Das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt und Pflichten für nachgeschaltete Anwender
gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 [REACH]
Präsenz
Teilen:
Präsenz
Das (erweiterte) Sicherheitsdatenblatt und Pflichten für nachgeschaltete Anwender
Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] fordert u. A. eine (S)Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Zusätzlich fordert die REACH-Verordnung vom Hersteller/Importeur für alle als gefährlich eingestuften, registrierungspflichtigen Stoffe 10 t/a expositionsbezogene Informationen, um mögliche Gefahren bei der Anwendung und Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung zu erkennen, und ggf. vorbeugende Maßnahmen einzuleiten (Stichwort: „sichere Verwendung“) und diese in sogenannten „Expositionsszenarien“ entlang der Lieferkette zu kommunizieren.
Nachgeschalteten Anwender haben zahlreiche Pflichten, wenn sie ein „normales“ und/oder ein „erweitertes“ Sicherheitsdatenblatt erhalten.
Das Lesen, Verstehen, Prüfen und Auswerten von Sicherheitsdatenblättern nimmt mit der Komplexität der Anforderungen an Bedeutung zu und erfordert ebenso die (S)Fachkunde wie das Erstellen. Künstliche Intelligenz kann sowohl beim Erstellen als auch beim Auswerten von Sicherheitsdatenblättern unterstützen, aber es ist Vorsicht geboten bei der kritiklosen Anwendung bzw. Übernahme von KI-generierten Daten.
Zusätzlich fordern die Vollzugsbehörden, dass Sicherheitsdatenblätter entlang der Lieferkette auf Plausibilität geprüft werden sollen, da ein hoher Prozentteil in den Abschnitten 1, 2, 3, 9, 11, 12 und 15 nicht korrekt sind.
Für dieses Aufbauseminar sind Grundkenntnisse zum Sicherheitsdatenblatt, Kenntnisse des EU-Einstufungs- und Kennzeichnungssystems sowie des Sicherheitsdatenblattleitfadens (REACH, Anhang II) notwendig. Sie erhalten diese Grundkenntnisse zum Beispiel in unserem Lehrgang „Sicherheitsdatenblatt“.
In diesem Seminar werden neue Technologien (KI) im Zusammenhang mit Sicherheitsdatenblättern kurz vorgestellt.
Ein Teil eines Vortrags wird dabei von der KI gehalten und anschließend gemeinsam kritisch diskutiert. Dazu haben wir diesen Podcast erstellt:
AI Content Producer: Ewald Langenohl
Zum Thema
Das Seminar informiert den nachgeschalteten Anwender (Downstream User) über seine Pflichten gemäß Verordnung (EG) Nr. Nr. 1907/2006 [REACH], Titel V und gibt einen Einblick in die Problematik der erweiterten Sicherheitsdatenblätter (ext. SDB). Grundlagen, wie die Expositionsermittlung und -bewertung, sowie Aktuelles zur Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] und anderer, nationaler chemikalienrechtlicher Inverkehrbringervorschriften werden vermittelt. Die Vorgehensweise einer Stoffdatenrecherche und - bewertung wird ebenfalls präsentiert. Es werden Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung von SDB vorgestellt.
Zielsetzung
Erlernen der Pflichten des nachgeschalteten Anwenders bei Erhalt eines „normalen“ und/oder eines „erweiterten“ REACH Sicherheitsdatenblattes. Lesen, Verstehen, Prüfen und Auswerten von Sicherheitsdatenblättern. Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblätter in den Abschnitten 1, 2, 3, 8, 9, 11, 12 und 15.
Teilnehmerkreis
Für alle in der EU für die Chemical Compliance verantwortlichen Mitarbeiter/innen, die chemische Produkte herstellen, einführen, vertreiben oder verwenden (= Hersteller, Händler und Verwender chemischer Produkte). Kenntnisse des EU Einstufungs- und Kennzeichnungssystems (GHS/CLP) sowie des Sicherheitsdatenblattleitfadens (REACH, Anhang II) werden vorausgesetzt.
Programm
13.04.2027
09:00—09:10
Begrüßung, Vorstellung, Organisation, Einleitung
Dr. Anita Hillmer
Volkswagen AG
09:10—10:00
SESSION 1: Rechtlicher Hintergrund Europäisches und nationales Chemikalienrecht
Grundlagen für Inverkehrbringer und Downstreamuser
10:00—10:15
Kaffeepause
10:15—11:00
Die CLP-Verordnung
Pflichten für Inverkehrbringer und Downstreamuser
11:00—12:00
Warum muss ich das tun? Andere tun es doch auch nicht…
12:00—13:00
Mittagessen
13:00—13:45
SESSION 2: Validierungscheck Plausibilitätsprüfung von SDB
Wie prüfe ich, ob ein SDB inhaltlich i.O. ist?
