Spätestens mit der Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Jahre 2013 wurden auch die Leistungsbilder der Fachplaner (Tragwerksplanung, Landschaftsplanung, TGA, ...) im Bereich der Grund- und Besonderen Leistungen der HOAI mit Projektmanagement- und Bauleitungsaufgaben angereichert.
Neben Projektsteuernden und Personen aus dem Bereich Architektur kommt somit auch den fachplanerisch Tätigen die Aufgabe zu, Projektmanagementaufgaben, die ihr jeweiliges Fachgebiet in Planung wie Ausführung betreffen, zu übernehmen und erfolgreich zu bearbeiten.
Darüber hinaus bewirken Konkurrenz und Verrechtlichung am Bau in zunehmendem Maße ein durchgängiges, fachbezogenes Projektmanagement. Das gilt auch für den Bereich Bauleitung – zur Sicherstellung des geschuldeten Erfolgs bzw. des Erreichens der Projektziele.
Weiterhin ist ein ergebnisorientiertes, internes Projektmanagement im Büro unabdingbar, um den geschuldeten Werkerfolg sicherstellen zu können.