Die neue Bauproduktenverordnung – Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

Aktuelle Entwicklungen und zentrale Änderungen der Bauproduktenverordnung 2024

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Die neue Bauproduktenverordnung – Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

In diesem Seminar erhalten Sie eine Einführung in den europäischen Binnenmarkt, in die allgemein gültigen, rechtlichen Grundlagen für das Inverkehrbringen von Produkten, den sogenannten neuen Rechtsrahmen, sowie in die Durchführung der CE-Kennzeichnung. Dabei wird auch auf die Besonderheiten der Bauproduktenverordnung (BauPVO) 2024 im Vergleich zu anderen Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU eingegangen.

Um die Festlegungen der Bauproduktenverordnung 2024 im Kontext einordnen zu können, werden die wesentlichen Inhalte der Bauprodukterichtlinie 1989 sowie, detaillierter, die Bauproduktenverordnung 2011 dargestellt.

Zum Thema

Das Bauwesen ist ein wesentlicher Sektor des europäischen Binnenmarkts, in dem rund 3,7 Mio. Unternehmen mit mehr als 13 Mio. Beschäftigten tätig sind.

Als rechtliche Basis für den europäischen Markt für Bauprodukte wurde bereits 1989 die Bauproduktenrichtlinie veröffentlicht, die erstmals eine CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ermöglichte. Diese Richtlinie wurde ab 2011 durch die Bauproduktenverordnung (BauPVO) ersetzt. In der Anwendung dieser Verordnung zeigten sich eine Reihe von Schwierigkeiten, die zu einer Überarbeitung geführt haben. Das Ergebnis dieser Überarbeitung ist die Bauproduktenverordnung 2024, die am 18.Dezember 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.

Die Bauproduktenverordnung 2024 stellt eine wesentliche Weiterentwicklung der Bauproduktenverordnung 2011 dar. Sie soll als ein wichtiges Instrument für den grünen und digitalen Wandel im Bauwesen dienen.

Zielsetzung

Sie lernen in dieser Weiterbildung:

  • Die europäischen Rechtsgrundlagen
  • Inhalte der Bauproduktenverordnung 2024
  • Schritt für Schritt zur CE-Kennzeichnung

Teilnehmerkreis

  • Mitarbeitende von Herstellern von Bauprodukten
  • Mitarbeitende von Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstellen
  • Mitarbeitende von Behörden
  • Planerinnen und Planer
  • Mitarbeitende von ausschreibenden Stellen
  • Mitarbeitende von Bauunternehmen
  • Örtliche Bauaufsicht und Verwaltung
  • Architektinnen und Architekten, sowie Ingenieurbüros

Programm

12.11.2026
09:00—16:00
Die Bauproduktenverordnung 2024
DI Dr. Roman Schremser
ASFINAG Bau Management GmbH

Referenten

RS
DI Dr. Roman Schremser
ASFINAG Bau Management GmbH
DI Dr. Roman Schremser, Experte Richtlinien und Zulassungen, ASFINAG Bau Management GmbH, Wien

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Häufige Fragen und Antworten zur neuen Bauproduktenverordnung und zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

1. Was versteht man unter der Bauproduktenverordnung (BauPVO)?

Die Bauproduktenverordnung (EU Construction Products Regulation – CPR) ist eine europäische Verordnung, die den freien Handel und Warenverkehr von Bauprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum regelt. Durch sie wird einerseits festgelegt, unter welchen Bedingungen Bauprodukte im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden dürfen und welche Anforderungen Hersteller andererseits erfüllen müssen. Zentrales Ziel der Bauproduktenverordnung ist das Erreichen von Vergleichbarkeit und Transparenz bei Leistung und Sicherheit von Bauprodukten. Hierzu werden speziell harmonisierte technische Spezifikationen, Prüfverfahren und Dokumentationspflichten festgelegt.

Seit dem 8. Januar 2026 ist die neue Verordnung in jedem EU-Mitgliedsstaat Kraft.

Übrigens sieht man inzwischen vermehrt eine neue Schreibweise: Bauprodukte-Verordnung (ohne „n“ und mit Bindestrich). Inhaltlich wurden unter anderem zusätzliche Aspekte eingeführt, darunter ökologische Nachhaltigkeit sowie der digitale Produktpass. Weiter unten finden Sie unter Punkt 7 noch zusätzliche Hinweise hierzu. 

2. Welche Pflichten haben Hersteller nach der Bauproduktenverordnung?

Hersteller tragen im Rahmen der Bauproduktenverordnung eine zentrale Verantwortung, indem sie sicherstellen müssen, dass ihre Produkte den europäischen Anforderungen entsprechen und korrekt dokumentiert sind.

