EuP – Die elektrotechnisch unterwiesene Person

EFK und EuP, Unterweisungspflichten nach DGUV V1, BetrSichV, ArbSchG mit Fachkundenachweis nach DGUV V3 und DIN VDE 0105

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EuP – Die elektrotechnisch unterwiesene Person

Nichtelektriker, die einfache elektrotechnische Arbeiten unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchführen sollen, benötigen eine elektrotechnische Unterweisung, um zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) bestellt zu werden.

Diese Personen lernen als zukünftige EuP im Seminar (der Schulung) welche Aufgaben Sie übernehmen können, z. B.

  • Reinigen elektrischer Anlagen, elektrischer Betriebsstätten oder abgeschlossener elektrischer Betriebsstätten
  • Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile
  • Feststellung der Spannungsfreiheit
  • Betätigen von Stellgliedern in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile, die für die Sicherheit oder Funktion einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels erforderlich sind

Das Seminar vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß DIN VDE 1000-10. Zusätzlich zum Seminarbesuch ist eine Einweisung vor Ort und die innerbetriebliche Bestellung durch den Fachvorgesetzten zwingend erforderlich. Dazu zählt auch die Belehrung über Schutzmaßnahmen. Alle notwendigen Kenntnisse werden im Seminar vermittelt.

Eine Elektrofachkraft (EFK) trägt Fachverantwortung. Sie muss mögliche Gefahren erkennen und die ihr übertragenen Arbeiten eigenverantwortlich beurteilen. Dies bedeutet keine permanente Anwesenheitspflicht für die Aufsichtführende Elektrofachkraft (EFK). Es muss aber eindeutige Arbeitsanweisungen geben und die Gefährdungen müssen definiert werden.

Aber die EFK muss ggü. den elektrotechnisch unterwiesenen Personen Kontrollpflichten erfüllen, damit z.B. bei einem Unfall nachgewiesen werden kann, dass die EuP die gegebenen Anweisungen (Aufgaben) regelmäßig befolgt hat. Das Seminar (Schulung) vermittelt die theoretischen Voraussetzungen gemäß der Vorschriften DIN VDE 1000-10. Es dient dem Fachkundenachweis nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0105. Eine Jahresunterweisung wird empfohlen.

Zum Thema

Oftmals müssen Eingriffe oder Schalthandlungen an elektrischen Anlagen von elektrotechnischen Laien vorgenommen werden, was besondere  Schutzmaßnahmen und Regelungen erfordert.

Nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV V1 (Vorschriften) ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Mitarbeiter in den Gefahren ihrer Tätigkeiten und  den Maßnahmen zur Gefahrenabwendung zu unterweisen. Diese Verantwortung erstreckt sich insbesondere auf die Unterweisung elektrotechnischer Laien und erforderlichenfalls auf das Einweisen sowie das Unterrichten elektrotechnisch unterwiesener Personen zu sicherheitsgerechtem Verhalten.

Personal muss heute möglichst flexibel einsetzbar sein. So stehen die Verantwortlichen in den Unternehmen häufig vor der Entscheidung, elektrotechnische Arbeiten von Mitarbeitern ohne elektrotechnische Ausbildung durchführen zu lassen. Dies ist aber nur sehr begrenzt möglich.
Diese Mitarbeiter müssen dann dafür geschult und unterwiesen werden. Nur so kann ein Mindestmaß an Arbeitssicherheit sichergestellt werden. Die BG ETEM fordert in der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel eine Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP).
Elektrotechnisch unterwiesene Personen können unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen, Betriebsmitteln und Installationen durchführen. Eine Prüfung oder eine über das Seminar hinausgehende Qualifikation ist nicht notwendig. Dieses Seminar (der Lehrgang) dient dem Fachkundenachweis.

Zielsetzung

Nach erfolgreicher Seminarteilnahme erhalten Sie einen Fachkundenachweis gemäß DGUV V3 bzw. Betriebssicherheitsverordnung mit detaillierter Auflistung der erforderlichen theoretischen Fachkenntnisse. Ebenso werden die Hinweise zur betrieblich notwendigen Einweisung in der Weiterbildung vermittelt. Eine Prüfung ist nicht notwendig.

Teilnehmerkreis

Techniker und Servicepersonal (auch Nichtelektrotechniker) ohne elektrotechnische Ausbildung/Qualifikation, die sich in elektrischen Betriebsbereichen oder -räumen aufhalten müssen.

  • Hausmeister
  • Haus-, Betriebs- und Servicetechniker
  • Schlosser
  • Einrichter
  • Anlagenfahrer
  • Maschinenbediener
  • Werkzeugmacher
  • Mechaniker
  • Sicherheitsbeauftragte sowie Facharbeiter kommunaler Betriebe mit fachübergreifenden Aufgaben
  • TÜV Mitarbeiter

Programm

09.09.2026
09:00—17:00
EuP - Schulung Teil 1
10.09.2026
08:00—16:00
EuP - Schulung Teil 2

Hinweise

Die eigentliche Bestellung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person kann nur innerbetrieblich durch den Fachvorgesetzten erfolgen.