Kann Künstliche Intelligenz (KI) unterstützen?
14:00—14:30
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
Fehler und deren weltweite Verbreitung
Auswirkung auf die weltweite Chemikalienpolitik
14:30—14:45
Kaffeepause
14:45—15:15
REACH Dossier
Dr. Anita Hillmer
Volkswagen AG
Fehler und deren Weitergabe entlang der Lieferkette
14.04.2027
09:00—10:00
SESSION 4: Pflichten aus der REACH Verordnung Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt
Dr. Anita Hillmer
Volkswagen AG
Wie entsteht es und wie erkenne ich es?
10:00—10:45
Lesen und Auswerten von erweiterten Sicherheitsdatenblättern
Dr. Anita Hillmer
Volkswagen AG
Prüfung eines Expositionsszenarios auf Übereinstimmung („REACH Compliance-Check“) unter Berücksichtigung des ECHA Leitfadens
10:45—11:00
Kaffeepause
11:00—12:00
Expositionsszenarien unter REACH
Rechtsgrundlagen
Zielsetzung bei der Registrierung und beim nachgeschalteten Anwender
12:00—13:00
Mittagessen
13:00—14:00
SESSION 5: Pflichten aus dem Arbeits- und Umweltschutz (national) Auswirkung von REACH auf Arbeits- und Umweltschutz
Auswirkung von REACH auf Arbeits- und Umweltschutz
Nationale Umsetzung
Pflichten für nachgeschaltete Anwender
14:00—14:15
Kaffeepause
14:15—15:15
Bedeutung für die innerbetriebliche Arbeits- und Umweltschutzorganisation
Compliance Abteilung und ihre Aufgaben
15:15—15:30
Diskussion
15:45—16:00
Kaffeepause
Referenten
AH
Dr. Anita Hillmer
Volkswagen AG
Volkswagen AG, Wolfsburg Dr. Anita Hillmer hat in Braunschweig Chemie studiert und arbeitet seit 1995 für die Volkswagen AG. Dort ist Sie unter anderem verantwortlich für die Chemical Compliance von Prozessmaterialien für die Serienfahrzeugproduktion. Dr. Hillmer kann auf langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Chemikalienrechts zurückgreifen und ist im Auftrag von ACEA als offizielle Expertin für Chemikalien-Compliance-Themen nominiert. Sie hat mitgewirkt an der Publikation des ersten ECHA Sicherheitsdatenblatt Leitfadens und war jahrelang aktives Mitglied im von der ECHA organisierten sogenannten Exchange Network on Exposure Scenarios (ENES). Seit 2005 praktiziert sie als Trainerin für das Haus-der Technik e.V. für Themen rund um „Chemical Compliance“. Darüber hinaus leitet sie die Arbeitsgruppe „eSDScom“ (siehe https://www.esdscom.eu/), sowie die gleichnamige „Catena-X Expertengruppe“, die sich mit der Entwicklung und Bereitstellung eines Datenaustauschformats für Sicherheitsdatenblättern in der automobilen Lieferkette beschäftigt (Stichwort: Digitalisierung von Sicherheitsdatenblättern). Ein Teil des eSDScom Projektes ist der europäische Standardsatzkatalog eSDSphrac (früher: EUPhraC), deren Arbeitsgruppenleitung sie seit 1996 ausübt. Seit 2021 hat sie ein Mandat, die International Organization of Motor Vehicle Manufacturers (OICA) im UN-GHS-Unterausschusses hinsichtlich relevanter automobilbezogenen GHS-Themen zu vertreten.
Hinweise
Für dieses Aufbauseminar sind das Basisseminar „Sicherheitsdatenblatt“ und Kenntnisse des EU-Einstufungs- und Kennzeichnungssystems sowie des Sicherheitsdatenblattleitfadens (REACH, Anhang II) notwendig.
In diesem Seminar werden neue Technologien (KI) im Zusammenhang mit Sicherheitsdatenblättern kurz vorgestellt.
Ein Teil eines Vortrags wird dabei von der KI gehalten und anschließend gemeinsam kritisch diskutiert. Dazu haben wir diesen Podcast erstellt:
Flachbodentanks und Tanktassen sind wichtige industrielle Strukturen, die für die Lagerung und Verarbeitung von Flüssigkeiten in verschiedenen Industriezweigen verwendet werden. Für beide ist allerdings die Ertüchtigung von entscheidender Bedeutung, da sich ihre Strukturstabilität, Integrität, Sicherheit und Leistungsfähigkeit nur so über längere Zeit gewährleisten lässt …
Bei jedem Schlagloch und jeder Fahrbahnunebenheit müssten wir eigentlich Charles Goodyear danken. Mit der zufälligen Entdeckung der Vulkanisation schuf er – ohne es zu ahnen – eine der Grundlagen für die automobile Fortbewegung.