Zum Thema
Mit der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten der EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 werden neue und veränderte Rechtsgrundlagen für Maschinen im EWR geschaffen. Alle, die Maschinen bauen oder umbauen, verkaufen oder kaufen und betreiben müssen die neue Rechtsgrundlage, verbindlich ab dem 20.01.2027, anwenden. Vorhandene betriebliche Strukturen in der Konstruktion, Dokumentation und Vertrieb müssen somit abgeglichen bzw. angepasst werden.
Das Hauptziel des Seminars besteht darin, den Teilnehmern einen detaillierten Überblick über die wesentlichen Aspekte der neuen EU-Maschinenverordnung zu vermitteln. Es werden die wichtigsten Änderungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung erläutert und auf die Auswirkungen für die Industrie eingegangen.
Des Weiteren werden die Teilnehmer über die neuen Anforderungen im Bereich der Maschinensicherheit informiert, einschließlich der Risikominderungsmaßnahmen und der harmonisierten Normen, die bei der Konstruktion und Herstellung von Maschinen zu berücksichtigen sind.