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Häufig von Teilnehmenden gestellte Fragen zum Thema „EuP“

Was versteht man unter einer „elektrotechnisch unterwiesenen Person“ und welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten hat sie in Unternehmen und Betrieben?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter, die über ausreichende elektrotechnische Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um einfache Tätigkeiten an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln durchzuführen. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise das Ein- und Ausschalten von Geräten, das Auswechseln von Leuchtmitteln oder das Anschließen von Steckern. Sie ist jedoch nicht befugt, komplexe elektrotechnische Arbeiten oder Wartungsarbeiten durchzuführen.

Welche Ausbildung und Qualifikationen benötigt eine Person, um als „elektrotechnisch unterwiesene Person“ tätig zu sein?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person sollte über eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung im elektrotechnischen Bereich verfügen. Dies kann zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung als Elektrikerin oder Elektroniker sein. Zusätzlich sollte sie spezifische Schulungen und Unterweisungen im Betrieb erhalten, um die spezifischen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften des Unternehmens zu erlernen.

Welche Rolle spielen elektrotechnisch unterwiesene Personen im Arbeitsschutz und bei der Gewährleistung der elektrischen Sicherheit in Unternehmen?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen spielen eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz und bei der Gewährleistung der elektrischen Sicherheit. Indem sie einfache elektrotechnische Arbeiten durchführen, entlasten sie Elektrofachkräfte von weniger komplexen Aufgaben und tragen dazu bei, dass diese sich auf ihre spezialisierten Tätigkeiten konzentrieren können. Gleichzeitig sind elektrotechnisch unterwiesene Personen dazu angehalten, mögliche Gefahren zu erkennen und darauf hinzuweisen, um Arbeitsunfälle zu vermeiden.

Welche Tätigkeiten darf eine elektrotechnisch unterwiesene Person durchführen, und welche Arbeiten sind ihr aus Sicherheitsgründen untersagt?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf einfache elektrotechnische Tätigkeiten durchführen, wie das Ein- und Ausschalten von elektrischen Geräten oder das Wechseln von Leuchtmitteln. Allerdings ist ihr die Durchführung von komplexeren Arbeiten, wie das Arbeiten an spannungsführenden Teilen oder die Installation neuer elektrischer Anlagen, aus Sicherheitsgründen untersagt. Solche Tätigkeiten dürfen ausschließlich von Elektrofachkräften oder Elektrofachkräften für festgelegte Tätigkeiten durchgeführt werden.

Wie werden elektrotechnisch unterwiesene Personen in Unternehmen geschult und welche Inhalte werden in den Schulungen vermittelt?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen werden in Unternehmen durch spezielle Schulungen und Unterweisungen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Schulungen vermitteln grundlegende elektrotechnische Kenntnisse und behandeln wichtige Sicherheitsaspekte. Dazu gehören Themen wie die Bedeutung der persönlichen Schutzausrüstung, das Erkennen von Gefahren und die korrekte Durchführung einfacher elektrotechnischer Arbeiten.

Welche Bedeutung haben elektrotechnisch unterwiesene Personen für die Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften aus der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen sind wichtige Akteure bei der Umsetzung und Einhaltung der Vorschriften aus der DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3). Indem sie einfache Tätigkeiten durchführen und auf mögliche Gefahren hinweisen, tragen sie dazu bei, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen sicher betrieben werden. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.

Welche Anforderungen werden an elektrotechnisch unterwiesene Personen gestellt, um die Sicherheit im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu gewährleisten?

Elektrotechnisch unterwiesene Personen sollten über ausreichende elektrotechnische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um die ihnen übertragenen Tätigkeiten sicher durchführen zu können. Sie sollten die relevanten Sicherheitsvorschriften und Unternehmensrichtlinien genau kennen und beachten. Zudem ist es wichtig, dass sie sich regelmäßig weiterbilden und über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Elektrotechnik informiert bleiben.

Welche Verantwortung tragen Unternehmen, um sicherzustellen, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen ihre Tätigkeiten sicher ausüben können?

Unternehmen tragen die Verantwortung, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen ausreichend geschult und informiert sind, um ihre Tätigkeiten sicher ausüben zu können. Dazu gehören regelmäßige Schulungen und Unterweisungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung und Arbeitsmittel. Zudem sollten Unternehmen sicherstellen, dass die Sicherheitsvorschriften eingehalten und mögliche Gefahrenquellen erkannt und beseitigt werden.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen über Veränderungen in den Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien informiert werden?

Unternehmen können sicherstellen, dass elektrotechnisch unterwiesene Personen über Veränderungen in den Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien informiert werden, indem sie regelmäßige Schulungen und Unterweisungen durchführen. Zudem können sie interne Kommunikationskanäle nutzen, wie etwa E-Mail-Verteiler oder Intranet-Plattformen, um aktuelle Informationen zu teilen.

Preise

Präsenz-Teilnahme
1.095,00 €*
Für HDT-Mitglieder
995,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Mi. 09.09.2026, 09:00 Uhr —
Do. 10.09.2026, 16:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA26-01193

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Katrin Dietz
k.dietz@hdt.de
+49 201 1803-462

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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