Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV in der betrieblichen Praxis

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Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV in der betrieblichen Praxis

Das Seminar vermittelt die rechtssichere Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei wird die Erstellung „aller“ notwendigen Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV, die Festlegung der notwendigen Prüfzyklen und der Zusammenhang zum Arbeitsschutzgesetz erläutert.

Alle Inhalte und Ergebnisse werden von den Teilnehmenden praxisbezogen und selbstständig erarbeitet. Die Teilnehmenden erlernen ferner den praxisbezogenen Nutzen und die Vorteile der Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV. Abgerundet wird das Seminar durch die Vermittlung der Methodenkompetenz, für eine rechtssichere Dokumentation im Umgang mit den Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV.

Es muss ein Basiswissen zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorhanden sein.

Zum Thema

Arbeitgeber sind verpflichtet vor Beginn der Arbeiten und in ausreichenden Abständen die Arbeitsbedingungen zu bewerten und Gefährdungen zu minimieren. Für diese Gefährdungsbeurteilung können fachkundige Personen beauftragt werden. Das Seminar "Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 3 BetrSichV" vermittelt den Teilnehmenden das Wissen und die Methodenkompetenzen zur selbständigen und effektiven Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in der betrieblichen Praxis. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung ist die Grundlage für das sichere Arbeiten mit Arbeits- und Betriebsmitteln und komplexen Anlagen in jedem Unternehmen. Neben der Ermittlung der Gefährdungen durch die Arbeitsmittel fordert die BetrSichV auch die Festlegung der Prüfzyklen für die eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel. 

Zielsetzung

Das Seminar vermittelt praxisorientiert die rechtlichen Pflichten von Arbeitgebern und Führungskräften, sowie deren Haftung bei Versäumnissen im Gesundheitsschutz. Neben einer Übersicht über verschiedene Prüf- und Beratungsdienstleistungen im Brandschutz und der Arbeitssicherheit wird im Seminar der methodische Ablauf einer Risikobewertung in sieben Schritten dargestellt. Schließlich erhalten Sie praktische Handlungsanweisungen, um in Ihrem Betrieb kostengünstig die Dokumentation von Arbeitsunfällen und Umsetzung technischer sowie organisatorischer Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Teilnehmerkreis

Zielgruppe des Seminars sind Unternehmer, Fach- und Führungskräfte, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Beschäftigte mit Tätigkeiten von Betriebsmitteln und komplexen Anlagen beauftragen und beraten und/oder mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen beauftragt sind.

Programm

25.11.2027
09:00—17:00
Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.

Journal

Arbeitsschutz
Um die Bedeutung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit hervorzuheben und Teilnehmenden gleichzeitig aktuelle Einblicke und direkt umsetzbare Praxisanregungen zu bieten, veranstaltet das HDT jährlich seine große Arbeitsschutztagung. 2024 bot diese vom 24. bis 25. Januar zum mittlerweile 67. Mal umfangreiche Gelegenheiten, gemeinsam mit allen Teilnehmenden Beiträge zur Verbesserung der Sicherheit in der Arbeitswelt zu leisten.

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Häufig von Teilnehmenden gestellte Fragen zum Thema ‘Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV’

Wie erstelle ich eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebssicherheitsverordnung für Arbeitsmittel und Anlagen?

Eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erfolgt systematisch: Arbeitsmittel erfassen, Gefährdungen identifizieren, Risiken bewerten, Schutzmaßnahmen festlegen, Wirksamkeit prüfen und alles dokumentieren. Grundlage sind BetrSichV, TRBS sowie Herstellerinformationen und betriebliche Erfahrungen.

Welche typischen Fehler passieren in der betrieblichen Praxis bei Gefährdungsbeurteilungen – und wie lassen sie sich vermeiden?

Häufige Fehler sind unvollständige Betrachtungen, fehlende Aktualisierungen, pauschale Standardvorlagen ohne Praxisbezug oder unklare Verantwortlichkeiten. Vermeiden lässt sich das durch regelmäßige Überprüfungen, klare Zuständigkeiten und praxisnahe Begehungen vor Ort.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber, Führungskräfte und befähigte Personen im Zusammenhang mit der BetrSichV?

Arbeitgeber tragen die Gesamtverantwortung für sichere Arbeitsmittel und Prüfungen. Führungskräfte müssen Vorgaben umsetzen und überwachen. Befähigte Personen führen Prüfungen fachkundig durch und beurteilen den sicheren Zustand von Arbeitsmitteln.

Wie unterscheidet sich die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV von der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz?

Das Arbeitsschutzgesetz betrachtet allgemein die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die BetrSichV konkretisiert dies speziell für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen und deren sichere Verwendung, einschließlich Prüfpflichten.

Welche Anforderungen gelten für die Prüfung von Arbeitsmitteln und wie werden Prüffristen richtig festgelegt?

Prüffristen müssen anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Entscheidend sind Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung, Umgebungsbedingungen und Herstellerangaben. Ziel ist, Mängel rechtzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Wie dokumentiere ich Gefährdungsbeurteilungen praxisnah und gleichzeitig revisionssicher?

Die Dokumentation sollte nachvollziehbar, aktuell und verständlich sein. Wichtig sind klare Angaben zu Gefährdungen, Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Prüffristen und Wirksamkeitskontrollen. Digitale Systeme erleichtern Aktualisierung und Nachweisführung.

Welche Rolle spielen TRBS-Regeln bei der Umsetzung der BetrSichV im Unternehmen?

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Anforderungen der BetrSichV. Wer die TRBS einhält, kann in der Regel davon ausgehen, die gesetzlichen Anforderungen erfüllt zu haben.

Wie gehe ich mit Altanlagen, Eigenkonstruktionen oder geänderten Maschinen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung um?

Solche Anlagen müssen besonders sorgfältig bewertet werden, da häufig Dokumentationen oder CE-Bewertungen fehlen. Änderungen können neue Gefährdungen verursachen und unter Umständen eine erneute Konformitätsbewertung erforderlich machen.

Welche Maßnahmen sind erforderlich, wenn bei Prüfungen Mängel oder unsichere Zustände festgestellt werden?

Gefährliche Arbeitsmittel müssen sofort gesichert oder außer Betrieb genommen werden. Anschließend sind Mängel zu beseitigen, Schutzmaßnahmen anzupassen und gegebenenfalls Nachprüfungen durchzuführen.

Wie können digitale Tools und Vorlagen die Durchführung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen erleichtern?

Digitale Lösungen unterstützen bei Standardisierung, Terminüberwachung, Dokumentation und Versionskontrolle. Sie erleichtern außerdem die Zusammenarbeit zwischen Fachkräften, Führungskräften und Prüfern.

Preise

Präsenz-Teilnahme
960,00 €*
Online-Teilnahme
960,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Do. 25.11.2027, 09:00 Uhr —
Do. 25.11.2027, 17:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA27-00223

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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