das Gelernte zu reflektieren und auf die eigene betriebliche Praxis zu übertragen.