Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] fordert u. A. eine (S)Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern und regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen. Zusätzlich fordert die REACH-Verordnung vom Hersteller/Importeur für alle als gefährlich eingestuften, registrierungspflichtigen Stoffe 10 t/a expositionsbezogene Informationen, um mögliche Gefahren bei der Anwendung und Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung zu erkennen, und ggf. vorbeugende Maßnahmen einzuleiten (Stichwort: „sichere Verwendung“) und diese in sogenannten „Expositionsszenarien“ entlang der Lieferkette zu kommunizieren.
Nachgeschalteten Anwender haben zahlreiche Pflichten, wenn sie ein „normales“ und/oder ein „erweitertes“ Sicherheitsdatenblatt erhalten.
Das Lesen, Verstehen, Prüfen und Auswerten von Sicherheitsdatenblättern nimmt mit der Komplexität der Anforderungen an Bedeutung zu und erfordert ebenso die (S)Fachkunde wie das Erstellen. Künstliche Intelligenz kann sowohl beim Erstellen als auch beim Auswerten von Sicherheitsdatenblättern unterstützen, aber es ist Vorsicht geboten bei der kritiklosen Anwendung bzw. Übernahme von KI-generierten Daten.
Zusätzlich fordern die Vollzugsbehörden, dass Sicherheitsdatenblätter entlang der Lieferkette auf Plausibilität geprüft werden sollen, da ein hoher Prozentteil in den Abschnitten 1, 2, 3, 9, 11, 12 und 15 nicht korrekt sind.
Für dieses Aufbauseminar sind das Basisseminar „Sicherheitsdatenblatt“ und Kenntnisse des EU-Einstufungs- und Kennzeichnungssystems sowie des Sicherheitsdatenblattleitfadens (REACH, Anhang II) notwendig.