
Die Haftung von Ingenieuren und Architekten
Architekt/-innen und Ingenieur/-innen unterliegen hohen Haftungsrisiken. In allen Bereichen der Planung, Mitwirkung an der Vergabe und Objektüberwachung werden den Planenden durch den Vertrag, das Gesetz und die Rechtsprechung umfassende Pflichten auferlegt, deren Verletzung Nacherfüllungsleistungen und Schadensersatz zur Folge haben kann. Auch verspätete Leistungen des Planenden sowie Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten können Schadensersatzforderungen zur Folge haben. Soweit Fehler eines Planenden mit denen eines anderen Planenden oder insbesondere eines Bauunternehmenden zusammentreffen und zu einem Mangel/Schaden führen, haftet der/die Ingenieur/-in oder Architekt/-in mit dem jeweils anderen Beteiligten zusammen in voller Höhe, kann aber ggf. bei den anderen Beteiligten Rückgriff nehmen. Das Seminar informiert über die Grundlagen und Folgen der Haftung und die dazu ergangene einschlägige Rechtsprechung. Zudem werden die – allerdings sehr eingeschränkten – Möglichkeiten erörtert, die Haftung zu beschränken. Außerdem werden versicherungsrechtliche Fragen behandelt; insbesondere geht es darum, in welchem Umfang die Haftpflichtversicherung der Ingenieur/-innen/Architekt/-innen eingreift und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist. Auftraggebende von Architektinnen- und Ingenieurleistungen, die sich fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen ihre Auftragnehmende für Mängel und Schäden haften, finden darauf ebenfalls in dem Seminar eine Antwort.
Zum Thema
Architekt/-innen und Ingenieur/-innen müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass und mit welchen Folgen sie Ihrem Auftraggebenden haften. Besonders die Gerichte haben in den letzten Jahren strenge Haftungsmaßstäbe aufgestellt. Das Seminar behandelt die Haftungsgrundlagen und -maßstäbe sowie die Haftungsfolgen einschließlich der Fragen gesamtschuldnerischer Haftung mit anderen Beteiligten. Besprochen werden auch die Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung. Architekt/-innen und kammerzughörige Ingenieur/-innen sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Erläutert wird, wann diese Versicherung eintritt und was dabei zu beachten ist.
Zielsetzung
Die Teilnehmenden erhalten einen umfassenden Überblick über die Haftungsrisiken, Haftungsvoraussetzungen und Haftungsfolgen der Tätigkeit eines Architekten/einer Architektin oder Ingenieurs/Ingenieurin bei Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung. Die Kenntnis dieser Umstände hilft Planenden, Haftungsfälle zu vermeiden und notfalls sachgerecht damit umzugehen. Umgekehrt erfahren Auftraggebende, unter welchen Voraussetzungen sie Ansprüche gegen Planende geltend machen können.
Teilnehmerkreis
Architektinnen/Architekten, Ingenieurinnen/Ingenieure, Interessierte und Auftraggebende aus den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen
Programm
- Planervertrag als Werkvertrag nach BGB: Verpflichtung zum Erfolg
- Haftungssystem des BGB
- Mängelhaftung: Mangelbegriff, Mangelfolgen, Verjährung
- Bedenkenanmeldung
- Schadensersatz wegen anderer Pflichtverletzungen
- Verzug/Vertragsstrafe
- Haftung wegen unerlaubter Handlung (Verkehrssicherungspflichten, BaustellV)
- Gesamtschuldnerische Haftung mit anderen Baubeteiligten
- ausgewählte Einzelfälle:
- Bausummenüberschreitung
- mangelhafte Überwachung der Ausführung
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mi. 06.12.2023, 16:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
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+49 201 1803-1
Dipl.-Kffr. Ute Jasper
u.jasper@hdt.de
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