Zu den wichtigsten Herstellerpflichten gehören:

  • Erstellung einer Leistungserklärung (DoP),
  • Durchführung der erforderlichen Prüfungen und Bewertungen,
  • Umsetzung einer werkseigenen Produktionskontrolle,
  • korrekte CE-Kennzeichnung von Bauprodukten,
  • Bereitstellung der technischen Dokumentation.

Darüber hinaus müssen Hersteller gewährleisten, dass die eigenen Produkte während der gesamten Vermarktung den angegebenen Leistungsmerkmalen entsprechen.

3. Was ist unter Systemen zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit zu verstehen?

Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (oft AVCP genannt: Assessment and Verification of Constancy of Performance) dienen der Bewertung der Leistung von Bauprodukten sowie der Kontrolle der Fertigung im Produktionsbetrieb. Welches jeweilige System für welche Produkte oder Produktgruppen zum Einsatz kommt, ist durch die EU-Kommission vorgegeben.

Die existierenden Systeme (insgesamt fünf) unterscheiden sich im Grad der externen Überwachung. Je sicherheitsrelevanter ein Bauteil ist (beispielsweise im Hinblick auf Brandschutz oder Standsicherheit), desto eher wird ein System mit einer hohen externen Überwachung vorgeschrieben.

4. Welche Rolle spielt die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten im Kontext der EU-BauPVO?

Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist ein wesentliches Element der BauPVO. Mit ihr erklären Hersteller, dass ihr Produkt den europäischen Anforderungen entspricht und die angegebenen Leistungsmerkmale erfüllt.

5. Unter welchen Voraussetzungen ist eine CE-Kennzeichnung für Bauprodukte erforderlich?

Eine CE-Kennzeichnung für Bauprodukte ist dann erforderlich, wenn ein Produkt unter eine harmonisierte europäische Norm (hEN) fällt oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) vorliegt. Sobald eine harmonisierte Norm existiert, müssen Hersteller:

  • die Leistung des Bauprodukts entsprechend der Norm bewerten,
  • eine Leistungserklärung (Declaration of Performance – DoP) erstellen sowie
  • das Produkt mit der CE-Kennzeichnung versehen.

Erst danach darf das Bauprodukt im europäischen Binnenmarkt verkauft oder in Verkehr gebracht werden.

Die CE-Kennzeichnung bestätigt dabei allerdings nicht die generelle Qualität eines Produkts, sondern zeigt an, dass das Produkt nach den europäischen Regelungen geprüft und dokumentiert wurde.

6. Wofür steht die Leistungserklärung „Declaration of Performance – DoP“ im Einzelnen?

Bei der „Declaration of Performance – DoP“ handelt es sich um ein zentrales Dokument der Bauproduktenverordnung. In dieser Leistungserklärung gibt der Hersteller die wesentlichen Eigenschaften seines Bauprodukts an – auch welche Leistung das Produkt in Bezug auf bestimmte Merkmale aufweist.

Zu den typischen Inhalten der Leistungserklärung zählen:

  • Identifikation des Bauprodukts,
  • relevante harmonisierte Norm,
  • vorgesehene Verwendung des Produkts,
  • wesentliche Leistungsmerkmale, 
  • Bewertungssystem für die Leistungsbeständigkeit.

Die Leistungserklärung ist die Grundlage für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten und muss den Kunden sowie den Marktüberwachungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Die DoP wird teils in gedruckter, teils in elektronischer Form beigefügt. Viele Hersteller nutzen den Download per QR-Code direkt auf dem Etikett.

7. Was genau ändert sich durch die neue Bauprodukte-Verordnung?

Mit der neuen Bauproduktenverordnung (immer öfter auch „Bauprodukte-Verordnung“ geschrieben) wird der europäische Rechtsrahmen für Bauprodukte modernisiert. Zu den wichtigsten Änderungen der neuen EU-BauPVO gehören:

  • die stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Umweltwirkungen von Bauprodukten,
  • die Einführung digitaler Produktinformationen, beispielsweise eines digitalen Produktpasses, 
  • eine verbesserte Marktüberwachung im Bauproduktsektor,
  • klarere Regeln für Hersteller, Importeure und Händler sowie
  • die stärkere Digitalisierung von Produktinformationen.

Die neue Bauproduktenverordnung soll über die Verbesserung der Transparenz für Bauprodukte hinaus auch die Innovation und Nachhaltigkeit im Bauwesen fördern.

8. Welche Bedeutung hat das Thema Nachhaltigkeit in der neuen Bauproduktenverordnung im Detail?

Die neue Bauproduktenverordnung legt einen stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit und Umweltwirkungen von Bauprodukten als zuvor. Ziel ist es, Bauprodukte künftig auch hinsichtlich ihrer ökologischen Auswirkungen besser bewerten zu können. Dabei spielen unter anderem folgende Aspekte eine Rolle:

Langfristig sollen Bauprodukte im europäischen Markt daher stärker hinsichtlich ihrer Umweltperformance und Nachhaltigkeitseigenschaften bewertet werden.

