Zum Thema
Durch die Betriebssicherheitsverordnung werden folgende Forderungen an den Arbeitgeber/Betreiber gestellt:
• Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber
• Benutzung der Arbeitsmittel durch den Arbeitnehmer
• Betrieb und Überwachung überwachungsbedürftiger Anlagen
Die Erlaubnis, der Betrieb und die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen sind bei der Neukonzeption und Inbetriebnahme von Anlagen Änderungen unterworfen. Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet den Betreiber zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel. Eine Besonderheit dieser Verordnung ist die Verbindlichkeit des Arbeitgebers/Betreibers zur Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes. Für Altanlagen schreibt der Gesetzgeber die Erstellung bis zum 31.12.2005 vor - für Neuanlagen vor Inbetriebnahme. Es beinhaltet die Ergebnisse der "Gefährdungsbeurteilung" (Schutzmaßnahmen/Zoneneinteilung) für gefährliche explosionsgefährdete Bereiche. Die Schulung gibt Ihnen praktische Hilfen zur Erstellung dieses Dokumentes.
Ergänzend wird im Seminar vermittelt, wie explosionsfähige Atmosphäre durch Gase, Dämpfe oder Stäube
fachgerecht erkannt, bewertet und im Explosionsschutzdokument nachvollziehbar beschrieben wird. Dabei steht die Sicherheit von Beschäftigten, Anlagen und Arbeitsbereichen im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden lernen, mögliche Zündquellen
systematisch zu identifizieren und geeignete Explosionsschutzmaßnahmen
abzuleiten, um Risiken im betrieblichen Alltag wirksam zu reduzieren.