9. Welche Relevanz besitzen harmonisierte Normen für Bauprodukte?

Harmonisierte europäische Normen (hEN) spielen eine zentrale Rolle im System der Bauproduktenverordnung. Sie definieren einheitliche Prüfverfahren, Bewertungsmethoden und Leistungsmerkmale für bestimmte Bauproduktgruppen. Fällt ein Bauprodukt unter eine harmonisierte Norm, müssen Hersteller diese anwenden, um:

  • die Leistung ihres Produkts zu bestimmen,
  • eine Leistungserklärung (DoP) zu erstellen sowie
  • eine CE-Kennzeichnung für Bauprodukte anzubringen.

Durch harmonisierte Normen wird dafür gesorgt, dass sich Bauprodukte in Europa vergleichbar bewerten lassen. Das erleichtert den freien Handel innerhalb des europäischen Binnenmarkts.

10. Was bedeutet das AVCP-System bei Bauprodukten?

Das AVCP-System – die Abkürzung steht für Assessment and Verification of Constancy of Performance –, beschreibt, wie die Leistung eines Bauprodukts bewertet und überwacht wird. Je nach Produkt und Risiko unterscheidet die Bauproduktenverordnung unterschiedliche AVCP-Systeme. Diese legen fest:

  • welche Prüfungen durchgeführt werden müssen,
  • ob eine notifizierte Stelle beteiligt ist,
  • welche Aufgaben der Hersteller selbst übernimmt.

In einigen Fällen muss eine unabhängige Prüfstelle (Notifizierte Stelle; Notified Body) Tests durchführen oder Zertifikate ausstellen. In anderen Fällen kann der Hersteller die Bewertung selbst durchführen.

Das AVCP-System stellt sicher, dass die Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten zuverlässig überprüft wird.

11. Was ist eine Europäische Technische Bewertung (ETA)?

Eine Europäische Technische Bewertung (ETA) findet Verwendung, wenn für ein Bauprodukt keine harmonisierte Norm (Stichwort Bauproduktnormen) existiert. Sie ermöglicht es, ein Bauprodukt dennoch innerhalb der EU mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen. Die ETA sorgt also dafür, dass Hersteller innovative Bauprodukte europaweit vermarkten können.

Die ETA basiert auf einem sogenannten European Assessment Document (EAD), das technische Anforderungen und Bewertungsmethoden für ein bestimmtes Produkt festlegt. Ausgestellt wird die Europäische Technische Bewertung von speziellen technischen Bewertungsstellen. 

12. Was ist der digitale Produktpass für Bauprodukte?

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Bauproduktenverordnung ist die Digitalisierung von Produktinformationen. In diesem Zusammenhang wird auch der digitale Produktpass für Bauprodukte diskutiert.

Der digitale Produktpass soll künftig wichtige Informationen über ein Bauprodukt digital verfügbar und somit leichter zugänglich machen, um Planer, Bauunternehmen sowie Behörden besser zu unterstützen. Teil dieser Informationen sind beispielsweise:

  • technische Eigenschaften,
  • Leistungsmerkmale,
  • Umweltinformationen,
  • Dokumentation zur CE-Kennzeichnung.

13. Warum ist eine Weiterbildung zur Bauproduktenverordnung sinnvoll und empfehlenswert?

Die Anforderungen der Bauproduktenverordnung und der CE-Kennzeichnung für Bauprodukte sind sehr komplex und betreffen unzählige Unternehmen im Bau- und Baustoffsektor. Eine Schulung oder ein Seminar zur Bauproduktenverordnung ist Fach- und Führungskräften bei der praktischen Umsetzung von großem Nutzen. Konkret hilft das erworbene Wissen dabei, 

  • die rechtlichen Anforderungen der EU-BauPVO zu verstehen,
  • die CE-Kennzeichnung korrekt umzusetzen,
  • harmonisierte Normen richtig anzuwenden sowie
  • typische Fehler bei der Bauprodukt-Compliance zu vermeiden.

Perspektivisch gewinnt aktuelles Fachwissen zu Bauproduktrecht und europäischer Regulierung und zu Dingen wie Sicherheits- und Umweltschutzanforderungen, Bewertungs- und Überprüfungssystem, Leistungs- und Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und digitalem Produktpass immer mehr an Bedeutung.

Preise

Präsenz-Teilnahme
790,00 €*
Online-Teilnahme
790,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Do. 12.11.2026, 09:00 Uhr —
Do. 12.11.2026, 16:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA26-00745

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
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+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
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